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Nun hat es das JC geschafft mich völlig zu verwirren .......

Begonnen von Bundspecht, 06. Dezember 2025, 16:53:41

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Bundspecht

Das JC hat es wieder geschafft  :lol:  :lol:  :lol:

Da waren am 24. zwei dicke Umschläge von JC im Briefkasten. Ich dachte, dass zumindest in einem was drin ist, was das Darlehn betrifft, dass ich beantragt hatte....

Beide Briefe waren wieder an unsere Tochter adressiert, obwohl ICH ja eigentlich noch bis Ende Dez. der Haushaltsvorstand sein "müsste".

Aber da will ich mal nicht kleinlich sein.

So , in dem einen Umschlag, war ein Schreiben drin nach dem Motto " Sollte sie wieder oder weiterhin BG benötigen haben wir für Sie einen Weiterbewilligungsantrag beigelegt. Diese bitte rechtzeitig ausfüllen" !!!

In dem anderen Umschlag, war eine Aufforderung dem JC eine Schulbescheinigung zukommen zu lassen. Und zwar bis zum 30. Dez. (mit den üblichen Drohungen , von wegen Mitwirkungspflicht usw.).

Beide Schreiben hatte das Datum vom 16. Dez., waren aber erst am 24. im Briefkasten....

Über eine Woche Laufzeit innerhalb der Ortschafft ! Wow  :wand:  :wand:  :wand: (Danke deutsche Post)  :teuflisch:


Das zum einem. Währe das JC aber mal ein wenig Schlauer, dann hätte das JC wissen müssen, dass der 18. Dez. der letzte Schultag für das Jahr 2025 gewesen ist, und dass es schlicht ein Ding der Unmöglichkeit ist, eine Schulbescheinigung bis zum 30. einzureichen..... :wand:  :wand:  :wand:

Alles nur noch Deppen da  :nea:

Mal ganz davon abgesehen, dass wir ab dem 1. Jan. ehh nix mehr mit dem JC zu schaffen haben. Da weis die linke Hand nicht, was die rechte Hand macht ....

Alles SB´s müssten doch auf die Daten zugreifen können , oder ?

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Naja, bis zum 31.12. seid ihr aber noch im Bezug und so lange greifen scheinbar noch automatisierte Abläufe wie z. B. der Versand des WBA oder Fristverlängerungen von Anforderungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Bundspecht

Zitat von: Bundspecht am 26. Dezember 2025, 09:29:34Alles SB´s müssten doch auf die Daten zugreifen können , oder ?
Klar
aber dann müssten die nicht nur denken sondern auch arbeiten.
Daher wird das einfach auf den Bürger abgewälzt.

Bei euch halt ohne Folgen
bei anderen die noch BG brauchen kommt es darauf an, in fast jedem Fall müssen die dann reagieren und wie das ausgehen kann kennen wir ja.

MfG FN
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Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 26. Dezember 2025, 09:32:58Naja, bis zum 31.12. seid ihr aber noch im Bezug

Das mag ja so sein, aber es müsste für jeden SB im System hinterlegt sein, dass wir ab Januar weg sind vom JC....

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Dezember 2025, 12:50:59aber dann müssten die nicht nur denken sondern auch arbeiten.

:lachen:  :lachen:  :lachen:

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Dezember 2025, 12:50:59Bei euch halt ohne Folgen
Na das will ich doch auch hoffen.

Aber eins kommt mir komisch vor. Meine Frau uns ich sind ja Krankenversichert. Unsere Kinder (12 und 15) sind ja "eigentlich " über die Familie mitversichert.

Weil ich den letzten Beiden Schreiben vom JC drin stand, dass man sich um die Krankenversicherung kümmern sollte.... :schock:  :weisnich:

Beim JC deswegen anrufen kann man vergessen. Einzig die KK könnte da helfen, aber da erreiche ich keinen vor Montag.
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Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 26. Dezember 2025, 13:04:43Meine Frau uns ich sind ja Krankenversichert. Unsere Kinder (12 und 15) sind ja "eigentlich " über die Familie mitversichert.

