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Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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oldhoefi

Zitat von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09Dies Art der Gängelung schlägt alles, was mir bekannt ist.
Jo - das nennt sich dann "Augenhöhe" und "Respekt", wie so großspurig angekündigt.

Auch fehlt mir die großartige Reform von Harz IV, denn viele Änderungen beim Bürgergeld kann ich nicht erkennen.

Offenbar wieder mal mehr Schein als Sein, was sich bei der geplanten Regelsatz-Erhöhung mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen wird.

CCR

Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 17:07:03
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 16:30:35
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

ich dachte an gescheiterte Unternehmen mit vielen Kindern beim Vermögen.



Am die habe ich auch gedacht,
viele Kinder.

 :offtopic:
mein früherer Arbeitskollege hat 10 Kinder der zahlte nie Steuern, aber das ist eine andere Geschichte.  :grins:

Leeres Portemonnaie

Für Rückforderungen und Erstattungen ... Bagatellgrenze von 50€ ...

Beidseitig?
Heißt das, bei falschen Bescheiden muss ich nichts unter 50€ zurückzahlen, aber auch umgekehrt, ich bekomme auch bis 50€ nichts, wenn sich verrechnet wurde und ich eine Nachzahlung erhalten müsste?
Gilt das auch bei schwankenden Einkommen, nichts unter 50€ wird  gerade bei vorläufigen Bescheiden verrechnet?
Nebenkosten -Abrechnungen mit unter 50€ Guthaben kann ich behalten, mit bis 50€ Nachzahlung stehe ich aber auch alleine da?

Ist da nicht auch für mancherlei "Verrechnung" Tür und Tor geöffnet und man büßt unterm Strich mehrmals im Jahr 50€ ein?
Natürlich kann es auch sein, man bekommt zu viel, aber wie oft wird das wohl vorkommen?
:scratch:

Und: Wenn man einen VZ-Job hat, der toll ist, den man gerne macht und richtig gut kann ... oder auch nicht ..., wird man trotzdem weiterhin gedrängt, sich eine andere Arbeit zu suchen?
Wo leben denn die Damen und Herren?  :scratch: 

Über den Rest wird ja schon fleißig diskutiert.  :smile:

Enttäuschung, Enttäuschung, wie erwartet.
Das Geld für die Umstellung könnte gespart werden.  :sad:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Simone-

ZitatGanzheitliche Betreuung
Das bedeutet nichts weniger, als das der Leistungsbezieher faktisch rund um die Uhr einen Coach und Sozialarbeiter an die Seite gestellt bekommt, egal ob er will oder nicht, der jeden einzelnen Lebensbereich umfassend kontrolliert und darin nach Gutdünken eingreift.

Schon klar, dass das aus mehreren Gründen so nicht durchsetzbar sein wird. Trotzdem bin ich neugierig.

Möglicherweise mangelt es mir an Phantasie, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das aussehen soll.

Diejenigen, die sich das ausgedacht haben, wie haben die sich das in die Praxis umgesetzt vorgestellt?

So?

Der Coach kann unangemeldet wann er möchte beim LB auftauchen und dieser muss ihn in die Wohnung lassen?

Der LB muss ein Tagebuch führen, wo er stündlich aufschreibt was er gemacht hat?

Der Coach schreibt einen Tagesplan, wo stündlich drin steht, was der LB wann zu machen hat?

Oder - Der Coach zieht gleich beim LB ein und bestimmt/kontrolliert dessen Leben?

usw. usf.

Fragen über Fragen ...
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Yasha

#19
Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 17:20:08Auch fehlt mir die großartige Reform von Harz IV, denn viele Änderungen beim Bürgergeld kann ich nicht erkennen.Offenbar wieder mal mehr Schein als Sein, was sich bei der geplanten Regelsatz-Erhöhung mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen wird.
Sowohl als auch. Kennst Du schon die Synopse des SGB II dazu? Sehr aufschlussreich, wie ich finde. Zum Downloaden -und noch mehr:
https://sozialrecht-rosenow.de/meldung/synopsen-zum-entwurf-des-bmas-f%C3%BCr-eine-b%C3%BCrgergeldgesetz.html

