Lohnsteuererklärung oder nicht ?

Begonnen von mausilein, 06. März 2022, 13:49:37

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mausilein

Hallo mal wieder,

Ich hatte ja ALG1 bekommen dann ALG2 bekomme ich noch. Jetzt habe ich von der Bundesagentur folgenden Brief bekommen: Leistungsnachweis über die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden gewährten Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für das Kalenderjahr 2021

Unten stand dann noch das:
Wichtige Hinweise:
Die bezogene Leistung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 und Nr. 2a Einkommensteuergesetz). Die Leistungssalden werden jedoch
bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen unterliegt
(Progressionsvorbehalt). Geben Sie bitte deshalb diese Beträge in Ihrer Einkommensteuererklärung an und legen Sie
auf Verlangen der Finanzverwaltung dort diese Bescheinigung vor. Sofern Sie nicht bereits aus anderen Gründen zur
Einkommensteuer veranlagt werden und deshalb eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben, sind Sie zur
Abgabe einer Einkommensteuererklärung jedenfalls dann verpflichtet, wenn die bezogenen Leistungen, ggf. zusammen
mit anderen dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen, die Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender
Ehegatte/Lebenspartner im selben Kalenderjahr erhalten haben, 410 Euro übersteigen.

ich hatte natrülich mehr als 410 Euro ALG1 bekommen, ich hatte noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht, MUSS ich jetzt eine machen oder nicht ?Kenne mich da leider nicht aus.  :heul:

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: mausilein am 06. März 2022, 13:49:37
ich hatte noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht, MUSS ich jetzt eine machen

Ja. Durch den Bezug von Lohnersatzleistungen wird man einkommensteuererklärungspflichtig, auch in Steuerklasse 1.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

Jedoch nur, wenn außer ALGI noch weitere Einkünfte bestehen.
Sollt außer ALGI keine bestehen, Mitteilung an das Finanzamt, das keine Einkommensteuererklärung erfolgt, da kein Einkommen besteht.

Diese 410€ beziehen auf Einkommen OHNE ALGI, ALGII und Minijobs!

mausilein

Vielen Dank für die Antworten, es bestehen keine Einkünfte ich bekomme nur ALG2 sonst nichts. Hatte wie oben geschrieben ALG1 bekommen und danach bis jetzt ALG2 immer noch. Also doch keine Einkommensteuererklärung ?

Was muss ich genau an das Finanzamt schreiben ? Würde mich um Antwort freuen  :smile:

Joleen

Was hattest du 2021 für Einkünfte?

Jan Mustermann

Zitat von: Sheherazade am 06. März 2022, 14:25:51
Zitat von: mausilein am 06. März 2022, 13:49:37
ich hatte noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht, MUSS ich jetzt eine machen

Ja. Durch den Bezug von Lohnersatzleistungen wird man einkommensteuererklärungspflichtig, auch in Steuerklasse 1.

Bitte mal mit der dementsprechenden Rechtsgrundlage belegen.

mausilein

2021 hatte ich keine Einkünfte, auser das ich ALG1 und ALG2 bekommen habe. Und aktuell nur ALG2

Samy

Zitat von: Quinky am 06. März 2022, 16:07:31Jedoch nur, wenn außer ALGI noch weitere Einkünfte bestehen.
Sollt außer ALGI keine bestehen, Mitteilung an das Finanzamt, das keine Einkommensteuererklärung erfolgt, da kein Einkommen besteht.

Diese 410€ beziehen auf Einkommen OHNE ALGI, ALGII und Minijobs!

Ich hab mal eine Frage an dich @Quinky, ich lese überall das sich die 410 Euro auf das ALG 1 beziehen, nicht Nebeneinkünfte neben dem Alg1. Ist das wirklich so richtig, wenn man neben Alg1 nichts weiter verdient hat, das man keine machen brauch? Wie sieht das aus, wenn man mit Steuerklasse 1 von Jan bis Mär gearbeitet hat (nur den Lohn bekommen hat, keine weiteren Einkünfte) und dann von Mär bis November ALG 1 bekommen hat, danach dann Alg2. Muss man dann doch eine machen?

Quinky

richtig, man muss keine machen, wenn lediglich ALGI bezogen wurde.
Warum?
Das ALGI wird bei der Ermittlung des Steuersatzes als Einkommen gerechnet, jedoch selbst nicht versteuert.
Wie würde eine Rechnung aussehen? (Werte per Beispiel auch der Steuersatz einfach angenommen)
0€ Einkünfte plus 9.000€ ALGI ergibt steuerpflichtiges Einkommen zur Steuersatzermittlung von 9.000€
Steuersatz 14% (reines Beispiel!)
9.000€ Einkommen minus 9.000€ ALGI = 0€ zu versteuerndes Einkommen, davon 14% = 0€
Wer kein zu versteuerndes Einkommen hat kann auch nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet sein!
Jedoch ist jeder selbst verpflichtet zu prüfen, ob steuerpflichtiges Einkommen besteht.
Da ALGI grundsätzlich nicht versteuert wird, kann bei nur ALGI als Einkommen auch keine Steuer entstehen.

Ottokar

Zitat von: Quinky am 06. März 2022, 16:07:31Diese 410€ beziehen auf Einkommen OHNE ALGI, ALGII und Minijobs!
Das ist ein Irrtum.
Die 410€ beziehen sich auf, Zitat § 46 EStG: "die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen", somit u.a. auf ALG I.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Samy

Zitat von: Ottokar am 28. November 2022, 13:42:31
Zitat von: Quinky am 06. März 2022, 16:07:31Diese 410€ beziehen auf Einkommen OHNE ALGI, ALGII und Minijobs!
Das ist ein Irrtum.
Die 410€ beziehen sich auf, Zitat § 46 EStG: "die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen", somit u.a. auf ALG I.

Vielleicht schreibe ich mein Finanzamt einfach mal eine Mail. Aber wer bekommt denn weniger als 410 Euro ALg1? Ich dachte Alg1 ist immer 60% oder so vom Lohn. Wer bekommt denn so wenig Alg1, was hat der denn gearbeitet? Ich glaube, ich bin zu blöd das zu kapieren. :wand: Nur Not mache ich dann eben eine. Ich hoffe nur, das ich nicht Strafe oder so was zahlen muss, weil ich sie nicht gemacht habe. Ich brauchte nie eine machen, wenn ich gearbeitet hatte, und mit Alg 2 braucht man sie auch nicht machen. Das, dass mit Alg1 anders ist habe ich nicht gewusst, obwohl ich mich mit dem Thema früher schon mal auseinander gesetzt hatte, mir aber immer alle sagte, ist nur Freiwillig 😫

Ottokar

Es geht dabei nicht speziell um ALG I, sondern Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die 410€ sind eine sog. Bagatellgrenze.
Und wenn einem im Januar nur noch für 10 Tage ALG I zusteht, kommt man nicht auf 410€/Jahr. Nur mal so als Bsp.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Samy

Awww. Okay. Verstehe. Das stimmt natürlich. Da hast Du Recht, daran habe ich gar nicht gedacht. Aber trotzdem irgendwie hohl.