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Bürgergeld: Jobcenter schalten E-Mail-Kontakt ab

Begonnen von Neo333, 11. September 2024, 19:37:58

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Neo333

ZitatBundesweit schränken Jobcenter ihre Erreichbarkeit über normale E-Mails ein. Aus "datenschutzrechtlichen Gründen" sollen die Behörden nur noch über den Postfachservice jobcenter.digital.de zu erreichen sein.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-jobcenter-schalten-e-mail-kontakt-ab


UW

Eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Digital wurde bei fragdenstaat eingereicht.

Immerhin bestehen Bedenken wegen der Verletzung des einfachen Zugangs zu Sozialleistungen (§ 17 SGB I)
Die Antwort war unzureichend. Daraufhin wurde das Thema dem Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt.
Möglicherweise wird das Thema im nächsten Rundschreiben an die Jobcenter aufgegriffen?

.

Ottokar

Mit "datenschutzrechtlichen Gründen" hat das nichts zu tun, der tatsächliche Hintergrund ist ein anderer.
Lt. § 36a Abs. 1 SGB I ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, wenn der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Seit 01.01.2024 ersetzt die elektronische Form dabei die Schriftform (§ 36a Abs. 2 SGB I).
Mit einer E-Mail Adresse eröffnet ein JC also konkludent einen elektronischen Übermittlungsweg, über den der Bürger Schreiben jeder Art ohne eigenhändige Unterschrift einreichen kann, einschl. Anträge und Widersprüche. Genau das soll offenbar verhindert werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 12. September 2024, 14:30:19der tatsächliche Hintergrund ist ein anderer
Auch noch die bessere Überwachung?

Muss man bei dem digitalen Müll dann auch jeden Tag nachsehen, ob Post drin ist?

Noch geht hier Mail, wenn nicht, muss ich halt persönlich zu deren Briefkasten.

GoetzB

Das Online Tool ist freiwillig.

Und man kann einstellen, ob man verbindliche Schreiben
(Drohschreiben) weiter per Post bekommen will.
Dann spart man zumindest Toilettenpapier.

Kopfbahnhof

Zitat von: GoetzB am 12. September 2024, 16:58:04man kann einstellen, ob man verbindliche Schreiben (Drohschreiben) weiter per Post bekommen will
Da ich dort nicht mitmache, wusste ich das nicht.
War der Annahme, wenn man da einmal mit macht, gibt es so gut wie gar nichts mehr schriftlich.
(kennt man ja von anderen auch)


Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. September 2024, 16:54:39Muss man bei dem digitalen Müll dann auch jeden Tag nachsehen, ob Post drin ist?
Nein, der elektronischen Übermittlungsweg nach § 36a Abs. 1 und 2 SGB I verläuft nur in eine Richtung: vom Bürger zum JC.
Für die andere Richtung gelten strengere Vorschriften.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 13. September 2024, 14:39:03Für die andere Richtung gelten strengere Vorschriften
Also müssten die Stellenangebote dann auch per Post kommen?
Bekomme zwar keine seit JC wechsel vor 10 Jahren, aber man weiß ja nie.

Werd es mir mal genauer ansehen, aber noch geht es hier per Mail.
Vermutlich, wenn nicht mehr, gehe ich trotzdem lieber direkt beim JC vorbei.

Yasha

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2024, 16:24:29Werd es mir mal genauer ansehen, aber noch geht es hier per Mail. Vermutlich, wenn nicht mehr, gehe ich trotzdem lieber direkt beim JC vorbei.

Ja- dafür setzt sich auch die Gewerkschaft der Jobcenter ein, weil die online Services noch zu wacklig seien. Siehe Meldung per Download in jenem Link:
Die Jobcenter sollen über ihre Mail Abschaltung selbst sntscheiden. Meines  hat jene bislang nicht abgeschaltet. Und ich bekomme auch sofort eine Eingangsbestätigung- automatisiert.

https://www.vbba.de/aktuelles/news/vom-regen-in-die-traufe-fuer-die-eingangszonen/

Trotzdessen bewirbt die BA weiter die online Services

https://www.arbeitsagentur.de/eservices

 

Ottokar

Zitat von: Kopfbahnhof am 13. September 2024, 16:24:29Also müssten die Stellenangebote dann auch per Post kommen?
Nicht zwangsläufig.