Ergänzung.
Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Fragen über Fragen ...
Dazu braucht es nicht unbedingt Phantasie. Die JC können auch beim Bürgergeld nicht das private Selbstbestimmungsrecht aushebeln, solange der Elo dem JC nicht auf den Leim geht. Meint:

1. Keine EGV unterschreiben, die eine nicht vollständig bekannte Maßnahme enthält. Denn -wenn diese eine Maßnahme enthält, dann würde das die Akzeptanz der gesamten Maßnahme bedeuten. Also- Verzicht auf das Selbstbestimmungsrecht. Ohne Unterschrift könnte der Betroffene aber dem Modul Ganzheitlichkeit beim Träger widersprechen.

Denn das Jobcenter darf keine Ganzheitlichkeit erzwingen.

Schon mal gar nicht, wenn die Vermttlungshemmnisse nicht bekannt sind und zudem deren angebliche Integrationsrelevanz nicht bewiesen  sein kann -sondern bestenfalls von der IFK eher zweckmäßig vermutet wird.

Dann erweist man sich erst recht einen Bärendienst -mit der Unterschrift. Weil man damit  -möglicherweise -die Vermutungen und Einschätzungen der IFK befeuert und sich selbst einen integrationsrelevanten Bedarf damit attestiert.

 2. Verhalten zur Sache Coach -via Standard Maßnahmen oder bei 16e oder 16i.

Bei letzterem wird der Coach erst zwangsweise zugewiesen -wenn der Elo vorher freiwillig den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Wer sich nicht in diese Ecke drängen lassen will, der liebäugelt auch bitte nicht offensiv mit 16e oder 16i. Denn das Jobcenter hätte so oder so weiterhin den Daumen auf dem Elo. Dazu gehört auch -dass der Elo dann in deren System zwar nicht als arbeitslos gilt. Aber weiterhin als arbeitssuchend. Es ist und bleibt eine PAT Förderung. Daher gibt es auch dann kein Anrecht auf Wohngeld.

3. Coach bei Standard Maßnahmen mit ganzheitlichem Anteil.

Aktuell werden Elos mehrheitlich da nicht aufgeklärt, dass die Maßnahme Ganzheitlichkeit beeinhaltet.

Das wird bewußt forciert und auf Konfrontation hin zugeweisen. Damit der Coach dann öfters vor der Tür stehen kann und die Widerstandsfähigkeit des Elo getestet wird. Wer am Anfang die Nerven behält -bis zu neun Wochen kann der Coach dann vor der Tür stehen . Auch bis zu 3 Mal am Tag. Kommt auf die Konzeption an. Der wird  -rein konzeptionell  -vom JC dann aus der Maßnahme ausgebucht. Manchmal fahren die auch mit einem Beratungsbus vor. Und wollen dann damit eine Teilnahmezusage ertricksen. Das macht der Träger automatisch -denn es ist sein Auftrag. Der wird für die Fahrerei extra bezahlt. Zudem setzt sowohl das JC als auch der Träger auf Zermürbung oder die Dummheit des Elo.

4. Ein Recht auf Betreten der Wohnung hat niemand. Das wäre  -ohne Zustimmung -Hausfriedensbruch  -oder bei Erzwingung Nötigung. Sanktionieren kann das das JC nicht beim Elo. Es sei denn, der Elo hat dem JC vorher seine Zustimmung erteilt. Ja -sowas habe ich auch schon in vereinzelten neuen Konzeptionen entdeckt. Oberste Vorsicht ist da geboten.


Yasha

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Der Coach schreibt einen Tagesplan, wo stündlich drin steht, was der LB wann zu machen hat?
Ja -so ungefähr.Wer unbedacht vorher gegenüber der IFK  aus dem privaten Nähkästchen plaudert und damit Zirkelschlüsse der Integrationsrelevanz sich selbst als Schlinge verpasst,der muss sich nicht wundern, wenn das dann als Aufhänger eines Bedarfes gleich mal als Beispiel neuer Maßnahme Kandidaten im Vorfeld weitergegeben wird. Und man dann ganz schnell eine Zuweisung bekommt. Beispiel- Matrix "Coaching Camp" -des JC Potsdam zum Downloaden hier nachfolgend zu finden, neben der Leistungsbeschreibung:

https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?1&id=473275

Übrigens -sofern der Verdingungs-Auftrag vergeben ist -wird der öffentliche Zugang gesperrt.

