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Das Jobcenter Herten verweigerte über Monate die Zahlung der Miete

Begonnen von UW, 12. August 2024, 13:05:11

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UW

Frage: Muss ein Jobcenter (oder eine Optionskommune) für eine (noch) bewohnte Wohnung bis zur Zwangsräumung laufende Mieten weiterzahlen, wenn sie kein Darlehen für Altschulden übernehmen will?

Diesen Standpunkt vertritt das Jobcenter Herten gegenüber juristischen Laien.

Unstreitig ist, dass für bewohnte Wohnungen Mietkosten anfallen und im Leistungsfall vom Jobcenter übernommen werden müssen.
Die "anerkannten", aber nicht gezahlten Mietkosten lagen bei 441,80 € Bruttokaltmiete plus 110,00 € Heizkosten, also 551,80 €/Monat.

Allerdings hatte Thomas König, Sprecher des Jobcenter Herten in einem Interview  mit Jonas Alder von der  Hertener Allgemeinen am 21.02.2024 mitgeteilt:
"Seit September 2023 gab es auch keine Unterstützung bei der Miete mehr.
,,Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft, um den Wohnraum zu sichern", sagt Thomas König, Sprecher des Jobcenters. Und genau das gehe nicht mehr, wenn der Erhalt des Wohnraums damit gar nicht gesichert werden könne."

Das Jobcenter Herten verweigerte über Monate die Zahlung der Miete

Fettnäpfchen

UW

*Altschulden weil seit 09 nicht geleistet wurde?
Zitat von: UW am 12. August 2024, 13:05:11Frage: Muss ein Jobcenter (oder eine Optionskommune) für eine (noch) bewohnte Wohnung bis zur Zwangsräumung laufende Mieten weiterzahlen, wenn sie kein Darlehen für Altschulden übernehmen will?
Aber sicher und das hat auch nichts mit
Zitat"Seit September 2023 gab es auch keine Unterstützung bei der Miete mehr.
,,Das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft, um den Wohnraum zu sichern", sagt Thomas König, Sprecher des Jobcenters. Und genau das gehe nicht mehr, wenn der Erhalt des Wohnraums damit gar nicht gesichert werden könne."
Zwangsräumung ist der traurige Höhepunkt
zu tun.
Was wohl passiert ist weil das JC rechtswidrig die KdUH nicht geleistet hat.

Unterkunftskosten und Urteile
Das nichts genaues bekannt ist am besten mal die Urteile anschauen und hoffen das was passendes dabei ist.

*Was das Darlehen für Altschulden angeht gibt es auch eines allerdings wurde da vorab über ein Privatdarlehen beglichen.
Zitat- Urteil vom 17.06.2010, Az. B 14 AS 58/09 R:
Hat der Grundsicherungsträgers über einen Darlehensantrag für Mietschulden nicht rechtzeitig entschieden, oder diesen rechtswidrig abgelehnt, und hat der Betroffene deshalb ein Privatdarlehen zur Schuldentilgung aufgenommen, muss der Grundsicherungsträger statt der Mietschulden ein Darlehen zur Ablösung des Privatdarlehens bewilligen.
Es entspricht allgemeinen Grundsätzen im Sozialrecht, dass bei einer zwischenzeitlichen Selbstbeschaffung der begehrten Leistung der Anspruch auf die ursprünglich beantragte Leistung nicht entfällt.

MfG FN
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UW

@ Fettnäpfchen
Danke für Deine Antwort.

Auch ich halte die Auskunft der Sprechers des Jobcenter Herten für rechtswidrig.