Mitwirkung: Heiz- und Nebenkosten

Begonnen von Benny74, 01. Juni 2022, 07:53:12

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Flip

ZitatAn den Notdienst z.B. selbst Großvermieter sind nicht immer erreichbar.

Mietrecht ist nicht deine Stärke, oder?


Benny74

Ok. Ich weiß nicht, ob mein Vermieter alle Pflichten einhält. Mehr informell soll ich mich auch an seinen Onkel wenden können. Womit ich jedoch überhaupt keine gute Erfahrung habe. Einmal als ich ihn auch um ungefähr diese Zeit gebraucht hätte um das Gemüse im Garten bewässern zu können, aber der Hahn wegen des Winters noch abgeschaltet war, hat er sich geweigert und meinte nur, dass mein Vermieter ihn nicht immer für alles einspannen soll. Als er zurück kam habe ich einen auf den Deckel bekommen, weil die Nachbarschaft über den Zustand des Gartens sich den Mund zerissen hat. Dann hat der Onkel widerum anders erzählt, dass ich nicht gefragt hätte und mein Vermieter meinte, dass ich seinem Onkel nicht unterstellen könnte zu lügen. Der Onkel würde sich höchstens kümmern, wenn tatsächlich ein Schaden für den Vermieter entstehen könnte. Allles andere kann ich knicken.

Ich würde auch sehr gerne ausziehen, aber die Wohnung ist zu günstig und dann legt mir das Jobcenter wieder Steine in den Weg. So lange ich da noch bin, wird es meiner Einschätzung nach nichts mit einem Umzug werden. Vielleicht kann ich möglichst bald Vollzeit arbeiten. Das wäre eine Möglichkeit.

Ich habe noch nicht mal etwas dagegen, dass ich das nochmal ausfüllen lasse, aber dafür muss der Vermieter vor Ort sein. Würde es vielleicht sogar genügen zu zusagen es möglichst bald nachzureichen? Andererseits sollen die endlich eine Entscheidung darüber treffen, ob ich etwas zurück zu bekommen habe. Ich kann tatsächlich nicht einschätzen wie lange mein Vermieter weg bleiben wird.

Vor Corona hat er sich noch immer bemüht lange genug in Deutschland zu leben, um irgendwelche Ansprüche nicht zu verlieren, aber das scheint nicht mehr wichtig zu sein. Er war dieses Jahr zwischen Fasching und Ostern hier.

Benny74

Zitat von: Kopfbahnhof am 02. Juni 2022, 15:34:28Hast du seit September schon mehr gezahlt und dem JC gar nicht gemeldet?


Ich habe noch mal nachgesehen und tatsächlich habe ich das vergessen.

Ottokar

Die Forderung nach einer Vermieterbescheinigung hat nichts mit Mietrecht zu tun.

Eines der deutschen Bundesgerichte hat schon vor Jahren klargestellt, dass man auf rechtlich unzulässige Fragen und Forderungen auch mit einer Lüge antworten darf.
Wenn bereits die Frage/Forderung rechtlich nicht zulässig ist, kann die Unwahrheit darauf keine rechtlichen Konsequenzen entfalten.
Die Lüge ist eine statthafte Notwehrmaßnahme im Falle rechtlich unzulässiger Fragen und Forderungen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Flip am 08. Juni 2022, 19:13:50Mietrecht ist nicht deine Stärke, oder?
Aber deine oder, du hast ja mal richtig den Durchblick.

Es soll VM geben die sitzen doch tatsächlich im Ausland.
Irgendeine Reglung wird es schon geben, was bei Problemen zu tun ist.

Kein VM ist dazu verpflichtet ständig erreichbar sein zu müssen.
Er kann Aufgaben auch durch jemand anderen machen lassen.

Zitat von: Benny74 am 08. Juni 2022, 22:33:23tatsächlich habe ich das vergessen.
Kenne ja die Summe nicht, aber das solltest du beim JC noch einfordern.

Kein Bittsteller

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Juni 2022, 15:43:11Es soll VM geben die sitzen doch tatsächlich im Ausland.
Dazu sag ich mal lieber nichts

Schmidtchen

Naja, man sollte Flips Bemerkung schon ernst nehmen.
Jeder Mieter sollte wissen, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat, wenn der im Ausland urlaubende Vermieter nicht erreichbar ist.

Da muss man sehr aufpassen, die Chancen stehen da ganz gut, dass man am Ende den beauftragten Notdienst selbst bezahlt.

Mit dem Onkel dann am besten nur noch schriftlich kommuninizieren.

Kopfbahnhof

Zitat von: Schmidtchen am 09. Juni 2022, 23:37:16Jeder Mieter sollte wissen, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat
Eben und genau so was sollte auch zwischen Mieter und VM geregelt sein.
Jedenfalls gehe ich davon aus, dass es so ist.

Es gibt oft genug Zeiten wo ein VM eben nicht erreichbar ist, warum ist völlig egal.

Zitat von: Kein Bittsteller am 09. Juni 2022, 18:38:34dazu sag ich mal lieber nichts
Ist wohl auch besser

Benny74

Ist es normal keine Rückmeldung zu bekommen? Wie lange sollte ich warten, bis ich mich erkundige?

Ich habe geschrieben, dass ich meinen Vermieter aktuell nicht kontaktieren kann, weil er im Urlaub ist und ich deshalb die Mietbescheinigung höchstens nachreichen kann.

Ottokar

Was erwartest du denn für eine Rückmeldung?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PetraL

Zitat von: Benny74 am 30. Juni 2022, 17:26:36Ist es normal keine Rückmeldung zu bekommen?
Ja. Ist zumindest bei mir auch immer so.
Rückmeldung ist dann der positive oder negative Bescheid.