Anmerkung. Viele JC haben neue Maßnahmen schon ab spätestens Dezember 22 bestellt. Augenscheinlich können und wollen die noch keine reinen "Bürgermaßnahmen" bestellen, sondern erst einmal die vorhandenen weiter integrieren, meinem aktuellen Eindruck nach.


Reiner1970

Das ist die reinste Hirnwäsche. Hier wird auf Teufel komm raus versucht Menschen in bestimmte Muster zu pressen. Ich kann nur jeden empfehlen nur das zu unterschreiben was man wirklich mit sich machen lassen will

Schnuffel01

#22
Jobcenter-Personalrat über Bürgergeld
,,Ein kleiner Paradigmenwechsel"
Ab 2023 soll das Bürgergeld eingeführt werden. Moritz Duncker aus dem Personalrat der Jobcenter erklärt, was das für die Arbeitsvermittlung bedeutet.
https://taz.de/Jobcenter-Personalrat-ueber-Buergergeld/!5870843/


Bürgergeld Referentenentwurf ein erster Eindruck
Da kommt es, das vollmundig versprochene Bürgergeld! Wird es jetzt alles besser? Halten die Politiker ernsthaft ihr Versprechen?
https://www.youtube.com/watch?v=plnHiTuipWU
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Ottokar

#23
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:29:30Meinen Sie, dass es auf freiwilliger Basis erfolgen wird?
:weisnich: in jedem Fall erfordert die Erbringung einer ganzheitlichen Betreuung eine entsprechende Begründung, warum diese erforderlich ist. D.h. im Streitfall ist das JC darlegungspflichtig, warum und in welchem Umfang eine ganzheitliche Betreuung erforderlich ist.
Fakt ist, dass die ganzheitliche Betreuung die konsequente Weiterentwicklung und Ausweitung des bisherigen Coachings ist, wenn es dem Gesetzgeber um umfassende Eingriffsrechte des JC in den höchstpersönlichen Lebensbereich von Leistungsempfängern geht.

Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 17:20:08Auch fehlt mir die großartige Reform von Harz IV, denn viele Änderungen beim Bürgergeld kann ich nicht erkennen.
Bei Licht betrachtet hat man eigentlich nur die Pandemie-Sonderregelungen (Vereinfachter Zugang ...) und die dem BVerfG angepasste Sanktionspraxis als Dauerregelung ins Gesetz geschrieben. Also etwas das man bereits seit mehreren Jahren praktiziert.
Gut finde ich den höheren Freibetrag für Azubis und das endlich die Ungerechtigkeit beseitigt wird, dass viele ältere Erwerbslose ihr mühsam für die "Altersvorsorge" abbezahltes Eigenheim veräußern müssen, weil es für eine oder zwei Personen nicht mehr angemessen ist.
Auch der Bestandsschutz der KdUH nach Erstantrag wird ja schon seit 2 Jahren praktiziert und die Erweiterung auf einen Todesfall ist als logische Erweiterung durchaus positiv und längst fällig.
Aber diese kleinen "Leckerchen" sind nur ein paar Tropfen auf den heißen Stein, keine Reform und ganz sicher keine Abkehr vom Prinzip Hartz IV. Das ist Augenwischerei nach Grünenmanier, oder einfach ausgedrückt: Selbstverarschung.
Ganz genau so, als wenn ich als Grünen-Parteimitglied einmal im Jahr etwas Unkraut zupfe und mir ein gebrauchtes Shirt kaufe und micht danach ganz toll als Retter der Natur fühle. Typisch Grüne eben.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. August 2022, 17:44:16Für Rückforderungen und Erstattungen ... Bagatellgrenze von 50€ ...

Beidseitig?
Nein, nur einseitig, die Bagatellgrenze gilt nur für Erstattungsforderungen durch das JC.
Die Pflicht zur Nachzahlung, z.B. bei vorläufigen Bewilligung, bleibt bestehen, unabhängig von der Höhe der Nachzahlung.

