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Mal wieder Kosten der Unterkunft

Begonnen von Der Friese, 28. April 2024, 17:38:21

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Der Friese

Hallo zusammen,

auch ich habe im Januar eine Kostensenkungsaufforderung bekommen. 80m2 420 kalt, 615 warm ist hier nicht angemessen. Nun habe ich tatsächlich gesucht. Zu den Bedingungen vom JC ist hier beim besten Willen nichts zu finden. Es sei denn irgendwo in der Pampa mit 10 km zur "Zivilisation" (Supermarkt). Von Ärzten ganz zu schweigen. Kommt für mich absolut nicht in Frage. Wobei bei den Buden sicher die Heizkosten explodieren würden. Hier zahle ich nie etwas nach und friere sicher nicht. Das wird auch so bleiben.   :zwinker:

Ich lebe hier seit 14 Jahren und habe mich entschieden hier zu bleiben. Meine Mietkosten sind auch noch die von vor 14 Jahren. Nur halt damals zu dritt. Im Haus gibt es 3 identische Wohnungen. Diese sind nun für bis 650 kalt vermietet. Was auch völlig im ortsüblichen Rahmen ist. Mein Vermieter erhöht immer nur bei Neuvermietung.

Nun zu meiner Frage: Kann ich gegen die zugrunde gelegten Summen der Miete angehen? Im Juli kommt dann ja der neue Bescheid. Die Zahlen wurden 2018 erhoben und gelten seit 2020. Nur seitdem sind die Mieten ja ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Muss hier nicht mit neuen Zahlen gearbeitet werden?

Ich bedanke mich schon einmal  :yes:

 https://www.friesland.de/buergerservice/dienstleistungen/kosten-der-unterkunft-sgb-ii-901002589-20800.html?myMedium=1

https://www.friesland.de/downloads/datei/ZWE2MDNhMGU3ZmRjZDQ4ZC9NNlJDbUNsc1V4bUovQlRZcXdURkhJbVAxRGs2TmxzdlZ3Ri9aNXZrWTk5R1lHZENiNUFvUFFNOEtOaHJjTE1EU3ZUMmhUNmM0c05md1NEMTBrblU5bmp2N3pXQlRQMndxSm5hbklJckNLUWdzK29RQjhXdGh6L1lIQUQzK0hHemQwZzNjUzdHenU1aTQ2VkhpanpZczFGUE5RbjlhaXFVclRxVjNBTkRwclRYOUFPUWNxdk1Vei85QXFNTzZLamprMnByYVRsLzRnYWRiRHQzbTNWMXc9PQ

OLD-MAN

Du kannst selbstverständlich wohnen bleiben, musst aber die Differenz zwischen der Angemessenheit und tatsächlicher Bruttokaltmiete selber aufbringen.

Die Kriterien der Angemessenheit müssen alle 2 Jahre aktualisiert werden.


Sheherazade

Zitat von: Der Friese am 28. April 2024, 17:38:21420 kalt, 615 warm ist hier nicht angemessen

Was hast man dir denn geschrieben, was angemessen wäre?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Der Friese

Zitat von: Sheherazade am 29. April 2024, 09:17:13
Zitat von: Der Friese am 28. April 2024, 17:38:21420 kalt, 615 warm ist hier nicht angemessen

Was hast man dir denn geschrieben, was angemessen wäre?

Keine Summe. Nur den Verweis auf die gültigen Zahlen die ich hier verlinkt habe. Und da habe ich in Erinnerung, dass diese Wohnkonzepte alle 2 Jahre erneuert werden müssen. In der Zeitung stand mal, dass der LK einen qualifizierten Mietspiegel erstellen lassen will. Nur geschehen ist bisher nichts. Und wollen hilft ja nichts bei allgemein steigenden Mieten. Vor allem, wenn man sich einen schlanken Schuh macht und einfach weiter mit veralteten Zahlen arbeitet.

Und @ Old Man: Das ist mir schon klar. Mir geht es nur um die Höhe des Betrags.


Sheherazade

Zitat von: Der Friese am 29. April 2024, 09:32:46
Zitat von: Sheherazade am 29. April 2024, 09:17:13Was hast man dir denn geschrieben, was angemessen wäre?

Keine Summe. Nur den Verweis auf die gültigen Zahlen die ich hier verlinkt habe.

Ich wollte nur die Differenz wissen und keine Datei aufmachen, zumal ich anahnd deines Eingangsbeitrages nur weiß, dass nicht mehr 3 Personen in der Wohnung leben, der Ort ist auch nicht bekannt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

OLD-MAN

Dadurch, dass ihr (du) jetzt eine Person weniger seit, wohnt ihr in einer zu großen / unangemessenen Wohnung und für euch gelten jetzt die Richtlinien für 2 Personen = Whg-Größe > 65 m².

Kopfbahnhof

Zitat von: Der Friese am 28. April 2024, 17:38:21Nun habe ich tatsächlich gesucht
Diese Suche musst du gegenüber dem JC Nachweisen.

Wenn es bei euch absolut nichts gibt, kann das JC auch nicht so leicht kürzen.

Schon gar nicht, wenn bei euch schon kleinere Wohnungen deutlich mehr kosten als deine jetzige.
Dann nutzt es auch wenig, wenn zwar die m² stimmen, aber die Miethöhe nicht.

Zitat von: Der Friese am 28. April 2024, 17:38:21Die Zahlen wurden 2018 erhoben und gelten seit 2020
Könnte bei einer Klage gegen das JC evtl. schon mal gut sein, weil sicherlich total veraltete Zahlen.