Das JC kann den Schriftverkehr einschl. Verwaltungsakten und Stellenangeboten elektronisch durchführen, indem diese Schreiben im persönlichen Postfach des Onlineportals zum Abruf bereitgestellt werden, WENN du dem nachweislich zugestimmt hast.
Du erhälst dann eine Information per E-Mail oder Post (je nach vereinbartem Kommunikationsweg), wenn das JC ein Schreiben im Postfach des Onlineportals zum Abruf bereitgestellt hat. Der Zugang dieser Information bewirkt rechtlich die Zustellung und genau wie bei einem Postbrief muss das JC im Zweifelsfall beweisen, dass die Benachrichtigung zugegangen ist (§ 37 Abs. 2a SGB X).

Unabhängig davon kann das JC gemäß § 36a Abs. 2a SGB I (nur) elektronisch signierte Verwaltungsakte mittels einer De-Mail-Nachricht zustellen. Das setzt jedoch voraus, dass der Empfänger einen De-Mail-Zugang hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Ottokar am 14. September 2024, 09:58:41Unabhängig davon kann das JC gemäß § 36a Abs. 2a SGB I (nur) elektronisch signierte Verwaltungsakte mittels einer De-Mail-Nachricht zustellen. Das setzt jedoch voraus, dass der Empfänger einen De-Mail-Zugang hat.
und der kann teuer werden, viele Anbieter sind vom Markt verschwunden.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 14. September 2024, 09:58:41WENN du dem nachweislich zugestimmt hast
Genau das würde ich NIE tun.

Genau das meinte ich mit besserer Überwachung durch das JC.
Beim Brief kann es ja auch mal länger dauern bis der da ist bzw. gar nicht erst, den Briefkasten findet.

Mail kann auch verloren gehen, aber doch eher sehr selten.

Ich werd das besser lassen, mit deren Onlineportal.
So lange ist eh nicht mehr bis zur Rente.
Evtl. geht bis dahin ja Mail noch.

Unwissender

Zitat von: Ottokar am 12. September 2024, 14:30:19Mit "datenschutzrechtlichen Gründen" hat das nichts zu tun, der tatsächliche Hintergrund ist ein anderer.
Lt. § 36a Abs. 1 SGB I ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, wenn der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Seit 01.01.2024 ersetzt die elektronische Form dabei die Schriftform (§ 36a Abs. 2 SGB I).
Mit einer E-Mail Adresse eröffnet ein JC also konkludent einen elektronischen Übermittlungsweg, über den der Bürger Schreiben jeder Art ohne eigenhändige Unterschrift einreichen kann, einschl. Anträge und Widersprüche. Genau das soll offenbar verhindert werden.


Und dann wird ein WS nicht angenommen weil die Unterschrift fehlt! Erst kürzlich erlebt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

PetraL

Zitat von: Kopfbahnhof am 14. September 2024, 17:11:34Ich werd das besser lassen, mit deren Onlineportal. So lange ist eh nicht mehr bis zur Rente.
Ja, so dachte ich auch.
Bis die mir die Kommunikation per Email einfach ohne jede Info abgeknipst haben und ich dann erstmal 3 Wochen ohne Geld da stand ...

DerGreif

Leistungsempfänger sind die ersten, die DATENSCHUTZ brüllen, wenn ein Dokument z.b. im Scanverfahren verloren geht.
Beruft sich das JC auf den Datenschutz ist das sch**e, weil der LE eingeschränkt wird.

Schämt euch für diese besch** Doppelmoral. Dann ist halt Old School Post angesagt. Jobcenter Digital ist ja auch böse 😈