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Keine Leistung erhalten was nun?

Begonnen von Turok, 31. Januar 2024, 18:52:22

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Turok

Hallo liebe freunde, es geht um folgendes:

WBA wurde von mir Anfang Januar eingereicht. Mitte Januar habe ich dann noch die geforderten Paypal Kontoauszüge eingereicht und danach kam von seitens des JC nichts mehr. Und heute leider auch kein Geld erhalten, miete und Nebenkosten wurden abgebucht sowie weitere kosten für Internet, TV usw. Konto ist total im Minus.

Was kann ich jetzt machen? Ich habe heute niemanden beim JC erreichen können, echt mieß von denen.

Desweiteren bekam ich Post am 26.01.24 vom JC für einen Beratungstermin am 02.02.24

Falls ich bis dahin keine Leistung vom JC erhalten habe muss ich den Beratungstermin trotzdem wahr nehmen?

Ich versuche morgen mal Persönlich zum Jobcenter zu fahren, besteht da die Möglichkeit die Reisekosten irgendwie Erstatten zu bekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße

Rotti

Zitat von: Turok am 31. Januar 2024, 18:52:22Ich versuche morgen mal Persönlich zum Jobcenter zu fahren, besteht da die Möglichkeit die Reisekosten irgendwie Erstatten zu bekommen?
ruf doch da nochmal früh an wegen deines Bearbeitungsstandes und wenn du da ohne Termin hinfährst, gibt es keine Fahrtkosten, aber am 02.02.2024 zum Termin.

Zitat von: Turok am 31. Januar 2024, 18:52:22Falls ich bis dahin keine Leistung vom JC erhalten habe muss ich den Beratungstermin trotzdem wahr nehmen?
ja

LieschenMülller

Hallo

Zitat von: Turok am 31. Januar 2024, 18:52:22Was kann ich jetzt machen?

Theoretisch kannst Du beim örtlich zuständen Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung (eA) beantragen.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgg/86b.html

Damit wird das JC vom Gericht zur sofortigen Anweisung der (noch) ausstehenden (zustehenden) Geldern verpflichtet. Das macht aber nur dann Sinn, wenn dein Konto tatsächlich im Minus ist und Du auch sonst kein Erspartes hast (Sparkonto), mit dem Du die Deckungslücke überbrücken kannst.

Den Antrag kannst Du beim örtlich zuständigen Sozialgericht formlos stellen. Du solltest nur darauf achten, dass Du die eigentliche Antragstellung beim JC sowie die vollständige Einreichung entsprechender Belege nachweisen kannst.

Ungeachtet dessen ist es ein bißchen spät, erst Anfang Januar den WBA für Februar zustellen und dann auch noch das PayPal-Konto zu vergessen. Normalerweise sollte der WBA 6 Wochen vor Ablauf des Bewilligungsabschnittes gestellt werden (hierzulande erhält man etwa zu dem Zeitpunkt von der BA den WBA zugeschicht).


Theoretisch kannst Du aber auch beim morigen Termin, wenn Du ohnehin schon in dem Laden bist, in der Leistungsabteilung einen entsprechenden Vorschuss beantragen.


Zitat von: Turok am 31. Januar 2024, 18:52:22Falls ich bis dahin keine Leistung vom JC erhalten habe muss ich den Beratungstermin trotzdem wahr nehmen?

Ja. Fehlende Gelder sind leider kein Grund Meldetermine nicht wahrnehmen zu müssen.
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/171581?modul=esgb&id=171581&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive


Zitat von: Turok am 31. Januar 2024, 18:52:22Ich versuche morgen mal Persönlich zum Jobcenter zu fahren, besteht da die Möglichkeit die Reisekosten irgendwie Erstatten zu bekommen?

ZWar ist es möglich, Fahrkosten zum Jobcenter erstattet zu bekommen, auch im Voraus (was in deinem Fall ein bißchen knapp werden würde), aber das geht immer nur nach vorheriger Antragstellung.


Ottokar

Zitat von: LieschenMülller am 01. Februar 2024, 10:09:52Theoretisch kannst Du aber auch beim morigen Termin, wenn Du ohnehin schon in dem Laden bist, in der Leistungsabteilung einen entsprechenden Vorschuss beantragen.
Hier besteht Anspruch auf Barauszahlung der kompletten Leistung.

Bei 3 bis 4 Wochen Vorlauf kann man kaum von nicht rechtzeitiger Antragstellung sprechen.
Da dem JC bekannt ist, dass der Bewilligungszeitraum am 31.01.2024 endet, hätte es die Leistung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I i.V.m. § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II unverzüglich vorläufig bewilligen müssen und zwar so, dass die Leistung am 01.02.2024 zur Verfügung steht. Zeit genug war dafür.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Turok

So kurzes Update:

Und nochmal vielen Dank für eure Bemühungen und Hilfestellung.

Bei meinem Termin am 02.02.2024 bin ich nach dem Gespräch zur Leistungsabteilung um den Bearbeitungsstand meines WBA zu klären.

1. In der Leistungsabteilung wollte keine was mit mir zu tun haben, auf anfrage ob ich einen Vorschuss beantragen kann wurde mir gesagt das  es zur Zeit nicht möglich sei, die Frau die ich in der Abteilung getroffen hatte wollte mich möglichst schnell loswerden.

Dann habe ich die Teamleitung aufgesucht wollte ein Antrag auf Vorschuss bzw Bargeldauszahlung verlangen.
Auch der Typ von der Teamleitung sagte er habe jetzt keine Zeit und das würde nur bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin gehen.

Kurz gesagt habe ich ohne Erfolg und ohne Geld das JC verlassen müssen, die Leistungsabteilung hat den Security gerufen, weil ich darauf bestanden habe das mir geholfen wird. Ohne Erfolg musste ich dann das JC verlassen, eine unverschämtheit.

Am nächtsten Tag dann in der Leistungsabteilung angerufen um dann folgendes festzustellen.

Die zuständige Frau die für meinen WBA zuständig war hatte diesen auch bearbeitet, wurde aber gegen Ende des Monats Krank und hielt es wohl für nicht Nötig den Antrag einen Kollegen/in weiterzuleiten.

Heute war das Geld für diesen Monat gottseidank auf meinem Konto, aber noch kein Bewilligungsbescheid erhalten, der kommt wohl noch diese Woche per Post, unglaublich alles aber wahr.

Soweit nochmal Danke für eure Hilfe und Beste Grüße

Ottokar

Soviel Menschenfeindlichkeit in Behörden lässt einen traurig und ratlos zurück.
Und nein, die richtet sich nicht nur gegen Deutsche, nur bei Migranten trauen sich die MA das (noch) nicht, weil sie da dann die Kündigung riskieren.
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