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WBA gestellt, noch keinen Bescheid erhalten

Begonnen von Sun, 30. Mai 2023, 19:04:13

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Kopfbahnhof

Zitat von: Harald53 am 08. Juni 2023, 12:51:43Da wird man ja verrückt wenn man diese ganze (Rück)- und Verrechnerei jeden Monat hat.
Kannte ich leider auch, genau darauf habe ich keinen Bock mehr.

Monatelange Rennerei nach dem zustehenden Geld, ständig falsche Bescheide manchmal 3 x der gleiche Monat.
Natürlich hat sich das JC immer zu seinen Gunsten "Verrechnet" also weniger gezahlt.

Da sitzt man zu Hause stundenlang an diesem Mist und muss, ständig alles Nachrechnen.

Leeres Portemonnaie

Bei mir ist es so, dass ich jeden Monat anders verdiene. Das JC geht von einer festen Summe x aus. Mal liege ich knapp drunter, mal drüber.
Ich kann mir jedoch anhand der Vorgaben (Freibeträge) monatlich ausrechnen, was in etwa nachgezahlt oder nachgefordert wird am Ende des (vorläufigen) Bewilligungszeitraums.
Würde ich jeden Monat einen Widerspruch einlegen, verzögere ich nur selbst alles.

Früher war es mir mit monatlicher Berechnung auch lieber, aber nun ist es eben so, man sieht ja, was rauskommt, wenn man ständig widerspricht.  :scratch:
:schaem:

Das ist nur mein Weg, aber so weiß ich in etwa, was ich zur Seite legen muss, und ärgere mich weniger.

Auf die Anhörungen muss man nicht zwingend antworten, wenn die Berechnung / Überzahlung stimmt, wird nach Aktenlage entschieden.   
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Kopfbahnhof

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. Juni 2023, 16:43:50dass ich jeden Monat anders verdiene
So war es bei mir auch, darum auch der ständige Ärger mit dem JC.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. Juni 2023, 16:43:50Würde ich jeden Monat einen Widerspruch einlegen, verzögere ich nur selbst alles.
Wenn es das JC anders nicht versteht, muss man das aber tun.
Allein um Fristen zu wahren, manchmal ging es auch ohne, Leider nur selten.

fidelius

Zitat von: Papagena am 31. Mai 2023, 07:28:05Guten Morgen Sun,  :coffee:

da bist Du nicht alleine, hier haben mehrere User davon berichtet, daß die Bearbeitung ihrer WBA's momentan länger andauern als sonst. Bei mir hat es 5 Wochen, statt 2 Wochen gedauert und bei der Hotline wurde mir mitgeteilt, daß es einen hohen Krankenstand gibt. Ich befürchte zusätzlich, daß auch ein Personalmangel in der Leistungsabteilung existiert.

PS: Die Fixkosten in Zukunft nicht mehr abbuchen lassen, sondern händisch überweisen, dann erspart man sich wenigstens die "Strafgebühren" für die geplatzten Abbuchungen.

Viel Glück Dir!




Bei mir haben sie diesmal 3 Monate gebraucht:
https://hartz.info/index.php/topic,131636.0.html

Sun

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 08. Juni 2023, 16:43:50Bei mir ist es so, dass ich jeden Monat anders verdiene.

Auf die Anhörungen muss man nicht zwingend antworten, wenn die Berechnung / Überzahlung stimmt, wird nach Aktenlage entschieden. 

Mein Mann verdient eigentlich immer das Gleiche, außer wenn es eine Lohnerhöhung gab z.B. am 01.Oktober 2022 dieErhöhung des Mindestlohnes.

Da ich nicht weiß, ob überhaupt irgendein Bescheid inhaltlich stimmt und ob diese vielen Rückforderungen überhaupt gerechtfertigt sind, muss ich ja auch erst einmal, gegen jeden bescheid, einen WIderspruch schreiben und werde auf die Anhörung antworten...und schreiben, dass das nicht unser Verschulden war, dass ggf zu viel Bürgergeld gezahlt wurde, sondern weil die zuständigen leistungsabteilung Mitarbeiter sich verrechnet haben.

Beispiel :
in dem vorläufigen Bescheid vom 25.05.23 stand bei der Berechnung vom Freibetrag meines Mannes
Bruttolohn 780 €

Im neuen Bescheid ( Zeitraum 06/23 - 11/23) steht jetzt für Juni :
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 136,00 €

Im neuen Bescheid ( Zeitraum 06/23 - 11/23) steht jetzt für Juli bis November :
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 162,00 €


Jetzt steht da nur Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 262 €

Was ist denn nun richtig z.B. für Juli 2023 ?
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 162,00 €
[/b]
ODER
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 262 € !


Leeres Portemonnaie

Der vorläufige Bescheid heißt aber doch vorläufig, weil er vorläufig ist  :scratch:

D.h., auch ohne ständige Widersprüche bekomme ich nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen (endgültigen) Bescheid, in dem die nachgewiesenen Lohnzahlungen des vergangenen Zeitraums genau berechnet werden, Monat für Monat. Diese werden spätestens mit dem neuen WBA eingereicht.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Richtig, ist auch so mein Verständnis von der Sache. Und für den vorläufigen Bescheid wird ein Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt, das aus den Einkommen des vorherigen Bewilligungszeitraumes resultiert.

Das monatliche Einreichen der Lohnabrechnungen ist absolut überflüssig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

ZitatIm neuen Bescheid ( Zeitraum 06/23 - 11/23) steht jetzt für Juli bis November :
Abzüglich Absetzung vom Erwebseinkommen = 205,62 €
Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 162,00 €

Jetzt steht da nur Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen = 262 €

Ist schon nach deiner Formulierung ohne (geschwärzte) Bescheide nicht nachvollziehbar. Was heisst "jetzt", gab es einen Änderungsbescheid? Die Freibeträge scheinen aus Grundfreibetrag (inkl. Fahrtkosten etc.) und Freibetrag § 11 b SGB II zu bestehen. Kann ohne Bescheid und Angaben zu Einkommen und Absetzbeträgen nicht geprüft werden.