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Muss ich noch meine AU melden?

Begonnen von Neanderthaler, 20. Januar 2023, 13:44:47

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0 Mitglieder und 8 Gäste betrachten dieses Thema.

Oberfrank

Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 19:03:38Ich hab jetzt nochmal mit der Krankenkasse telefoniert. Der Typ da hatte jetzt eine Idee. Ich soll Montag nochmals bei der Kasse anrufen und die Krankengeldabteilung verlangen und dort fragen...die können wohl eine Art Krankeninfo an das JC schicken. Mal sehen.

@ all

Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Leute kurz schreiben könnten, wie ihr das so macht bzw. machen würdet.

Und gibt es hier jemand, der in diesem Jahr schon beim Arzt war? Was hast du bekommen, auch nur den Teil mit der Diagnose oder noch einen 2. Zettel.

Freue mich über jeden Beitrag!!!  :sehrgut:



Man kann aber auch aus Allem eine Wissenschaft machen   :schock:
Deck die Diagnose ab und schich das Ding zum JC und fertig!

Ich hatte letzte Woche auch keinen zweiten Zettel - warum auch?
Scannen - drübermalen - und ab per Mail = fertig.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Neanderthaler

Huhu Oberfrank.
Ein Jahr lang? Auf meine Kosten? Und gegen das Gesetz? Hmm...

FritzLoch

Und die Mail wird akzeptiert?
Waldschrat Pferdepension e.V.

Neanderthaler

Das ist auch eine meiner Sorgen, da ich momentan mit dem JC im Clinch bin, s. anderen Thread zwecks Forderung der Kreditkartenabrechnung und KFZ-Versicherung. Ich glaube meine Mails werden "niemals ankommen".

Daher auch meine Frage "Auf meine Kosten?". Da ich dann jedesmal meine AU per Einschreiben oder so schicken müsste und rein logisch bräuchte ich auch noch Kopierkosten... und wie komme ich (krank) zum Copyshop? Oder gibts Geld für einen Scanner und Schwärzung-pdf-Kramzeugssoftwarespaß?

Heutzutage setzt das JC bei einem Bürgerhartzer ein hochmodernes und immer funktionierendes Büro als Standard an. Und 3 Sekretärinnen bekommt man auch wenn man krank ist und nicht selbst tippen kann...

FritzLoch

Also ich bin krankgeschrieben und bekomme auf Wunsch die Kopie für meine Unterlagen. Jetzt will sich keiner als Harzbürgler outen und so nimmt der diesen Zettel mit. Auf diesen steht doch die Diagnose, einfach so einwerfen beim JC geht nicht. Ich muss es als entsprechend bearbeiten (scannenund drucken) und erst dann dem JC zuschicken.

War schon jemand dieses Jahr beim Arzt und kann sagen was dort auf Wunsch ausgehändigt wird?
Waldschrat Pferdepension e.V.


Neanderthaler

Danke. Das ist ja mal eine tolle Ansage. Da stehen die Infos fürs Jobcenter auf der Seite der Arbeitsagentur... unfassbar.

Wer ist nun schuld?
Ich, weil ich nicht als Harzer nicht diese Agenturseite las. Ich hatte schließlich über 2 Wochen Zeit das World Wide Web danach durchzulesen.
Oder meine Ärztin, weil sie davon auch nichts wusste und mir nur den Diagnose-Schein gab?
Oder das Jobcenter, weil es 2 Jahre lang zu blöd ist sich auf die eAU umzustellen?

Aber natürlich ICH, ich weiß...

FritzLoch

Zitat von: Greywolf08 am 20. Januar 2023, 19:44:00Ärzte stellen weiterhin auf Verlangen 2 Scheine aus.


Defacto für die eigenen Unterlagen werden 2 Scheine ausgestellt, sozusagen wie früher für den AG und JC?
Waldschrat Pferdepension e.V.

Oberfrank

Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 19:26:31Und die Mail wird akzeptiert?

