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Widerspruch, Bestätigung Dritter nötig, was tun?ist das zulässig?

Begonnen von mystik-1, 30. September 2021, 12:01:43

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mystik-1

Hallo, einer meiner vielen offenen Widersprüche in gleicher Sache, Anrechnung fiktiver Unterhalt, bereitet mir mit neuen Aufforderungen Kopfschmerzen.

BWZ August 2021 bis Juli 2022

1. Kontoauszüge einreichen nahtlos und fortlaufend
Heisst das, ich bekomme evtl.erst im Juli 22 Geld oder grundsätzlich immer erst im Nachhinein?
2. Bestätigung des KV
Die bekomme ich nicht und in der Vergangenheit teilte mir nicht nur seine RÄ mit, dass er mir nichts bestätigen muss.
Was kann ich hier tun oder besser antworten?


Aufgefordert hat mich die gleiche Person, die in gleicher Sache/anderer Zeitraum dem SG mitteilte, dass irgendwann der Betrag mal in Allegro stand und das JC das einfach weiterverwendet.
Die Frage, warum nicht gezahlt wird, ist ewiger Kaugummi von ihr. Ich habe eine Kopie des FG Beschlusses über die Nichtleistungsfähigkeit des KV. Dort aufgeführt werden namentlich die Kläger, es ist die Person, die meine Widersprüche bearbeitet.
Im WBA habe ich das EK nicht angegeben!
Im Widerspruch habe entsprechende BSG Aktenzeichen angeführt, zwecks Unzulässigkeit fiktives EK/fiktiver Unterhaltsanrechnung.




[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Zitat von: mystik-1 am 30. September 2021, 12:01:43
2. Bestätigung des KV
Die bekomme ich nicht und in der Vergangenheit teilte mir nicht nur seine RÄ mit, dass er mir nichts bestätigen muss.
Was kann ich hier tun oder besser antworten?

Hast du keinen Titel für den Unterhalt bzw.  keine Beistandschaft vom Jugendamt oder warum kann er einfach aufhören zu zahlen? Ah ok, gerade gelesen.
Zitat von: mystik-1 am 30. September 2021, 12:01:43Ich habe eine Kopie des FG Beschlusses über die Nichtleistungsfähigkeit des KV.
Darin wird festgestellt, dass der KV nicht zahlen kann? Die Kopie liegt dem Jobcenter auch vor? Hast du Unterhaltsvorschuss beantragt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

mystik-1

Das Jobcenter hat persönlich die Klage vor dem FG geführt und verloren.
Das JC weiss umfassend Bescheid. Das JC hatte sich vor dem FG um über 1000€ Netto "verrechnet". Das FG kam zum Ergebnis, dass der Selbstbehalt unterschritten ist 
Die Person, die in meinem WS Verfahren das angehängte Schriftstück verfasst hat saß als Klagevertretung beim FG und wird auch namentlich im Beschluss genannt.

Fiktiver Unterhalt wird nicht mangels Mitwirkungspflichtverletzung angerechnet o.ä., das JC hat keinen Antrag auf UHV gestellt, mir bereits vorab schriftlich mitgeteilt das Kind habe keinen Anspruch auf UHV.

Sheherazade

Zitat von: mystik-1 am 30. September 2021, 12:21:12
das JC hat keinen Antrag auf UHV gestellt, mir bereits vorab schriftlich mitgeteilt das Kind habe keinen Anspruch auf UHV.

Ich kenne das nicht, dass das Jobcenter einen Antrag auf UVG stellt, auch stellt bei uns nur das Jugendamt fest ob Anspruch auf UVG besteht oder nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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mystik-1

Habe ich aber so vom JC schriftlich erhalten  :weisnich:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/5.html
Demnach würde/müsste die Behörde einen Antrag gestellt haben. Hat sie nicht. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor

Das JA prüft jedochverst, ob die Anspruchsvoraussetzung erfüllt wäre. Das war in der Vergangenheit nicht erfüllt.
Des Weiteren bekäme ich nur die Differenz beim UHV, da das JC dort schriftlich angab, der KV zahlt UH.

Das ist jedoch nicht relevant für meinen Widerspruch.
Es wird kein UHV angerechnet, sondern KU, obwohl dieser nicht fließt.

Sheherazade

Dann reichst du eben die Kontoauszüge ein als Nachweis, dass kein Unterhalt fließt und die Bestätigung des KV ersetzt du durch die Kopie des FG-Beschlusses.
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mystik-1

Danke.
Und wenn das nicht reicht? Ich wüsste nicht, wie ich den KV zwingen könnte.

