Einkommensgrenze Nebenjob bei Hartz-4

Begonnen von angi, 20. Juli 2022, 10:11:26

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angi

Hallo zusammen,

gilt die Einkommensgrenze von 1.200 Euro für das Gesamt-Einkommen des Nebenjobs oder für den Gewinn, also das Einkommen abzüglich relevanter Ausgaben ?

Ich befürchte, es gilt das Gesamt-Einkommen?

Es ist klar, dass 1.200 € (Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit) niemals für den Lebensunterhalt reichen.
Es ist auch klar, dann kann man die Grundsicherung für Selbstständige beantragen, welche identisch zu sein scheint mit den Bedingungen wie das übliche Hart-4 für Arbeitslose mit Nebenjob.

Wenn ich dann Selbstständig sein sollte und Grundsicherungs-Leistungen beziehe, bin ich dann offiziell selbstständig ? Mit Umsatzsteuer-ID und allen steuerlichen Pflichten?
Kann man das so sagen?:
Jetzt bin ich Hartz-4-Bezieher und arbeite nebenbei selbstständig.
Und nach Erreichen der Einkommensgrenze von 1.200 € :
Jetzt bin ich selbstständig und beziehe Hartz-4-Grundsicherung.
?

OLD-MAN

Es gibt KEINE Einkommensgrenzen!

Aufstocker ist man, wenn der Verdienst (Lohn/Gehalt) oder der Gewinn (Selständig) abzüglich der Erwerbstätigenfreibeträge niedriger ist, als die Grundsicherung (ALG II).

Je mehr du Verdienst, je weniger bedürtig bist du bis hin zu .... jetzt benötige ich keine staatliche Unterstützung mehr.

justine1992

Zitat von: angi am 20. Juli 2022, 10:11:26Jetzt bin ich Hartz-4-Bezieher und arbeite nebenbei selbstständig.
Du bist selbstständig, erwirtschaftest aber nicht genug, um selbst für Deinen Lebensunterhalt zu sorgen.

Zitat von: angi am 20. Juli 2022, 10:11:26Jetzt bin ich selbstständig und beziehe Hartz-4-Grundsicherung.
Du bist selbstständig, erwirtschaftest aber nicht genug, um selbst für Deinen Lebensunterhalt zu sorgen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.