Hallo liebe Mitglieder des Forums,
ich habe hier folgende Situation bzw. folgendes Problem:
Ich bin jetzt leider schon etwas länger arbeitslos, besonders Corona zieht die Sache in die Länge. Meine Sachbearbeiterin ist da ziemlich locker, deswegen hatte ich von ihr auch bisher keine EGV erhalten, es fanden nur ein paar Gespräche statt.
Ich hatte einige Monate nichts von ihr gehört, plötzlich schreibt sie mir Ende Dezember eine E-Mail, wieso ich ihr nicht die "EGV" zurücksende. Ich schrieb ihr dann, dass ich keine EGV erhalten habe. Keine EGV per Post oder E-Mail, nichts.
Sie schrieb mir dann zurück, dass sie mir eine EGV zugesendet hätte und darin auch eine Maßnahme eingebunden hätte, irgend eine Art Training.
Ich schrieb ihr dann wieder zurück (per E-Mail), dass ich soetwas nicht erhalten habe und dass sie mir doch bitte diese EGV zukommen lassen soll.
Dann, vor ein paar Wochen habe ich plötzlich einen Sanktionsbescheid in der Post...
Daran angebunden war ein Verwaltungsakt, der die EGV quasi beinhaltet.
Ich habe darauf dagegen Widerspruch (per abgesichertem Brief, schriftlich, natürlich) eingelegt. Der Widerspruch stützte sich darauf, dass es rechtswidrig ist, eine Sanktion auf eine EGV bzw. einen VA zu erlassen, den ich selbst nie erhalten habe, über dessen Inhalt ich erst ab dem Sanktionsbescheid bescheid weiß und den ich vorher auch nicht prüfen konnte.
Also zusamemngefasst: Ich hatte keine EGV, keinen VA, nur ein paar Mails und jetzt eine Sanktion...
(Es hat sich alles in die Länge gezogen, deswegen schreibe ich auch erst jetzt hier im Forum.)
Die Sachbearbeiterin hat dann geschrieben, dass sie den Widerspruch ablehnt, da sich die Sanktion allgemein darauf bezieht, dass ich Bemühungen um eine Arbeitsstelle hätte von mir aus vorlegen müssen.
Abgesehen davon stand die Maßnahme direkt im VA. Ich habe hier im Forum gelesen, dass dies rechtswidrig sei bzw. die Maßnahme da nicht hinein gehört.
Heißt, dass der VA an sich also auch rechtswidrig bzw. ungültig ist?
Meine Frage ist jetzt: Wie stehe ich rechtlich da, wenn ich damit (wohl gezwungenermaßen) vors Sozialgericht muss?
Was kann/muss ich dem Gericht sagen?
Meine Idee wäre ja: Ich hatte einfach keine EGV, deswegen ist die Sanktion schon rechtswidrig. Abgesehen davon war die EGV / der VA sowieso rechtswidrig, fertig.
Ist das schon ausreichend?
Danke für die Hilfe!
Der Kai
