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Abgeschlossene EKS korrigieren?

Begonnen von Rico, 24. März 2023, 16:19:01

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Rico

Hallo,
ich habe eine Gutschrift aus einer als Betriebsausgabe angesetzten Versicherung erhalten.
Habe mein Gewerbe jedoch zum Jahresende abgemeldet und bin gleichzeitig in ein anderes Bundesland umgezogen.
Korrigiere ich beim alten Jobcenter den Gewinn der abgeschlossenen EKS oder teile ich die Gutschrift nur dem neuen Jobcenter mit?
Wäre für Erfahrungen sehr dankbar.

Sheherazade

Aus dem Bauch raus würde ich mal sagen, gar keinem Jobcenter. Das Gewerbe existiert nicht mehr und Erstattungen von zuvor gezahlten Versicherungsbeiträgen sind nicht anrechenbar.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

ZitatKorrigiere ich beim alten Jobcenter den Gewinn der abgeschlossenen EKS oder teile ich die Gutschrift nur dem neuen Jobcenter mit?

Dem neuen JC (Zuflussprinzip). Und es dürfte sich um anrechenbares Einkommen handeln, wurde ja vorher beim Einkommen aus Selbständigkeit als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen.

Rico

wird sicher als anrechenbares Einkommen berechnet.
Jedoch muss ich im April Umsatzsteuer zahlen. (2000€)
Mein Bedarf liegt bei 1000€. Somit entsteht im April eine Unterdeckung von 1000€ :sad: . Bekomme ich dann auch vom JC die 1000€ erstattet?(Bin ja nicht mehr Selbsständig)
Wenn ja, wie müsste ich die Erstattung beantragen?

MfG Rico

JensM1

ZitatBekomme ich dann auch vom JC die 1000€ erstattet?(Bin ja nicht mehr Selbsständig)

Nein, Verluste aus Gewebeeinnahmen übernimmt das JC nicht, muss aber Einkommen aus Gewerbe (Versicherungserstattung) dagegen rechnen. Ein Gewerbe ist im SGB II erst abgeschlossen, wenn sämtliche noch offene Forderungen (hier Versicherung) und Verbindlichkeiten (Umsatzsteuer u. ä.) abgewickelt worden sind. Hoffe für dich, dass entsprechend vorläufig bewilligt worden ist. Ansonsten erstmal abwarten, wie das JC damit umgeht. Ist die Versicherungserstattung < 50 Euro, würde die resultierende Überzahlung eh unter der Bagatellgrenze von 50 Euro liegen und dürfte, wenn es keine weiteren Überzahlungen gibt, zu keiner Rückerstattung führen.

Rico

Es wird noch eine weitere Rückzahlung (Versicherung) geben. Höhe und Zeitpunkt unbekannt.
Für das neue JC musste ich ja Anlagevermögen auflisten und Auflistung offener Forderungen. Da ich die Versicherungsrückzahlung nicht auf dem Schirm hatte, habe bei offene Forderungen nichts angegeben :schock:
Habe jetzt die Rückzahlung dem neuen JC gemeldet.
Muss ich jetzt die Angaben zu den offenen Forderungen schriftlich korrigieren oder reicht die Schriftliche Mitteilung . Ich habe Gutschriften aus Betrieblich angesetzten Versicherungen in Höhe von xxx erhalten aus?
Ich habe noch keinen Bescheid!