Ja, die gelben Zettel hab ich immer zeitnah per Post geschickt - dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.
Bis jetzt keine Reaktion das es nicht ausreicht (Nur einen neuen Termin - logischerweise)
Gruss aus Oberfranken
Frank

Neanderthaler

Diese Seite von der Agentur nennt aber auch keine Gesetze. Ergo ist das doch nur Wunschdenken von denen, weil sie mit der Umstellung nicht klarkommen. Oder??
Das ist alles irgendwie zum K.... Nun soll ich als Hartzer eine Seite von der Agentur kennen. So ein Mist. Die machen sich das einfach und die Ärzte und Hartzer wissen von nix.

Steht noch irgendwo im World Wide Web irgendwas was ich tun soll? Wenn jemand was weiß, dann bitte ganz laut schreien!!

Muss ich Internet besitzen? Um diese Agenturseite zu kennen? Grr..

Ellen_Alien

Also ich war noch nicht beim Arzt, aber ich habe im Rahmen der Personalsachbearbeitung bereits einige AUBs angefordert.
Ich weiß nicht, wie ihr drauf kommt, dass das Jobcenter diese Bescheinigungen aufrufen könnte, dazu fehlt die Befugnis. Das gilt ausschließlich für Arbeitgeber und man muss sich, um in diesem Portal an Informationen zu kommen, eindeutig verifizieren; ähnlich wie die Nutzung einer elektronischen Signatur. Man muss außerdem alle geforderten Daten des Arbeitnehmers in ein Formular einfügen. Sobald Pflichtfelder frei bleiben, funktioniert es nicht. Dort werden eindeutige Daten abgefordert, die man nur haben kann, wenn man tatsächlich sämtliche personellen Daten zum Arbeitnehmer vorliegen hat.

Weiterhin hatte ich vor dem ersten Abruf der elektronischen AUB allen Angestellten erzählt, dass sie beim Arzt keine Ausfertigung für den AG mehr erhalten und nur auf Wunsch die Ausfertigung für den Versicherten, weil das so in den Handlungsanweisungen kommuniziert wurde.
:lachen: Nachdem nun bisher trotzdem alle weiterhin beide Ausfertigungen vom Arzt erhalten haben und die AUBs dennoch elektronisch bereitgestellt werden, weiß ich, dass das offenbar falsch dargestellt wurde. Ein Arzt hatte behauptet, dass es technisch gar nicht möglich sei, die Ausfertigung für den AG nicht mit auszudrucken, wenn man die Version für den Versicherten erstellt.  :scratch: Ärzte wissen wohl auch nicht alles bzw. funktioniert das vielleicht nicht bei jedem gleich, nachdem ich hier im 1. Beitrag gelesen habe, dass es wohl doch geht.

Ob man Hartz4 bezieht oder Arbeitnehmer ist, kann und muss der Arzt doch nicht wissen? Das sind immer noch geschützte persönliche Informationen.

Und wo ist das Problem, die teilanonymisierte AUB per Scan an das Jobcenter zu senden? Diagnosen wegfalzen oder abdecken. In der Verpflichtung zur Vorlage dieser Bescheinigung steht nirgends, dass es eine bestimmte Ausfertigung sein muss.

FritzLoch

Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.

Steht da die Diagnose drauf?
Waldschrat Pferdepension e.V.

Neanderthaler

#27
Interessant:
Ich habe mal die Überschrift bei google eingegeben und für meinen Fall "Jobcenter Bautzen" davorgeschrieben, denn dein Link war ja nur für "Bad-Homburg"!!!! Lieber Greywolf08, das hilft allgemein nicht weiter. Hier muss wohl jeder mehr als deine 3 angegebenen Worte googlen, die du nichtmal genannt hast.
Also hab ich danach gegoogelt:
jobcenter Bautzen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden

Da wird mir tatsächlich die gleiche Seite angezeigt nur von der Agentur Bautzen. Das Wort "Jobcenter" steht aber plötzlich nicht mehr im Text.
Das macht mich sprachlos.

Also aufpassen was bei wem in welchen Bundesland steht. Tzz.. was man alles wissen und machen muss als Hatzer...

Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17Ja, die gelben Zettel hab ich immer zeitnah per Post geschickt - dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.
Was genau meinst du?
Meine AU sind rosa und in A5.
Was ist bei dir gelb und was meinst du mit A4-Blatt?

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53Ob man Hartz4 bezieht oder Arbeitnehmer ist, kann und muss der Arzt doch nicht wissen? Das sind immer noch geschützte persönliche Informationen.

