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Minijob wird komplett angerechnet - obwohl Lohn weit unter 520 Euro liegt

Begonnen von Allegro1969, 17. Oktober 2023, 09:53:44

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Allegro1969

Guten Morgen,

Ich arbeite seit 4 Monaten auf Minijob/Aushilfsbasis. Reiche seit der Zeit die Verdienstbescheinigungen ein. Einen Arbeitsvertrag will mir der AG nicht geben,da er der Meinung ist er müsse das bei einem Mini bzw. Aushilfsjob nicht, da die Einsätze aufgrund der Auftragslage stark schwanken und somit auch mein Lohn. Dies teilte ich mehrmals dem JC mit. Nun ist es so, das mein Lohn aufgrund von mangelnden Aufträgen sehr niedrig ist und ich weitaus weniger verdiene als 520 Euro.Diesen Monat zb gab es keine Aufträge ergo Lohn gleich 0.Das JC rechnet mir seit den 4 Monaten allerdings komplette 520 Euro ( abzüglich Freibetrag) an.
Mittlerweile summieren sich diese Differenzen und mir fehlt das Geld.Wie gesagt einen AV bekomme ich nicht - das habe ich dem JC mehrfach mitgeteilt. Was kann ich tun?

Gruß Allegro

Sheherazade

Ist dein Bewilligungsbescheid vorläufig? Grundsätzlich kannst du nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes unter Beifügung der Lohnabrechnungskopien eine Neuberechnung vom Jobcenter  verlangen. Beim nächsten WBA sollte dann das Durchschnittseinkommen des letzten Bewilligunszeitraumes als Grundlage dienen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Allegro1969

Ja,ein vorläufiger Bescheid.
Aber mir fehlt bis zum Ablauf des Bewilligungzeitraumes definitiv das Geld. Kann ich da vorher was machen?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Allegro1969

Im Dezember 2023.

Da meine Unterkunftskosten höher sind als vom JC übernommen komme ich da ziemlich ins Minus. Aber ich finde keine günstigere Wohnung.

Gruß Allegro

Sheherazade

Hast du -außer, dass du deine Lohnabrechnungen hingeschickt hast- schon mal Kontakt mit der Leistungsabteilung aufgenommen um das Problem direkt zu klären, vielleicht in Form einer Aktualisierung deines Einkommens?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Allegro1969

Zitat von: Allegro1969 am 17. Oktober 2023, 11:31:14Kann ich da vorher was machen?
Fordere das JC auf so zu berechnen das keine Bedarfsunterdeckung entsteht; fiktiver Lohn ist nicht rechtskonform.
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens

Zitat von: Allegro1969 am 17. Oktober 2023, 11:41:01Da meine Unterkunftskosten höher sind als vom JC übernommen komme ich da ziemlich ins Minus.
ist wenigstens das rechtskonform?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Allegro1969

#7
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2023, 15:19:27Allegro1969

Zitat von: Allegro1969 am 17. Oktober 2023, 11:31:14Kann ich da vorher was machen?
Fordere das JC auf so zu berechnen das keine Bedarfsunterdeckung entsteht; fiktiver Lohn ist nicht rechtskonform.
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens

Zitat von: Allegro1969 am 17. Oktober 2023, 11:41:01Da meine Unterkunftskosten höher sind als vom JC übernommen komme ich da ziemlich ins Minus.
ist wenigstens das rechtskonform?

MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Oktober 2023, 15:19:27Allegro1969

Zitat von: Allegro1969 am 17. Oktober 2023, 11:31:14Kann ich da vorher was machen?
Fordere das JC auf so zu berechnen das keine Bedarfsunterdeckung entsteht; fiktiver Lohn ist nicht rechtskonform.
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens

Zitat von: Allegro1969 am 17. Oktober 2023, 11:41:01Da meine Unterkunftskosten höher sind als vom JC übernommen komme ich da ziemlich ins Minus.
ist wenigstens das rechtskonform?

MfG FN

Ob das mit der KDU rechtskonform ist ist eine gute Frage 🤔.
Es verhält sich so ..

Ich bin 2018  umgezogen, da meine alte Wohnung nicht mehr zumutbar war ( Schimmel,Heizungsausfälle) JC Außendienst war vor Ort und genehmigte sofort das ich mir eine andere Wohnung suchen könne. Zu dieser Zeit war ich im Vollbezug von ALG2. Ich fand sofort selbstverständlich keine angemessene neue Wohnung.
Zwei Monate später war ich dann in einem TZ Job - wurde aufgestockt. Sehr überraschend bekam ich ein ein Angebot für eine neue Wohnung, die allerdings nicht angemessen war , durch den TZ konnte ich den Betrag der darüber hinausging gut decken.
KM 400 EUR
NK 30   EUR
Heizkosten 70 EUR

Die Angemessenheit/ Mietobergrenze  damals 2018 betrug  345 EUR inkl NK. Heizkosten wurden in voller Höhe übernommen.

Nunmehr seit 2022 beträgt die Mietobergrenze 365 EUR - weiterhin werden mir aber nur 345 EUR berechnet. Muss ich einen Antrag auf Anpassung der Mietobergrenze stellen und würde der rückwirkend sein?

Gruß
Allegro

Fettnäpfchen

Zitat von: Allegro1969 am 26. Oktober 2023, 07:11:45Nunmehr seit 2022 beträgt die Mietobergrenze 365 EUR - weiterhin werden mir aber nur 345 EUR berechnet. Muss ich einen Antrag auf Anpassung der Mietobergrenze stellen und würde der rückwirkend sein?
Das hätte das JC sogar ohne Antrag machen müssen.
daher sofort einen entsprechenden Antrag stellen in dem du darauf hinweist. Ob ein Ü-Antrag sinnvoller ist weiß ich nicht normal sollte ein normaler Antrag reichen, wenn es das JC aber bis nächstes Jahr in die Länge zieht kann es uU nachteilig sein da eine Rückzahlung bei Ü-Anträgen nur bis zum 01.01. des Vorjahres gilt.
Unterkunftskosten und Urteile
Zitat- Urteil vom 17.02.2016, B 4 AS 12/15 R
Wurden die Kosten für Unterkunft und Heizung aufgrund eines nicht erforderlichen Umzuges auf die bisherigen begrenzt, ist bei Anhebung der abstrakten kommunalen Angemessenheitsgrenzen die dabei erfolgende Erhöhung auch bei der Deckelung zu berücksichtigen ("Dynamisierung"). D.h. die gedeckelten Kosten für Unterkunft und Heizung sind in gleichem Umfang zu erhöhen.
Zitat von: Allegro1969 am 26. Oktober 2023, 07:11:45Die Angemessenheit/ Mietobergrenze  damals 2018 betrug  345 EUR inkl NK. Heizkosten wurden in voller Höhe übernommen.

Nunmehr seit 2022 beträgt die Mietobergrenze 365 EUR -
in vier Jahren gerade mal 20.- scheint mir auch nicht korrekt zu sein aber das müsstest du selber überprüfen denn
Zitat- Urteil vom 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R
Innerhalb des Zweijahreszeitraums nach Datenerhebung mit anschließender Datenauswertung und zeitnahem "Inkraftsetzen" eines Konzepts für angemessene Unterkunftskosten durch den Grundsicherungsträger muss eine Überprüfung und Fortschreibung schlüssiger Konzepte regelmäßig nicht erfolgen.
das wären dann von 18 ausgehend 20 und 22 und dann nächstes Jahr wieder eine Anpassung.

Darüber hinaus kommt es ja auch noch auf die Gesamtangemessenheit an. s. Anhang

MfG FN
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