Ihr werdet die Kinder bei einem von euch in der Familienversicherung anmelden müssen bei der jeweiligen KV. Oder was bedeutet, dass die Kinder eigentlich über die Familien versichert sind?
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Ottokar

Ab 15 ist ein Kind im SGB II pflichtversichert, die Familienversicherung muss man dann wieder anmelden, d.h. der Kasse mitteilen, bei welchem Elternteil das Kind beitragsfrei mitversichert sein soll.
Da nach dem Ende der Pflichtversicherung eine einmonatige Nachversicherungszeit greift, kannst du das bequem Anfang Januar erledigen.

Funfact:
Das minderjährige Kinder aus Haushalten ohne Bürgergeld (75%) i.d.R. bis zum 18. LJ in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind, im SGB II aber vom 15 LJ an pflichtversichert werden (25%), wird bei den Berechnungen regelmäßig ignoriert, wo der BuReg vorgehalten wird, zu wenig KV Beiträge für ALG II Empfänger zu zahlen.
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Bundspecht

Sorry Leute , ich nochmal ..... :schaem:

da meine Rente ja erst Ende Jan. ausgezahlt wird, habe ich ja beim JC ein Darlehn beantragt. Laut Aussage der Leistung SB könnten maximal 400€ als Summe festgelegt werden.

Nachdem ich mir das durchgerechnet habe, habe ich dem zugestimmt.

So heute nun endlich Post zu dem Thema vom JC im Briefkasten.....

Man bewilligt uns ein Zinsloses Darlehn in Höhe von 400€ .....So weit, so gut......

Aber.... Ich/wir sollen das Darlehn bereits komplett in einer Summe am 31.01.2026 zurückzahlen !!!!!

Das ist doch  :wand:  :wand:  :wand:  Dann fehlt uns das Geld ja für Februar  :schock:  :wand:

Was tun ????
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Sheherazade

Steht da irgendwo (vielleicht weiter unten) etwas von der Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Ottokar

Wenn du von der Rente, die erstmals Ende Januar zufließt, Ende Januar das komplette Darlehen zurückzahlst, fehlt dieser Betrag dann bis Ende Februar zur Bedarfsdeckung, was dem Zweck dem Darlehens zuwider läuft, eine rechtswidrige Bedarfsunterdeckung infolge der unterschiedlichen Auszahlungstermine von Bürgergeld (Monatsanfang) und Rente (Monatsende) zu verhindern.
Das sog. Erstrentenproblem wird im SGB XII dadurch gelöst, dass einerseits ein Darlehensanspruch i.H. des Rentenzahlbetrags besteht (§ 37a Abs. 1 SGB XII), andererseits die Rückzahlung - unabhängig von einem bestehenden Leistungsanspruch - in monatlichen Raten i.H.v. 5% des Regelsatzes erfolgt (§ 37a Abs. 2 und 3 SGB XII).
Daran hat sich - wegen des Verbotes der Ungleichbehandlung - auch das JC zu halten.
Das würde ich dem JC mitteilen und eine Ratenzahlung i.H.v. 5% des Regelsatzes (28,15€) ab 01.02.2026 anbieten.
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Bundspecht

Ich habe das Schreiben mal Eingefügt. Da ist nix zu lesen (zumindest sehe ich da nix von) von einer möglichen Ratenzahlung  :weisnich:  :nea:





Zitat von: Ottokar am 28. Dezember 2025, 11:38:07Wenn du von der Rente, die erstmals Ende Januar zufließt, Ende Januar das komplette Darlehen zurückzahlst, fehlt dieser Betrag dann bis Ende Februar zur Bedarfsdeckung, was dem Zweck dem Darlehens zuwider läuft,

Das lieber Ottokar war auch genau mein erster Gedanke.... Weil, dann brauche ich das Darlehn nicht.