Datenschutzalarm!  :teuflisch:  Danke für den Tipp. Das ist ja mal ein interessanter Ansatz. Da jetzt ja NUR die ALG2- und Bürgergeldbezieher den Ausdruck für den Arbeitgeber brauchen, verrät man ja so dem Arzt, dass man ein solcher ist.
Das ist ja eigentlich Datenschutz. Somit ist das nun kniffelig... und mindestens diskriminierend.

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53Und wo ist das Problem, die teilanonymisierte AUB per Scan an das Jobcenter zu senden? Diagnosen wegfalzen oder abdecken. In der Verpflichtung zur Vorlage dieser Bescheinigung steht nirgends, dass es eine bestimmte Ausfertigung sein muss.

Aber auf der Ausfertigung steht, für wen sie bestimmt ist. Und meins ist meins. Mein Privateigentum geht dem JC doch nichts an. Aber wir drehen uns hier im Kreis. :) Ich kann das nämlich schreddern, verbrennen, meinem Kind zum Bemalen geben, in den Keller legen oder damit einen Mega-Joint bauen. Hab aber noch lange nicht eine Aufbewahrungspflicht oder Weitergabepflicht, es sei denn du hast eine Quelle dafür?
Daber danke für obige Info. Das ist eigentlich schon einen neuen Thread mit Festpinnen wert. Das ist ja ungeheuerlich!!!

Sheherazade

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53Ich weiß nicht, wie ihr drauf kommt, dass das Jobcenter diese Bescheinigungen aufrufen könnte, dazu fehlt die Befugnis. Das gilt ausschließlich für Arbeitgeber und man muss sich, um in diesem Portal an Informationen zu kommen, eindeutig verifizieren; ähnlich wie die Nutzung einer elektronischen Signatur. Man muss außerdem alle geforderten Daten des Arbeitnehmers in ein Formular einfügen. Sobald Pflichtfelder frei bleiben, funktioniert es nicht. Dort werden eindeutige Daten abgefordert, die man nur haben kann, wenn man tatsächlich sämtliche personellen Daten zum Arbeitnehmer vorliegen hat.

Sag ich doch.  :grins:

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:01:53Ein Arzt hatte behauptet, dass es technisch gar nicht möglich sei, die Ausfertigung für den AG nicht mit auszudrucken, wenn man die Version für den Versicherten erstellt.  :scratch: Ärzte wissen wohl auch nicht alles bzw. funktioniert das vielleicht nicht bei jedem gleich, nachdem ich hier im 1. Beitrag gelesen habe, dass es wohl doch geht.

Die meisten Praxen müssen sich auch erst da einarbeiten. Ich habe jetzt von mehreren unterschiedlichen Arztpraxen gehört, dass die Druckoptionen recht vielfältig sind - auch diese Software ist nur so gut wie der Bediener.  :zwinker:

In den meisten Fällen wird der Ausdruck für den AG von den Arbeitnehmern gewünscht, weil die der eAU noch nicht ganz trauen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ellen_Alien

ZitatDa jetzt ja NUR die ALG2- und Bürgergeldbezieher den Ausdruck für den Arbeitgeber brauchen, verrät man ja so dem Arzt, dass man ein solcher ist.
Wie kommst du denn darauf? Es steht dir doch frei, dem Jobcenter die Version für dich vorzulegen. Da das Jobcenter ebensowenig dein Arbeitgeber ist, damit dieser Schein ebensowenig passt, ist es Haarspalterei, welche von beiden Ausfertigungen vorgelegt werden soll.
ZitatAber auf der Ausfertigung steht, für wen sie bestimmt ist. Und meins ist meins. Mein Privateigentum geht dem JC doch nichts an.
Dann müsste es noch eine Ausfertigung für Jobcenter geben. Das wäre dann Datenschutz Alarm.
ZitatHab aber noch lange nicht eine Aufbewahrungspflicht oder Weitergabepflicht, es sei denn du hast eine Quelle dafür?
Hast du nicht. Aber gemäß Paragraf 56 SGB 2 bist du verpflichtet, eine Bescheinigung über deine AU vorzulegen. Welche das ist, bleibt dir überlassen.