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Widerspruchszeitraum

Begonnen von HE-MAN, 29. Oktober 2021, 14:51:35

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HE-MAN

Hallo!
Folgendes, es geht um die Monatsfrist bei Leistungsbescheiden.
Also: Am 22.10.2021 bekommt der ALG2 Empfänger ein Schreiben von der Arge.
Das Erstellungsdatum des Briefes ist der 22.10.2021.
Versendung des Briefes erfolgte am 25.10.2021 (? +3 Tage) empfangen 26.10.2021
Versendezeit liegt angeblich innerhalb von 3 Tagen als zugestellt.
Siehe Link: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/3-Feststellungs-Rueckzahlungsbescheid/Widerspruchsfrist/_documents/fristberechnung-allg-sa-so.html
Frist zur Abgabe der Unterlagen ist der 08.11.2021
Ist das dann serios?
Bzw. das ergibt für mich keine Monatsfrist das sind mit dem 26.10.2021 14 Tag und kein Monat!
Kann mir jemand was dazu schreiben?


Sheherazade

Zitat von: HE-MAN am 29. Oktober 2021, 14:51:35
es geht um die Monatsfrist bei Leistungsbescheiden.

Was soll das sein, kenne ich nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Ich glaube, du wirfst ein paar Begrifflichkeiten durcheinandern.
Monatsfrist gibt es beispielsweise beim Widerspruch oder einer Klage. Einen Monat nach Bekanntgabe eines Bescheides (Verwaltungsakt) kann Widerspruch dagegen eingelegt werden. Und einen Monat nach Bekanntgabe eines Widerspruchsbescheids kann der Betroffene Klage beim Sozialgericht einreichen.
Wenn es eine Aufforderung zur Mitwirkung ist, ist es in den meisten Fällen kein Leistungsbescheid.
Zitat von: HE-MAN am 29. Oktober 2021, 14:51:35Frist zur Abgabe der Unterlagen ist der 08.11.2021
Das klingt nach einer Aufforderung zur Mitwirkung.
Vom 26.10. bis 08.11. sind es 13 Kalendertage. In der Zeit sollte es möglich sein, vorhandene Unterlagen einzureichen oder mitzuteilen, dass das Einreichen noch ein paar Tage dauert. Es gibt keine festgelegten Zeitraum von einem Monat, den ein Antragsteller hat um Unterlagen einzureichen. Es wird häufig eine Frist von 14 Tagen plus 3 Tage Postlaufzeit empfohlen. Im vorliegenden Fall sind es 13 Tage. Das ist aus meiner Sicht noch in einem vertretbaren Rahmen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

HE-MAN

Hallo es geht um einen Änderungsbescheid!

JensM1

Zitat von: HE-MAN am 29. Oktober 2021, 16:05:06
Hallo es geht um einen Änderungsbescheid!

Zitat von: HE-MAN am 29. Oktober 2021, 14:51:35Frist zur Abgabe der Unterlagen ist der 08.11.2021

Hallo, seit wann werden mit Änderungsbescheiden Unterlagen angefordert? Den Bescheid würde ich gern mal sehen, evtl. hochladen.