Sie schreibt Kontoauszüge von August bis fortlaufend.
Dieser Bewilligungsbescheid wurde im August aufgehoben und durch einen Neuen ersetzt.  Widerspruch gegen den neuen Bescheid habe ich schon gestellt

Es sind Klagen anhängig, seit 2019 wird fiktiv Unterhalt angerechnet, obwohl die meine Kontoauszüge haben.
Bis heute existiert aber kein Sanktionsbescheid o.ä.

crazy

Sorry due hat nen Knall. August 21 kann sie ja haben, für die Zukunft kannst Du schlecht welche im vorraus drucken...
Da Urteil über Nichtleistungsfähigkeit des KV vorliegt ist das so lange so bis entweder 2 Jahre vergangen sind oder Dir Hinweise auf eine Änderung der finanziellen Verhältnisse des KV vorliegen.
Du kannst natürlich auch selbst noch mal Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann hast Du die Ablehnung eben noch mal schriftlich. Vorschuss gibt es ja nur zeitlich begrenzt, wenn die Hauptbetreuende selbst kein Einkimmen oder nur geringfügiges Einkimmen erzielt.

Sheherazade

Zitat von: crazy am 30. September 2021, 13:26:08
Du kannst natürlich auch selbst noch mal Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann hast Du die Ablehnung eben noch mal schriftlich.

Und von der richtigen Stelle. Würde ich jedenfalls machen, selbst aktiv werden anstatt mich gängeln zu lassen.
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mystik-1

Das Urteil ist noch mindestens 1 Jahr gültig und soweit mir bekannt wegen C Kurzarbeit keine positiven Änderungen vorliegend.

UHV habe ich verstanden.
Aber selbst wenn, und auf die BSG Urteile bezog ich mich, darf doch nicht im Voraus irgendetwas angerechnet werden, was gar nicht fliesst oder fliessen könnte?
Beim UHV gäbe es nämlich den Erstattungsanspruch der Behörde.

@crazy ähnliche Gedanken,  nur komme ich nicht gegen diese SB an.
Wie könnte ich denn am Besten schriftlich argumentieren?

Kontoauszüge bekomme ich eh immer nur am Monatsende rückwirkend

Sheherazade

Zitat von: mystik-1 am 30. September 2021, 13:49:22
Aber selbst wenn, und auf die BSG Urteile bezog ich mich, darf doch nicht im Voraus irgendetwas angerechnet werden, was gar nicht fliesst oder fliessen könnte?

Es ist müssig, sich bei deinem Jobcenter Gedanken darüber zu machen, was die dürfen und was die nicht dürfen - die machen es doch so wie sie wollen. Du solltest nur langsam mal aus deiner passiven Haltung rauskommen.

ZitatKontoauszüge bekomme ich eh immer nur am Monatsende rückwirkend

Habt ihr keine Kontoauszugsdrucker?
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mystik-1


Sheherazade

OK, habe ich auch, dann drucke ich mir das gewünschte aus dem Onlinebanking aus, ist sogar noch besser zu filtern. Die Kontoauszüge selbst bekomme ich nur alle 3 Monate als Pdf.
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mystik-1

Filtern? Wüsste ehrlich gesagt nicht wie das geht.
Ich bekomme den für September wohl heute Abend. (Volksbank)

Fortlaufend klingt für mich so, als wollte sie das erst irgendwann nachzahlen, wenn überhaupt.
Denn sie knüpft das (so lese ich das) an die Bedingung, der KV müsse bestätigen.

D.h.ich muss jederzeit damit rechnen, dass das JC altes Arbeitseinkommen aus Allegro anrechnet?

Hatte schon überlegt, ob parallel ein Eilantrag besser wäre.

Fange die Differenz u.a.mit dem AE Zuschlag und Pflegegeld auf.

blaumeise

Zitat von: mystik-1 am 30. September 2021, 13:17:19Sie schreibt Kontoauszüge von August bis fortlaufend.
Mal abgesehen von den Durchführungsschwierigkeiten - die SB bekommt mit ihrer Forderung eine durchgehende Übersicht/Kontrolle über deine Kontoauszüge für das gesamte Jahr. Ob das rechtens ist, das bezweifle ich. Sie verlangt eine Negativbescheinigung, Monat für Monat. Eigentlich müsste EIN Kontoauszug für einen Monat genügen, um das von dir Gesagte zu bestätigen. Es sei denn, sie unterstellt dir von Haus aus Betrug. Es ist ja nicht so, dass du Einkommen verschweigst, sondern es geht um eine Negativbescheinigung, das ist immer etwas anderes. Meine ich jedenfalls.