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Möglicherweise mangelt es mir an Phantasie, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das aussehen soll.
Bündele: Sozialarbeiter, Alltagsbegleiter, Betreuer und Beistand in einer Person, welche die Mitwirkungserzwingungsrechte einer Behörde hat.
Das Gesetz gibt genügend Möglichkeiten für Zwangsmaßnahmen, wenn jemand nicht mitspielt, z.B. kann der Regelbedarf für den Lebensunterhalt in voller Höhe als Sachleistungen erbracht werden, wenn der vom JC beigeordnete Betreuer dies für erforderlich hält.
Zudem gehört die "Ganzheitliche Betreuung" zu den "Leistungen zur Eingliederung", welche im "Kooperationsplan" festgelegt werden soll (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 n.F.), die Nichtmitwirkung hat also Sanktionen zur Folge.
Gegensteuern kann man hier imho, indem man im Kooperationsplan konkret festlegt, was der Betreuer darf, und so die Mitwirkungspflichten entsprechend darauf begrenzt. Das kann imho über die Konkretisierungspflicht nach §§ 53 ff SGB X, denn auch der Kooperationsplan ist seinem Wesen nach ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, auch wenn sich der Gesetzgeber hier sichtbar bemüht, es nicht danach aussehen zu lassen.

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Der Coach kann unangemeldet wann er möchte beim LB auftauchen und dieser muss ihn in die Wohnung lassen?
Das dürfte zu den grundlegenden Mitwirkungspflichten gehören, denn wie soll der ganzheitliche Betreuer sonst eine ganzheitliche Betreuung sicherstellen, wenn der ganzheitlich zu Betreuende den ganzheitlichen Betreuer nicht in seine Wohnung lässt?

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Der LB muss ein Tagebuch führen, wo er stündlich aufschreibt was er gemacht hat?
Na klar doch, das nennt sich Tätigkeitsbericht und gibt es beim Coaching längst.

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Der Coach schreibt einen Tagesplan, wo stündlich drin steht, was der LB wann zu machen hat?
Aber hallo, auch das gibt es bereits beim Coaching, wird freiwillige Selbstverpflichtung o.ä. genannt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


oldhoefi

@Yasha,

Zitat von: Yasha am 15. August 2022, 21:12:26Kennst Du schon die Synopse des SGB II dazu?
Ja - ist (nicht nur) mir bekannt.

---

@Ottokar,

ich kann mich Deinen Ausführungen nur anschließen, da ich es genauso sehe.

talokatel823

Bei Zwang hört der Spaß absolut auf. Die können sich auf was gefasst machen, wenn die wirklich versuchen wollen einem mündigen Bürger eine Betreuung aufzuzwingen  :teuflisch:

a_good_heart

LE die älter als 58 sind, werden in der offiziellen Statistik nicht mehr als Arbeitslose geführt. Demnach dürften die auch für eine ganzheitliche Betreuung wohl nicht mehr in Frage kommen... :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

#27
Zitat von: a_good_heart am 16. August 2022, 11:56:47LE die älter als 58 sind, werden in der offiziellen Statistik nicht mehr als Arbeitslose geführt. Demnach dürften die auch für eine ganzheitliche Betreuung wohl nicht mehr in Frage kommen... :scratch:
Diese Regelung entfällt, allerdings mit Bestandsschutz. Zugleich entfällt die Pflicht, ab 63 Altersrente beantragen zu müssen.
Da hat man endlich eine Personengruppe, die man den ganzen Sinnlosmaßnahmen zuweisen kann, denn die Vermittlung einer Person 58+ in einen Vollzeitjob dürfte auch weiterhin höchst unwarscheinlich sein.