Zitat von: Benny74 am 30. Juni 2022, 17:26:36Wie lange sollte ich warten, bis ich mich erkundige?
Das kommt drauf an, wie der zuständige Sachbearbeiter generell und an dem betreffenden Tag und dir gegenüber so drauf ist, also ob er die "Belästigung" durch deine Nachfrage sehr übel nimmt oder weniger oder gar nicht  :zwinker:
Ich kenne die ganzen maximalen Bearbeitungszeiten nicht, bis wann das JC tatsächlich reagieren muss. Bei Widersprüchen sind es 3 Monate, bei Erstanträgen 6 Monate, bei deinem formlosen Antrag keine Ahnung - aber würde mich auch sehr interessieren.
Wie sind denn bei dir sonst so die "Antwortzeiten"? Vielleicht daran orientieren?
Mit Ablehnungen sind die bei mir immer ratz fatz dabei. Wenn's länger dauert als 2 Wochen ist das meist schonmal ein gutes Zeichen (aber auch nicht immer, die hungern auch gerne aus)...

Benny74

Mein Vermieter hat mir vor etwa 4 Wochen gesagt, dass er die Aufforderung vom Jobcenter erhalten hat und ihr nachgekommen ist, dass er eine Mietbescheinigung einreicht. Aber ich habe noch immer keine Rückmeldung. Ich habe durch die Arbeit nicht oft Zeit und nur heute morgen und noch einen anderen Tag versucht durchzurufen und letztes Mal war die entsürechende Mitarbeiterin aus der Leistungsabteilung nicht anwesend und dies mal ist bei ihr auch nur der AB dran gewesen. Am Empfang komme ich gar nicht durch, weil es immer heißt alle Leitungen belegt. Was kann ich tun? Es muss doch irgendeine rechtliche Handhabe geben, dass es geprüft wird. Ich habe mir die NAchzahlung von Freunden auslegen lassen. Was denken die eigentlich, was jemand machen soll, der gar kein soziales Netz hat? Ich habe den Eindruck, dass das JC hofft, dass es sich im Sand verläuft, aber das sind doch keine Zustände.

Mit der "Weiterbewilligung" oder Prüfung, ob ich Aufstocker bin, leider genau das gelcihe. Ich bekomme weder positive noch negative Rückmeldung.Allerdings muss ich sagen laut Rechner steht mir auch nichts zu. Was ich subjektiv mit netto nur 100 Euro mehr als ALG2 plus Miete nicht richtig finde, aber das ist ein anderes Thema. Da ginge es mir mit 1-Euro-Job (130 Euro plus Arbeitswegpauschale) besser. Ich verstehe nicht, wie das richtig sein soll. Das muss man sich damit schön reden, dass man leichter bessere Jobs findet, wenn man arbeitet. Aber so lange das nicht passiert, ist das nichts wert.

Ottokar

Zitat von: Benny74 am 16. August 2022, 10:01:56Mein Vermieter hat mir vor etwa 4 Wochen gesagt, dass er die Aufforderung vom Jobcenter erhalten hat und ihr nachgekommen ist, dass er eine Mietbescheinigung einreicht.
Ein sehr schönes Beispiel für einen gravierenden Verstoß gegen den Datenschutz durch JC und Vermieter.
Wie das BSG schon 2012 klargestellt hat (B 14 AS 65/11 R) darf das JC sich gar nicht an den Vermieter wenden, bzw. nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Leistungsempfängers.
Und da es keine rechtliche Grundlage für eine Mitwirkungspflicht des Vermieters gibt, womit auch die rechtliche Grundlage für eine solche Datenerhebung fehlt, darf der Vermieter - aus Gründen des Datenschutzes - einer solchen Aufforderung auch nicht nachkommen und keine Daten an das JC übermitteln.
Kurz: hier haben sowohl JC als auch Vermieter einen schwerwiegenden Datenschutzverstoß begangen.

3 Monate nach Vorliegen aller Unterlagen beim JC kannst du eine Untätigkeitsklage erheben.
Wann hier diese Frist beginnt, kann ich nicht beurteilen.
War die Mietbescheinigung erforderlich, beginnt diese Frist erst mit Vorlage derselben beim JC.
Hatte das JC die Daten bereits bei Antragstellung, beginnt diese Frist mit der Antragstellung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


CCR

Zitat von: Ottokar am 30. Juni 2022, 17:33:15Was erwartest du denn für eine Rückmeldung?
ich würde die sofortige Überweisung der Nachzahlung als Rückmeldung erwarten.

Benny74

Ich muss 2 Sachen dazu sagen. Ich wollte ja erst etwas hingebogen schreiben, dass mein Vermieter die Mietbescheinigung verweigert. Aber ich bin dann in mich gegangen und habe es im Prinzip so verändert, dass ich nicht weiß wie ich meinen Vermieter erreichen kann und wenn es die Sache beschleunigen würde, sollen sie gerne die Mietbescheinigung direkt vom Vermieter anfordern. Ich habe das gemacht, weil ich kein Problem darin sehe. Die Mietbescheinigung wird deswegen doch keine anderen Informationen haben und wenn sie sie brauchen. Außer ein paar Miet anpassungen an den Mietspiegel, die das Jobcenter schon kannte und den veränderten Abschlagzahlung gibt es auch keine neuen Informationen, die sie noch nicht kennen.

Was das mit der Rückmeldung angeht, finde ich trifft CCR doch relativ genau den Punkt. Entweder das oder eine schriftliche Begründung für eine Ablehnung. Irgendetwas, was man in der Hand halten kann und auf die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen kann. Mag sein, dass ich keine Ansprüche habe, aber das muss doch zumindest kommuniziert werden.