Fettnäpfchen

Der Friese

Zitat von: Der Friese am 28. April 2024, 17:38:21Kann ich gegen die zugrunde gelegten Summen der Miete angehen? Im Juli kommt dann ja der neue Bescheid. Die Zahlen wurden 2018 erhoben und gelten seit 2020. Nur seitdem sind die Mieten ja ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Muss hier nicht mit neuen Zahlen gearbeitet werden?
Die hätten 2022 und 2024 angepasst werden müssen und dann auch noch
Analyse und Konzepte  :no:  die werden regelmäßig als ungültig oder falsch verworfen. Schau mal in die Unterkunftskosten und Urteile da tauchen die regelmäßig auf.
Vllt ist sogar ein Urteil dabei das deinen Ort/Kreis betrifft. Aber komplett durchschauen denn die Urteile zu Analyse und Konzepte sind da verteilt, auch noch in der Antwort 1.

Zitat von: Der Friese am 28. April 2024, 17:38:21Kann ich gegen die zugrunde gelegten Summen der Miete angehen? Im Juli kommt dann ja der neue Bescheid.
Erst bei Kürzung denn gegen die Kostensenkungsaufforderung kannst du selber nicht vorgehen.
Ansonsten gilt was im Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft unter
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tats
steht und hier auch das "Formblatt zur Wohnungssuche" anklicken!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Der Friese

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. April 2024, 14:03:59Der Friese

Zitat von: Der Friese am 28. April 2024, 17:38:21Kann ich gegen die zugrunde gelegten Summen der Miete angehen? Im Juli kommt dann ja der neue Bescheid. Die Zahlen wurden 2018 erhoben und gelten seit 2020. Nur seitdem sind die Mieten ja ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Muss hier nicht mit neuen Zahlen gearbeitet werden?
Die hätten 2022 und 2024 angepasst werden müssen und dann auch noch
Analyse und Konzepte  :no:  die werden regelmäßig als ungültig oder falsch verworfen. Schau mal in die Unterkunftskosten und Urteile da tauchen die regelmäßig auf.
Vllt ist sogar ein Urteil dabei das deinen Ort/Kreis betrifft. Aber komplett durchschauen denn die Urteile zu Analyse und Konzepte sind da verteilt, auch noch in der Antwort 1.

Zitat von: Der Friese am 28. April 2024, 17:38:21Kann ich gegen die zugrunde gelegten Summen der Miete angehen? Im Juli kommt dann ja der neue Bescheid.
Erst bei Kürzung denn gegen die Kostensenkungsaufforderung kannst du selber nicht vorgehen.
Ansonsten gilt was im Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft unter
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgeblich ist, dass der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tats
steht und hier auch das "Formblatt zur Wohnungssuche" anklicken!

MfG FN

Vielen Dank. Das war mein Anliegen.  :sehrgut: Weißt du wo ich die Fristen finde? Würde ich mir dann schon einmal abspeichern.

Die Ratgeber hier kenne ich. Und AuK hatte glaube ich schon Coolio in der Mangel. Mir ging es tatsächlich darum, dass hier mit den alten Zahlen gearbeitet wird. Darauf würde ich dann meinen Widerspruch auf den kommenden Bescheid aufbauen. Den stelle ich dann hier ein. Dazu kann ich sicher auch die Gesundheit mit einbauen. Das Gesundheitsamt (Optionskommune) schreibt mich ja regelmäßig "kaputt" und die RV sagt nein. Dieses Pingpong geht schon seit Jahren. Da mich das JC in Ruhe lässt ist mir das aber egal.

Schönen Feiertag

Kara Fall

Zitat von: OLD-MAN am 29. April 2024, 09:07:03Du kannst selbstverständlich wohnen bleiben, musst aber die Differenz zwischen der Angemessenheit und tatsächlicher Bruttokaltmiete selber aufbringen.

Die Kriterien der Angemessenheit müssen alle 2 Jahre aktualisiert werden.


Stimmt leider

Fettnäpfchen

Der Friese

Zitat von: Der Friese am 30. April 2024, 20:26:45Weißt du wo ich die Fristen finde?
Ich weiß nicht welche Fristen du jetzt meinst hilf mir da mal auf die Sprünge!

Zitat von: Der Friese am 30. April 2024, 20:26:45Und AuK hatte glaube ich schon Coolio in der Mangel.
Wenn du die Schreiben von Coolio hast kannst du, wenn es zum Thema passt, diese uU mit einbauen. Die sind immer noch aktuell da sich die letzten Jahre dahingehend nicht wirlich etwas, zumindest für deine Situation, geändert hat.
Dann aber zur Sicherheit zum querlesen hier einstellen.

Kara Fall
Zitat von: Kara Fall am 02. Mai 2024, 00:23:52
Zitat von: Zitat von: OLD-MAN am 29. April 2024, 09:07:03 [Erweitern]Du kannst selbstverständlich wohnen bleiben, musst aber die Differenz zwischen der Angemessenheit und tatsächlicher Bruttokaltmiete selber aufbringen. Die Kriterien der Angemessenheit müssen alle 2 Jahre aktualisiert werden.
Stimmt leider
Nicht wirklich
nur wenn es angemessenen Wohnraum gibt, das JC dieses nachweisen kann
und
zusätzlich muss dann erst mal die wirkliche Angemessenheit überprüft werden
und
dann kommt es auf die Gesamtangemessenheit an
und wenn das alles noch zu einer Eigenbeteiligung führen würde kommt noch die Wirtschaftlichkeitsprüfung als Mittel/Möglichkeit ins Spiel.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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