Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Wie beantrage ich eine Übernahme der Nebenkosten Abrechnung?

Begonnen von Andy1989, 04. Januar 2022, 10:37:10

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Andy1989

Hi

Ich wollte mal nachfragen, wie es ist wenn ich bei der NK-Abrechnung eine Nachzahlung habe.
Muss ich das gesondert beim jc beantragen, dass mir die Nachzahlung übernommen wird?
Und wenn ja, wie? Einfach schriftlich etwas aufsetzen oder gibt es hierfür ein extra Formular?

Bundspecht

Moin Moin....

also bei mir hat es diesmal ohne irgendwelche Anträge funktioniert. Lag aber vielleicht auch daran, dass das JC die Abrechnung "eingefordert" hat. In der Regel, sollte ein kurzes Schreiben ala "hiermit beantrage ich die Übernahme der in der Nebenkostenabrechnung anfallenden Nachzahlung in Höhe von.... " bzw. auch eine eventuelle Erhöhung der BK Vorauszahlung  .... So in etwa...
.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 04. Januar 2022, 10:37:10
Und wenn ja, wie? Einfach schriftlich etwas aufsetzen oder gibt es hierfür ein extra Formular?

Formlos schriftlich mit Beifügung einer Kopie der vollständigen NK-Abrechnung und Benennung der BG-Nummer.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Andy1989

#3
Danke schon mal für die Antworten  :ok:

Nun hätte ich da noch eine frage:
Ich wohne in einem mehrparteienhaus.
Auf der nk abrechnung ist jeder einzelne mieter gelistet und deren ihr verbrauch.
Kann ich die Namen der anderen Mieter und wie hoch ihr Guthaben/Nachzahlung ist, aus datenschutzrechtlichen gründen schwärzen?
Schließlich gehört das ja dem jc nichts an.

Sheherazade

Zitat von: Andy1989 am 04. Januar 2022, 14:44:35
Kann ich die Namen der anderen Mieter und wie hoch ihr Guthaben/Nachzahlung ist, aus datenschutzrechtlichen gründen schwärzen?

Natürlich. Auf jeden Fall die Namen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Andy1989 am 04. Januar 2022, 14:44:35Auf der nk abrechnung ist jeder einzelne Vermieter gelistet
Welche Vermieter?
Zitat von: Andy1989 am 04. Januar 2022, 14:44:35Kann ich die Namen der anderen Mieter und wie hoch ihr Guthaben/Nachzahlung ist
Das kann gar nicht auf deiner VK Abrechnung drauf stehen!

Maximal der Gesamtverbrauch der Liegenschaft.
Aber niemals Namen Verbrauch Guthaben/Nachzahlung andere Mieter!
Das geht nicht nur das JC nichts an, sondern auch dich.

Andy1989

Sorry ich meine natürlich mieter.

Ich weiß, dass es mich eig auch nichts angeht, aber tatsächlich ist es so aufgeschlüsselt.
Bei der Betriebskostenabrechnung jeder einzelne Mieter aufgelistet, wie hoch sein Verbrauch war und was sein Guthaben bzw Nachzahlung ist.

Bei der heizkosten abrechnung ist ganz normal nur mein verbrauch und der komplette verbrauch des Hauses gelistet.

Kopfbahnhof

Zitat von: Andy1989 am 04. Januar 2022, 15:03:29Bei der Betriebskostenabrechnung jeder einzelne Mieter aufgelistet
Entweder da ist beim VM gründlich was schief gelaufen, oder aber er handelt hier völlig unrechtsmäßig.

Es geht keinen anderen Mieter etwas an wie die Verbrauchsdaten des anderen sind und auch, die Namen nicht.
Auch wenn es ein kleineres Mietshaus sein sollte und man sich eh kennt.

Andy1989

Ja ich hab mich ehrlich gesagt auch gewundert, dass der Vermieter die Abrechnung so aufgeschlüsselt hat.

Vllt wende ich mich auch direkt an den Vermieter und bitte Ihm mir die Abrechnung nochmals vorzulegen ohne die Verbrauchsdaten der anderen Mieter.

Heinz-Otto

Der BGH hat entschieden, dass der M u.U. Anspruch hat die Verbräuche aller Mieter zu erfahren.
Das ist korrekt. Datenschutz somit ausgehebelt.

BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17
ZitatIn diesem Zusammenhang kann der Mieter auch die Einsichtnahme in die vom Vermieter erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjekts hinsichtlich der Heizkosten beanspruchen, um sich etwa Klarheit zu verschaffen, ob bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Gesamtverbrauchswert mit der Summe der Verbrauchsdaten der anderen Wohnungen übereinstimmt, ob deren Werte plausibel sind oder ob sonst Bedenken gegen die Richtigkeit der Kostenverteilung bestehen.

Ggü. dem JC gilt das aber nicht, da unbedingt schwärzen.

Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:39:52
Der BGH hat entschieden, dass der M Anspruch hat die Verbräuche aller Mieter zu erfahren.
Das ist korrekt. Datenschutz somit ausgehebelt.

Mag sein, dann sind die Wohnungen in der Regel aber nummeriert oder ähnlich anonymisiert anstatt die Namen der Mieter da hineinzuschreiben. Das wurde so schon vor 30 Jahren gemacht, ganz ohne Datenschutzdaumenschrauben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 04. Januar 2022, 15:42:49
Mag sein, dann sind die Wohnungen in der Regel aber nummeriert oder ähnlich anonymisiert anstatt die Namen der Mieter da hineinzuschreiben. Das wurde so schon vor 30 Jahren gemacht, ganz ohne Datenschutzdaumenschrauben.

Anonymisierung wäre angebracht.
Leider nicht alle VM machen, was die Regel ist.
Es ist wohl eher die Seltenheit, dass Abrechnungen alle Verbräuche einzeln auflisten. Egal ob anonym oder nicht.
Ändert aber nichts daran, dass es grundsätzlich möglich ist alle Einzelverbräuche genannt zu bekommen und das viele nicht wissen.
Darum ging es mir.


Kopfbahnhof

Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:46:33Darum ging es mir.
Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 15:39:52Datenschutz somit ausgehebelt.
Ist er nicht, weil bei der Einsichtnahme keine Namen genannt werden dürfen.
Das dient lediglich als Vergleich, abgesehen davon auch nicht wirklich.
Jeder Mieter kann trotzdem mehr oder weniger Heizen und auf die Wohnung selbst, kommt es auch noch an.

Guthaben und Nachzahlungen der einzelnen Mieter gleich gar nicht, auch nicht Anonym.

Heinz-Otto

Anscheinend haben sich hier einige auf mich eingeschossen. Fast egal was ich schreibe, es kommen oft irgend welche Einwände.
Sogar bei absolut korrekten Antworten.
Statt dass man sich auch mal freut dass man von Urteilen und Rechten erfährt, die nicht allgemein bekannt sind.

Anlass war:
Zitat von: vanessa am 04. Januar 2022, 15:08:53
Zitat von: Andy1989 am 04. Januar 2022, 15:03:29Bei der Betriebskostenabrechnung jeder einzelne Mieter aufgelistet
Entweder da ist beim VM gründlich was schief gelaufen, oder aber er handelt hier völlig unrechtsmäßig.

Es geht keinen anderen Mieter etwas an wie die Verbrauchsdaten des anderen sind und auch, die Namen nicht.
Auch wenn es ein kleineres Mietshaus sein sollte und man sich eh kennt.

"Datenschutz somit ausgehebelt" bezieht sich darauf, dass man ein Recht auf Einsicht in die Originalunterlagen hat. Und da kann der VM schwerlich die Originale schwärzen. Somit sieht man auch, wer wie viel verbraucht hat.
Von da her macht es im Grunde auch nicht wirklich einen Unterschied, ob die Namen auch in der Abrechnung sichtbar sind.
Datenschutzrechtlich halte ich die BGH Entscheidung zumindest fragwürdig.


Andy1989

Zitat von: Heinz-Otto am 04. Januar 2022, 16:38:28
Anscheinend haben sich hier einige auf mich eingeschossen. Fast egal was ich schreibe, es kommen oft irgend welche Einwände.
Sogar bei absolut korrekten Antworten.
Statt dass man sich auch mal freut dass man von Urteilen und Rechten erfährt, die nicht allgemein bekannt sind.

Anlass war:
Zitat von: vanessa am 04. Januar 2022, 15:08:53
Zitat von: Andy1989 am 04. Januar 2022, 15:03:29Bei der Betriebskostenabrechnung jeder einzelne Mieter aufgelistet
Entweder da ist beim VM gründlich was schief gelaufen, oder aber er handelt hier völlig unrechtsmäßig.

Es geht keinen anderen Mieter etwas an wie die Verbrauchsdaten des anderen sind und auch, die Namen nicht.
Auch wenn es ein kleineres Mietshaus sein sollte und man sich eh kennt.

"Datenschutz somit ausgehebelt" bezieht sich darauf, dass man ein Recht auf Einsicht in die Originalunterlagen hat. Und da kann der VM schwerlich die Originale schwärzen. Somit sieht man auch, wer wie viel verbraucht hat.
Von da her macht es im Grunde auch nicht wirklich einen Unterschied, ob die Namen auch in der Abrechnung sichtbar sind.
Datenschutzrechtlich halte ich die BGH Entscheidung zumindest fragwürdig.



Also ich bin schon dankbar für die vielen Antworten und tatsächlich hätte ich das nicht erwartet, dass die Auflistung rechtens ist.

Dennoch gehört das dem jobcenter nichts an.
Also entweder schwärze ich die Daten der anderen mieter oder ich bitte den vm mir eine gesonderte Abrechnung vorzulegen, ohne die verbrauchsdaten der anderen mieter.