Zitat von: Ottokar am 28. Dezember 2025, 11:38:07Das sog. Erstrentenproblem wird im SGB XII dadurch gelöst, dass einerseits ein Darlehensanspruch i.H. des Rentenzahlbetrags besteht (§ 37a Abs. 1 SGB XII), andererseits die Rückzahlung - unabhängig von einem bestehenden Leistungsanspruch - in monatlichen Raten i.H.v. 5% des Regelsatzes erfolgt (§ 37a Abs. 2 und 3 SGB XII).


Kann es sein, dass es damit was zu tun haben "könnte" dass wir (die ganze Familie) ab Januar weg sind vom JC, da wir nun Wohngeld bekommen ?

Die JC "Tante" am Telefon meinte , dass sie so eine "Konstellation" noch nicht hatte, und das alles ihrer Vorgesetzten vorlegen müsse... :weisnich:  :scratch:

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Ottokar

Die Regelungen zum Darlehen im SGB II verfolgen auch einen anderen Zweck als die in § 37a SGB XII.
Tatsächlich wäre für das Darlehen wegen dem Erstrentenproblem im Januar auch das Sozialamt zuständig und nicht das JC.
Das JC kann aber gemäß § 43 SGB I als Ermessenshandlung die Darlehensleistung für Januar erbringen, muss sich dabei aber an die dafür im SGB XII geltenden Regelungen halten, da es de facto für Januar ja nicht mehr zuständig ist, sondern das Sozialamt.
Ich würde warten bis das Darlehen ausgezahlt wurde und dann Widerspruch gegen den Darlehensbescheid einlegen.
Begründung wie in Beitrag #38.
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Bundspecht

Moin @ Ottokar.....

Sooo , ich habe heute Vormittag viel Telefoniert.

Zitat von: Ottokar am 29. Dezember 2025, 10:33:31Tatsächlich wäre für das Darlehen wegen dem Erstrentenproblem im Januar auch das Sozialamt zuständig und nicht das JC.

Diese Idee hatte ich schon Anfang Dezember, als ich das Darlehn beantragen wollte. Ich hatte daraufhin mit einem sehr netten Herrn beim zuständigen Sozialamt telefoniert.

Da aber zu dem Zeitpunkt der Wohngeldantrag noch in "Bearbeitung" war, wäre das Sozialamt außen vor. Das ganze hatte sich nun alles überschnitten, daher ja auch  die besondere "Konstellation" von dem die SB gesprochen hatte.

Fakt ist nun, dass ich (wenn ich ehrlich bin) keine große Lust mehr hatte mich mit dem JC auseinander zu setzen.

Mir ist nämlich eingefallen, dass wir vor einem Jahr (als meine Frau ihre Rente bekam) ja schonmal ein Darlehn bekommen hatten.

Da stand aber was vom Inkasso Service in Recklinghausen bei.... In unserem Schreib aber kein Wort !

Ich da also angerufen, der Dame da alles erklärt.

Und ohne das ich weiter was sagen musste kam nur O-Ton "Was soll den der Blödsinn, dann fehlt ihnen das Geld doch im Februar" .....  :mocking:  :mocking:  :mocking:

Die Dame konnte auf die Unterlagen zugreifen, und ich konnte das "Kopfschütteln" förmlich hören  :lol:

Um es kurz zu machen, natürlich können wir das in kleinen Raten zurückzahlen. Dazu bekomme ich dann Post vom Inkasso Service. Ausfüllen und wieder hinschicken FERTIG  :zwinker:  :bye:

Ach ja, und unsere Tochter muss ich auch wieder bei der Familienversicherung anmelden, da bekommen ich auch die Unterlagen für zugesandt. :clever:

Ich danke aber für die ganze Hilfe, und hoffe, dass das neue Jahr dann "etwas" ruhiger wird.... Die Familienkasse will noch den Bescheid über Wohngeld haben (geht heute noch zur Post). Dann hoffe ich, dass da auch noch was bei rum kommt....

Ich wünsche Euch alles auf alle Fälle einen Guten Rutscht ins neue Jahr  :zwinker:  :clever:  :yiepieh:
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