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Verhinderungspflege

Begonnen von DerGreif, 10. Juni 2023, 11:30:54

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DerGreif

Guten Morgen,
Ich lese seit einiger Zeit hier mit.

Jetzt habe ich eine Frage, aber für eine 3.Person.
Sie möchte nicht mit "solchen" Foren/Seiten in Verbindung gebracht werden  :weisnich: Ein Anwalt ist involviert,  mich interessieren nur weiter Meinungen

Daher die Sachlage ganz neutral,  soweit es geht:

Person X wohnt mit mehreren Verwandten zusammen und pflegt zwei von denen. Die Person erhält das Pflegegeld auf ihr Konto.

Jetzt musste Person X Bürgergeld beantragen.
HG wurde nicht angenommen, bzw. keine Unterstützung unterstellt. P X wohnt mietfrei. Diese Baustelle war also keine.

Pflegegeld wurde registriert, aber nicht angerechnet, also auch hier tutti.

Aber Person X hat mehrfach Verhinderungspflege beantragt und diese NICHT an jemanden weitergegeben,  obwohl dies ja Sinn und Zweck ist. Die Pflegevertretung fand nicht statt.
Das Jobcenter hat die Zahlungen auf den Kontoauszüge bemerkt und nachgehakt. Der Zugang war innerhalb des Zeitraums, wo Person X Leistungen beantragt hat.

Das Geld wurde als Einkommen angerechnet und Person X ist mit Anwalt im Widerspruch.

Ich möchte keine Tipps zum Leistungsbetrug, sondern nur eine Einschätzung der Sache. Nur um meinen Freund / Freundin zu trösten

Sheherazade

Meine Einschätzung: Da wird der Anwalt auch nichts mehr reißen können. Wobei mich ja wirklich interessieren würde, wie der Widerspruch begründet wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Zitat von: DerGreif am 10. Juni 2023, 11:30:54Aber Person X hat mehrfach Verhinderungspflege beantragt und diese NICHT an jemanden weitergegeben,  obwohl dies ja Sinn und Zweck ist. Die Pflegevertretung fand nicht statt.
Das Jobcenter hat die Zahlungen auf den Kontoauszüge bemerkt und nachgehakt. Der Zugang war innerhalb des Zeitraums, wo Person X Leistungen beantragt hat.

Das Geld wurde als Einkommen angerechnet und Person X ist mit Anwalt im Widerspruch.

Ich möchte keine Tipps zum Leistungsbetrug, sondern nur eine Einschätzung der Sache. Nur um meinen Freund / Freundin zu trösten
Man muss hier auch keine Tipps geben, denn der Betrug ist bereits vollendet. Rein juristisch gesehen und nicht im SGB-II sondern im SGB XI.

Wie möchte man widersprechen, ohne die Unwahrheit zu sagen?

Wenn man vorher ein Auge zudrückend einen Rat hätte geben wollen, dann, die Füße still zu halten.
Dann könnte man mit dem "blauen Auge" davon kommen, dass nur berechtigt angerechnet wurde.

DerGreif

Zitat von: Sheherazade am 10. Juni 2023, 12:08:28Meine Einschätzung: Da wird der Anwalt auch nichts mehr reißen können. Wobei mich ja wirklich interessieren würde, wie der Widerspruch begründet wurde.

Der Anwalt kommt leider nicht nicht so richtig ins Laufen und hat um Fristverlängerung gebeten.

Der KK ist es wohl egal,  da hier nie Nachweise angefordert wurden...

Aber, wie schon geschrieben,  ich lasse Person X mit Anwalt natürlich deren Strategie fahren. Zu lesen, dass meine nicht juristisch fundierte Einschätzung in die richtige Richtung ging, tut gut.   :danke:

Banane007

Hallo,

Verhinderungspflege ist bei demjenigen Einkommen, der die Pflege übernommen hat. (Muss versteuert werden und ist auch anrechenbar auf Sozialleistungen, es sei denn, derjenige hat eine sittliche Verpflichtung dem Pflegling gegenüber.)

Man kann als Pflegeperson die Verhinderungspflege an sich selbst überweisen lassen. Sie ist auch dann kein Einkommen, was auf Bürgergeld anzurechnen wäre. Bei Nachfrage sollte man aber belegen können, dass man das Geld weitergeleitet hat.

Ich lasse sie auch auf mein Konto überweisen, weil mein Mann die Verhinderungspflege übernimmt und das Geld vorher schon bekommen hat. Ich lasse sie also auszahlen, wenn ich bereits vergütet habe. Allerdings muss bei meiner Kasse derjenige dafür abzeichnen, dass er das Geld bereits erhalten hat. Dies kann dann auch als Nachweis dienen, falls das Jobcenter nachfragt.

Gruß

Banane


Sheherazade

Aber genau das ist ja hier nicht geschehen.

Zitat von: DerGreif am 10. Juni 2023, 11:30:54Aber Person X hat mehrfach Verhinderungspflege beantragt und diese NICHT an jemanden weitergegeben,  obwohl dies ja Sinn und Zweck ist. Die Pflegevertretung fand nicht statt.

Da wird Person X nicht drum herum kommen, dass es als Einkommen angerechnet wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"