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Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Ottokar

Das was du vermutlich suchst wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Ottokar am 31. März 2024, 12:42:13Das was du vermutlich suchst wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Und wie kann ich diese dann verfassen?
Alles niederschreiben, was bisher vorgefallen ist?

Ottokar

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Jimmy Neutron

Zitat von: Ottokar am 27. März 2024, 09:32:02https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0001_25/gra_sgb010_p_0017.html
Gut zu wissen, dass die Rentenversicherung von der Erteilung eines VA ausgeht. Da dies aber lediglich die Handlungsanweisung der Rentenversicherung ist, gibt diese ja nur vor, wie die Rentenversicherung dies handhabt. Dem Gegenüber stehen bei mir richterliche Entscheidungen und fachlich anerkannte Gesetzeskommentare. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit sind ja auch nicht rechtsverbindlich, sondern geben nur erst mal die rechtliche Einordnung der Agentur für Arbeit wieder. Da diese ja doch an einigen Stellen falschliegen, würde ich gerne an der Einschätzung der Richter etc. festhalten und gehe daher weiter davon aus, dass es weder die Antragsmöglichkeit gibt noch, dass ein VA erlassen werden muss.

Zitat von: Ottokar am 27. März 2024, 09:32:02Kommt das JC z.B. seiner Pflicht zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit nach § 44a SGB II nicht nach, kann man das JC durchaus dazu auffordern, indem man eine solche Feststellung beantragt.
Ich habe dies ja nur als weiteres Beispiel genannt. So wie ich es aber verstanden habe, ist die Sachlage hier noch sehr viel deutlicher. Daher steht für mich uneingeschränkt fest, dass es eine solche Antragsmöglichkeit nicht gibt und man noch nicht mal eine direkte "Anregungs-Möglichkeit" hat. Aber darum geht es ja hier auch nicht.

M.E. fehlt für die Dienstaufsichtsbeschwerde noch zu viel Munition. Es ist klar, dass da auf jeden Fall etwas falsch läuft. Bevor ich die DB schreiben würde, würde ich die Akteneinsicht abwarten und insbesondere gucken was da zu dieser ominösen Unternehmensberatung steht.

Dem ganzen einen Riegel vorschieben passiert ja auch schon auf anderem Wege. Die Gefahr als Querulant dazustehen ist in diesem Fall aber auch recht hoch, daher würde ich ohne absolut sichere Munition nicht gegen die SB direkt vorgehen.

Ottokar

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. April 2024, 09:43:56Bevor ich die DB schreiben würde, würde ich die Akteneinsicht abwarten und insbesondere gucken was da zu dieser ominösen Unternehmensberatung steht.
Das sollte man in jedem Fall tun.
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