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30 Euro Gewinn aus Sportwetten

Begonnen von Sese, 04. Oktober 2024, 18:05:14

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Sese

Hallo liebes Forum,

wenn ich mir innerhalb eines Kalendermonats 30 Euro aus Sportwetten auf mein Konto auszahlen lasse, bleibt die Summe doch anrechnungsfrei wegen der Versicherungspauschale, oder ?

Kopfbahnhof

Zitat von: Sese am 04. Oktober 2024, 18:05:14wegen der Versicherungspauschale, oder ?
Nee, die greift hier nicht.

Wird vom JC knallhart als Einkommen angesehen.

Andererseits kann man den "Freibetrag" für alles einsetzen, wenn nicht über 30 €.
Sollte bei dir also kein Problem geben, wenn die Pauschale nicht schon woanders angerechnet wird.

Sese

Sorry. Ich verstehe deine Antwort nicht.

Einerseits sagst du, die Pauschale greift hier nicht.
Andererseits meinst du, es sollte kein Problem geben ...


Rotti

Zitat von: Sese am 04. Oktober 2024, 18:05:14wenn ich mir innerhalb eines Kalendermonats 30 Euro aus Sportwetten auf mein Konto auszahlen lasse, bleibt die Summe doch anrechnungsfrei wegen der Versicherungspauschale, oder ?
du kannst doch auch deine Verluste nicht gegenrechnen.

Kopfbahnhof

Gewinne aus Lotterien sind erst mal grundsätzlich Einkommen.

Diese Pauschale kann man eigentlich nur von Einkommen, aus Arbeit, absetzen.

Zitat von: Sese am 04. Oktober 2024, 18:20:19Andererseits meinst du, es sollte kein Problem geben ...
Da habe ich mich womöglich geirrt, hatte das nur so im Hinterkopf, dass die auch hier genutzt werden kann.

Lottogewinne sind glaub doch was anderes, da gibt es wohl keine solche Pauschale.

Ist auch schwierig, Geschenke einmal im Jahr von 50 € sind wiederum frei, ebenso Zinserträge bis 100 € Lottogewinne wohl gar nicht.

Besser also wenn es nicht über das Konto geht, denn Verluste sind zu 100 % deins, Gewinne gehen aber an das JC.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Oktober 2024, 18:33:48Gewinne aus Lotterien sind erst mal grundsätzlich Einkommen.

Ja, sonstiges Einkommen. Auf das es, wenn nicht anderweitig schon "verbraucht", die Versicherungspauschale von 30€ gibt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 04. Oktober 2024, 18:35:30Auf das es, wenn nicht anderweitig schon "verbraucht", die Versicherungspauschale von 30€ gibt.
Also doch auch bei Lottogewinnen?
War mir gerade echt nicht mehr sicher.

TripleH

Die Versicherungspauschale gibt es auf Einkommen egal welcher Art, aber eben nur einmal, egal, wieviele Einkommen man hat. Wenn man Erwerbseinkommen hat, sind die 30 Euro im Grundfreibetrag von 100 Euro bereits enthalten.

Sese

Ok, aber man muss die 30 Euro dem Sachbearbeiter natürlich melden.

Korrekt ?

Kopfbahnhof

Ja, Lottogewinne muss man melden, egal wie hoch die sind.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 04. Oktober 2024, 18:50:15Ja, Lottogewinne muss man melden, egal wie hoch die sind.
darfst aber deine Verluste nicht gegenrechnen sonst ist es kein Gewinn mehr aber der Spaßfaktor und Nervenkitzel der ist da auch viel wert dabei.  :scratch:
Zitat von: Sese am 04. Oktober 2024, 18:05:14wenn ich mir innerhalb eines Kalendermonats 30 Euro aus Sportwetten auf mein Konto auszahlen lasse, bleibt die Summe doch anrechnungsfrei wegen der Versicherungspauschale, oder ?
Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)
§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html

Xellos

Für sowas hat man Bekannte etc. und lässts über deren Konto laufen.


Taro

Schon komisch,

die einen jammern hier rum das sie ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Regelsatz bestreiten können und noch Geld für diese und das brauchen und die anderen können ihre Kohle für Sportwetten raushauen.

Ottokar

Im SGB II ist keine gesonderte Mitteilungspflicht von Einkommen geregelt, es gilt § 60 SGB I.
Lt. § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II sind, Zitat:
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
Ein Wettgewinn wäre potentiell eine Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, aber nur, wenn dieser zumindest anteilig als Einkommen das Bürgergeld mindern würde.
Wenn man kein Einkommen hat, egal welches, würde im Monat ein einmaliger Einkommenszufluss von nicht mehr als 30 Euro aufgrund § 6 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld-Verordnung nicht das Bürgergeld mindern. Dieser Zufluss wäre also nicht für die Leistung erheblich, womit dem Gesetzeswortlaut nach keine Mitteilungspflicht besteht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 05. Oktober 2024, 09:37:29Ein Wettgewinn wäre potentiell eine Änderungen in den Verhältnissen

Vielleicht wollen die das man das meldet, weil man ja auch mehrmals im Monat um die 30 € gewinnen kann?

Könnte man aber beim zweiten Gewinn auch per Auszug nachweisen?