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Übernahmr der Kosten für Schornsteinfeger

Begonnen von szaros 25, 29. Mai 2024, 13:17:48

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szaros 25



Hallo,

habe wieder einmal ein Problem mit der Kreisverwaltung Alzey.Ich habe die Rechnung für den Schornsteinfeger, mit der Afforderung diese zu übernehmen . Mir wurde mitgeteilt das diese Kosten schon in den Nebenkosten enthalten seien und somit eine Übernahme abgelehnt wird.Sind sie aber nicht .Sie waren früher darin enthalten und die dementsprechende Nachzahlung wurde jedesmal abgewiesen. Ich denke die Kosten für den Schornsteinfeger gehören zu den Heizkosten? Da ich aber nur den Heizölzuschlag vom Amt bekomme, habe ich keine andere Möglichkeit diese Kosten als Heizkosten zu deklarieren. Stimmt es das ich jedesmal auf diesen Kosten sitzen bleibe? Es sind immer über 80,.€
szaros25

Jo

Als Eigentümer wird die Schornsteinfeger-Rechnung übernommen.
Das Licht am Ende des Tunnels wurde aus Energiespargründen abgeschaltet.
-Ihre Bundesregierung -

Sheherazade

Wenn ich das hier richtig verstehe, seid ihr schon länger oberhalb der angemessenen KdU. Und dann gibt es eben nichts mehr.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

szaros 25

Wenn ich Jo richtig verstanden habe,muss der Eigentümer, in unserem Fall der Vermieter,die Kosten für den Schornsteinfeger übernehmen?
szaros25

Sheherazade

Jo kennt deine Vorgeschichte(n) nicht.

Bei dir sollten die Schornsteinfegerkosten mit im Mietvertrag unter den kalten Nebenkosten aufgeführt sein. Da eure Kaltmiete schon geraume Zeit die Angemessenheit überschreitet, bekommt ihr nicht alles an Kaltmiete bezahlt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

szaros 25

Das war von Anfang an klar das wir dazu zahlen müssen, man bekommt keinen billigeren Wohnraum,jetzt erst recht nicht,wo sie Unterkünfte für die Flüchtlinge suchen.Aber die Nebenkosten müssten doch erstattet werden,da diese fast nur aus Gebühren besteht, nur Müll und Abwassersind incden Nebenkosten welche der Vermieter bekommt. Ich zahle Wasser und Öl selbst ( abzüglich Heizungszuschuss)
szaros25

TripleH

Zitat von: szaros 25 am 29. Mai 2024, 21:36:03Aber die Nebenkosten müssten doch erstattet werden,da diese fast nur aus Gebühren besteht, nur Müll und Abwassersind incden Nebenkosten welche der Vermieter bekommt.

Dazu müsste man den Mietvertrag sehen, was nun wirklich hinsichtlich Betriebskosten vereinbart ist. Gerade bei privaten Mietverträgen gibt es viele Fallstricke.
 

Birgit63

Wenn die Miete unangemessen ist, dann werden normalerweise keine Nebenkostennachzahlungen (hier der Schornsteinfeger) übernommen.

Sheherazade

Die Schornsteinfegergebühr ist keine Nachzahlung in dem Sinne, sondern gehört zu den kalten KdU (sofern im Mietvertrag der Mieter als Kostenträger entsprechend aufgeführt ist) und wird erst bei Fälligkeit gezahlt. Da der TE aber schon oberhalb der Angemessenheit mit der Miete inkl. kalter Nebenkosten liegt, wird das eben nicht mehr vom Jobcenter übernommen, genauso wenig wie Nachzahlungen für die jährliche Betriebskostenabrechnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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szaros 25

Hallo sheherezade,

unsere Nebenkosten sind seit 2023 gesunken,hatten vorher bewilligte 120,-€ Nebenkosten,ab Januar 2023 waren es nur noch 105,-€ zuzüglich eben die Kosten für den Schornsteinfeger.Die Nebenkostenänderung wurde dem Amt im November 2022 mitgeteilt,sie haben auch die Erstattung auf 105,-€ gesenkt,nur die Kosten für den Schornsteinfeger bezahlen sie nicht.Mit diesen kosten-sind ja einmalig- kämen wir aufgeteilt auf das Jahr auf ca. 113,-€ Ich weiß nicht wo das Amt da ein Problem sieht.
szaros25

Sheherazade

Keine Ahnung, ich habe aber auch ein Verständnisproblem damit. Stehen die Schornsteinfegergebühren jetzt in deinem Mietvertrag unter den Nebenkosten, die du als Mieter an den Vermieter zu zahlen hast? Oder steht da irgendwo ein Passus, wo du verpflichtet bist, die jährliche Schornsteinfegergebühr zu entrichten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

szaros 25

Ja da steht das wir den Schornsteinfeger bezahlen müssen
szaros25

Leeres Portemonnaie

Zitat von: szaros 25 am 01. Juni 2024, 18:23:32Ja da steht das wir den Schornsteinfeger bezahlen müssen


Die Frage war, ob die Schornsteinfegergebühr bei den kalten Betriebskosten oder den sonstigen Nebenkosten aufgeführt wird. Danach richtet sich (meist, je nach Mietvertrag!) die Bezahlung.
Bei dezentraler Heizkostenverteilung (wie bei euch, nehme ich an, da ihr Öl selbst bezahlt), zählt der Schornsteinfeger zu den kalten BK, die bei euch voll ausgeschöpft sind nach Maßgabe JC, siehe auch Antwort #8.

Wichtig ist hier wirklich die Stelle, an der es in eurem MV steht. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

szaros 25

Hallo, in unserem Mietvertrag steht das  wir neben Wasserkosten auch den Schornsteinfeger selbst bezahlen müssen, für das Öl Öl bekommen wir einen Heizölzuschuss vom Amt und wir tanken noch dazu. Das Schreiben ( Änderung des Mietvertrages ) hat ja die Kreisverwaltung erhalten, hat auch die geringeren Nebenkostenzahlung an den Vermieter und unsere Zahlungen für Wasser auch akzeptiert und dementsprechend die Zahlung der Nebenkosten ausgerechnet.Eine Ablehnung haben wir nicht erhalten,erst jetzt stellen sie sich quer.
szaros25