Übrigends
Das Sanktionsmoratorium zur Nichtanwendung des § 31a SGB II endet lt. § 65 Abs. 6 SGB II n.F. mit dem Abschluss eines Kooperationsplans, spätestens mit Ablauf des 31.12.2023, je nachdem was zuerst eintritt.
Das Sanktionsmoratorium zur Nichtanwendung des § 32 SGB II endet, mangels Übergangsregelung, mit in Kraft treten des Bürgergeld-Gesetzes.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yasha

#28
Zitat von: talokatel823 am 16. August 2022, 11:37:57Bei Zwang hört der Spaß absolut auf. Die können sich auf was gefasst machen, wenn die wirklich versuchen wollen einem mündigen Bürger eine Betreuung aufzuzwingen  :teuflisch:

Ich vertraue da eher auf die letzte aktuelle Meldung, was den Kooperationsplan anbelangt:

Zitat,,Anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung ist er keine rechtliche Grundlage für Leistungsminderungen."

https://www.hartziv.org/news/20220815-buergergeld-neuerungen-kooperationsplan-und-vertrauenszeit/


Das passt auch besser, zu den mir bekannten neuen Maßnahme Konzeptionen. Denn der Trend geht eindeutig in eine andere Richtung. Zudem kann die IFK schon heute die Zuweisung zu ganzheitlichen Maßnahmen pauschal mit ihrem Vermutungs- und Einschätzungsermessen begründen, was ihre Entsprechung und Bestätigung auch in der Zielgruppendefiniton von Konzeptionen findet. Auch aktuell. Die Begründung kann also allein in der Einschätzung der IFK liegen, die der Träger dann entsprechend  -in der Maßnahme - bestätigen und ergänzen soll. Mit dessen Einschätzung zu der vorherigen Einschätzung der IFK. Genau das sind auch die Bausteine aktueller Maßnahmen, bis 2026, nach meinem Wissenstand. Es gibt Ergänzungen  -aber nur quantitativ und darin, dass der Teilnehmer möglichst lange  -per Überredung und Überzeugung - in der Maßnahme aktiv teilnehmen soll. Das gab es vorher nicht. Zum Beispiel.

Und zur Ganzheitlichkeit via Kooperationsplan im Vorfeld -da genügt die alleinige Vermutung der IFK dann nicht. Denn niemand kann per Sanktionsandrohung zum Plaudern über private Befindlichkeiten mit Wildfremden gezwungen werden. Wenn die zudem überhaupt nicht integrationsrelevant sind. Das das Privatleben integrationsrelevant als Hemmnis wäre, das muss das jeweilige JC erst einmal beweisen. Zudem passt das alles nicht -zu der postulierten "Augenhöhe". Es wäre keine Kooperationsvereinbarung.

Faktisch wird  -wie bei den Eingliederungsvereinbarungen vorher -wieder eher der Verwaltungsakt den Vorzug bekommen. Denn bei den meisten Arbeitslosen dürften die Jobcenter ohnhin kein Vertrauen bekommen oder gar verdienen, nach meiner Einschätzung.

Was Zuweisungen von Elos ab 58 Jahren betrifft -da hat jedes JC von jeher eine eigene Geschäftspolitik. Zu finden in den  jeweiligen Arbeitsmarktprogrammen. Da dürfte sich nicht viel ändern. Meines Wissens nach weisen OK teilweise noch bis 65 Jahren zu. Andere bis 63 Jahren. GE Jobcenter meist bis 60 Jahren, im Schnitt. Darüber dann mehrheitlich nur noch in AGH oder 16i, 16e.

Ich bekomme übrigens selbst immer noch permanent VV oder normale Stellenangebote von meinem JC. Und bin mittlerweile 62 Jahre alt.

götzb

Zitat von: Ottokar am 16. August 2022, 10:04:35Das dürfte zu den grundlegenden Mitwirkungspflichten gehören, denn wie soll der ganzheitliche Betreuer sonst eine ganzheitliche Betreuung sicherstellen, wenn der ganzheitlich zu Betreuende den ganzheitlichen Betreuer nicht in seine Wohnung lässt?

Dagegen dürfte Datenschutz und die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung sprechen.
Das ganzheitliche Coaching kann nicht aufgezwungen werden
(Sanktion oder gar Einstellung der Leistung),
da bei obigen und anderen Dingen diese als höheres Gut gelten, als irgend welche SGB.

Die Menschenrechte und die Verfassung gelten auch für HE.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.