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Einmalige Barauszahlung der Leistung

Begonnen von Slash86, 29. Oktober 2023, 08:53:59

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Jimmy Neutron

Zitat von: Slash86 am 31. Oktober 2023, 09:02:25Das Problem ist halt, dass keine Bank VOR der Auflösung des alten Kontos ein neues eröffnen will.
Was so nicht ok ist. Ist das Konto bereits gekündigt, kann sich die Bank damit nicht herausreden.

Antragsformular runterladen bei der BaFin
Basiskontoantrag
ausdrucken und bei der Bank abgeben, direkt angeben, dass das Konto als P-Konto geführt werden soll. Die Bank muss dann innerhalb sehr kurzer Zeit entscheiden, ob das Konto eröffnet wird.
Wichtig ist aber bei einer Bank zu bleiben und durchzuziehen und am Ende dann eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Dann verpflichtet die BaFin die Bank das Konto zu eröffnen. Dieses Wissen kann man auch direkt zu Beginn der Bank mitteilen, wenn die doof kommen.

Nur so ist es auch möglich, dass das Jobcenter die Leistung auf anderem Weg auszahlt.