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Jobcenter möchte wissen warum ich Haushaltsgeld an Vermieterin überweise

Begonnen von MarkAndre, 27. November 2024, 14:25:47

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MarkAndre

Ich lebe als Untermieter in einer WG in meiner Bedarfsgemeinschaft. Die Tage wurde mein Bürgergeld erneut weiter bewilligt.
Das Jobcenter möchte nun aber wissen warum ich neben der Miete auch 100€ Haushaltsgeld an meine Vermieterin überweise.

Der Grund ist einfach; ich bin nicht mobil, meine Vermieterin schon. Fährt Sie einkaufen dann auch mal für mich. Essen, Haushaltsartikel usw. Was man eben so braucht.
Wir führen kein Buch darüber, achten aber natürlich auf die Beträge, dass das passt.

So wie es ist würde ich es dem Jobcenter natürlich mitteilen.
Trotzdem frage ich mich ob das zu Problemen führen kann?

Sheherazade

Zitat von: MarkAndre am 27. November 2024, 14:25:47Das Jobcenter möchte nun aber wissen warum ich neben der Miete auch 100€ Haushaltsgeld an meine Vermieterin überweise.

Getrennte Zahlungen für Miete und Auslagenersatz? Nenn es nicht Haushaltsgeld, sonst kommt noch jemand auf die Idee, deine Vermieterin führt dir deinen Haushalt.

Vor wenigen Tagen hatten wir hier schon genau das gleiche Thema. Es spricht nichts dagegen, anderen Menschen (auch dem/der Vermieter/in) die Auslagen fürs Einkaufen zu ersetzen, man sollte die Zahlungen aber strikt von der Mietzahlung trennen, dann kommen auch keine komischen Fragen auf.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Milla

1. Das JC geht es überhaupt nichts an wofür du dein Geld ausgibst und an wen du Überweisungen machst.

2. Benutze als Verwendungszweck einfach "privat". Das ist neutral und frei von Spekulationen seitens des JC.
Das mache ich auch immer so wenn ich Geldbeträge an Freunde oder Bekannte überweise.

Mache ich morgen auch wieder. Diese Woche bei Netto halbes Schwein bestellt, Bekannter holt es ab, bezahlt und bringt es mir. Dann überweise ich ihm die 165€.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Fettnäpfchen

Lindalin

Zitat von: MarkAndre am 27. November 2024, 14:25:47Das Jobcenter möchte nun aber wissen warum ich neben der Miete auch 100€ Haushaltsgeld an meine Vermieterin überweise.
Das Schreiben müsste man lesen können, denn für eine Datenabfrage muss es schon den Anforderungen entsprechen. Einfach so ist nicht rechtskonform.

Das JC wird von einer VuE oder einer HG ausgehen je nach dem was zu deiner Vermieterin passend wäre.
Wobei einige SB ........

Ansonsten s. Antwort 1

MfG FN
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MarkAndre

Scheinbar ist es ein Fehler Überweisungen so zu benennen. Ich nahm an genau dadurch solchen Fragen vorzubeugen. Zukünftig steht dort Privat, oder was auch immer...

Die Anfrage des Jobcenters lag der Bewilligung zum Bürgergeld bei. Insofern auch die Texte das ich der Mitwirkungspflicht unterliege - ich alle Tatsachen angeben müsse, Veränderungen aller Art. Der Standard eben.
Damit wird ja quasi ausgeschlossen dass es dem Jobcenter "nichts" angehe.
Bin mir unsicher ob es klug ist genau dies auf die Anfrage zu antworten,...

Sheherazade

Zitat von: MarkAndre am 27. November 2024, 17:08:57Bin mir unsicher ob es klug ist genau dies auf die Anfrage zu antworten,...

Ja, wäre unklug. Antworte einfach kurz und knapp, dass Frau XY (beim Namen nennen, nicht den Status Vermieterin) regelmäßig Einkäufe für dich erledigt und du ihr das ausgelegte Geld dafür der Einfachheit halber überweist. Mehr nicht.

Und wie schon geschrieben: Trenne diese Überweisung von der Mietzahlung!
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

turbulent

Zitat von: Sheherazade am 27. November 2024, 17:28:24das ausgelegte Geld dafür
Das stimmt ja nicht. Wenn es jeden Monat exakt 100 Euro sind. Formulier das lieber anders.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

jens123

"Erstattung von Auslagen für Lebensmitteleinkäufe" wäre irgendwie zutreffend.

Zukünftig würde ich das Geld einfach in bar geben, was ja kein großer Aufwand ist. Ansonsten könnte hier eine Dauerthema auf dich zukommen. Für solche wichtigen Angelegenheiten haben die nämlich sehr viel Zeit. Außerdem warten die nur auf solche Vorlagen, um in deinem Leben zu wühlen.

MarkAndre


Nunistwinter

Zitat von: MarkAndre am 27. November 2024, 14:25:47Ich lebe als Untermieter in einer WG in meiner Bedarfsgemeinschaft. Die Tage wurde mein Bürgergeld erneut weiter bewilligt.
Das Jobcenter möchte nun aber wissen warum ich neben der Miete auch 100€ Haushaltsgeld an meine Vermieterin überweise.
Der Grund ist einfach; ich bin nicht mobil, meine Vermieterin schon. Fährt Sie einkaufen dann auch mal für mich. Essen, Haushaltsartikel usw. Was man eben so braucht.
Wir führen kein Buch darüber, achten aber natürlich auf die Beträge, dass das passt.

So wie es ist würde ich es dem Jobcenter natürlich mitteilen.
Trotzdem frage ich mich ob das zu Problemen führen kann?
M.E. ja, weil man im Allgemeinen mit seiner Vermieterin in einer WG durchaus darauf achtet, wie viel die Einkäufe gekostet haben und das von den pauschalen 100 Euro abzieht.
Gerade, wenn und weil man wenig Geld hat.

Ohne Buchführung "achten, dass es passt" mutet mehr als merkwürdig an.