LSG: Jobcenter muss nicht VHS-Kurs „Realschulabschluss“ bezahlen

Begonnen von Meck, 09. November 2016, 12:48:54

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Meck

Hartz-IV-Bezieher können sich grundsätzlich nicht die Kosten für einen Volkshochschulkurs ,,Realschulabschluss" vom Jobcenter erstatten lassen. Hierbei handele es sich nicht um einen erstattungsfähigen laufenden und unabweisbaren Mehrbedarf, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am 7. November 2016 veröffentlichten Urteil (Az.: L 11 AS 48/15).

-->> https://www.anwalt.de/rechtstipps/jobcenter-muss-nicht-vhs-kurs-realschulabschluss-bezahlen_092012.html

Volltext -->> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188394




Ein ähnliches Urteil -->> LSG Rheinland-Pfalz: Anspruch auf VHS-Kurs für mittlere Reife (Hartz IV)

Zitat von: Meck am 13. Mai 2016, 18:29:36

Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Kostenübernahme für VHS-Kurs-Schulbedarf zur Vorbereitung auf Realschulabschluss. Anspruch auf Übernahme der Schulgebühren besteht nicht.

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") können Kosten für Schulbedarf auch für einen auf die Vorbereitung für den Erwerb des Haupt­schul­abschlusses gerichteten Kurs der Volkshochschule geltend machen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.


-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22605

LG Meck :bye: