Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen

Begonnen von Alexa55, 27. Juli 2017, 18:32:12

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Alexa55

Hallo liebe Foris, ich stehe gerade etwas neben mir und überlege was ich jetzt machen kann. Vielleicht kann mir ja der reiche Erfahrungsschatz hier ein wenig helfen.
Heute bekam ich den neuen Bewilligungsbescheid, diesmal aber mit einem Zusatz der mich aus der Bahn geworfen hat.

Zur Erklärung: Ich, seit ca. 7 Jahren im Leistungsbezug, alle Bescheide die ich bis heute halbjährlich bekam wurden darlehnsweise gewährt weil ich Miteigentümer eines Einfamilienhauses bin. Diese Haus wird von meinem noch Ehemann bewohnt. (ich wohne in einem anderen Bundesland und zur Miete)Mit meinem heutigen Bescheid wurde mir ein geschätzter Wert des Hauses, abzüglich der eingetragenen Hypothek und des daraus resultierenden Vermögens mitgeteilt. Abzüglich des Freibetrages erhalte ich ab 1.8.17 bis 31.1.18 nur weiterhin Leistung darlehnsweise wenn ich den Landkreis zur Absicherung des Darlehens ins Grundbuch eintragen lasse. Alternativ könnte ich auch einen Kredit in besagter Höhe aufnehmen und davon leben und gleichzeitig den Kredit tilgen. Wie das gehen soll ist mir rechnerisch noch nicht klar geworden.

Ich erhalte also erst wieder Geld wenn der Landkreis im Grundbuch steht. Mir dreht sich momentan alles um und um, denn ich kann das Haus nicht verkaufen, da es mir nicht alleine gehört. Selbst wenn der Verkauf möglich wäre, geht das nicht einfach mal innerhalb von ein paar Tagen. Was soll ich jetzt bloß machen - ich bin ja dann ab 1.8 auch nicht mehr kranken versichert, kann keine Miete zahlen und wovon ich leben soll ist mir momentan auch nicht klar.

Kennt sich wer damit aus?

Danke und LG von Alexa




MichaK

mal von den zu erwartenden Antworten hier abgesehen...... hört sich für mich doch schwer nach Anwalt an. :zwinker:

coolio

Ja -denke eher auch Anwalt (Beratungshilfe)
Einige Punkte halte ich für reichlich fragwürdig - und JC mit im Grundbuch???? ausgerechnet? Was rauchen die?
Vll. findest Du hier erste Ansätze:
Ratgeber Vermögen
... nur mal ins Ungewisse: Das Haus dürfte nicht verwertbar sein...

Alexa55

Ich bin am Suchen und finde immer nur so halbe Hinweise.

Das Haus gehört meinem Mann (er hat noch Arbeit) und mir je zur Hälfte, er wohnt drin und zahlt die Hypothek alleine. Einem Verkauf wird er nie und nimmer zustimmen, aber ich soll nach dem Willen des JC die Leistung für die nächsten 6 Monate als Darlehen erhalten und dafür das JC ins Grundbuch eintragen lassen. Das geht doch nicht ..... wenn ich das mache und den Löffel abgebe vererbe ich doch diese Grundschuld mit. Außerdem brauche ich noch bis Juni 2018 Leistung, erst dann erhalte ich Rente und das heißt die Grundschuld würde alle 6 Monate erhöht werden. Ja und sollte ich die Rente dann mal erhalten muss ich diese Grundschuld aus der Rente zurückzahlen. Das wären dann zwar wohl kleine monatliche Beträge, aber dennoch würde mir das Geld fehlen. Das ist aber erst mal zweitrangig.

Wie komme ich aus diesem Dilemma raus? In 4 Tagen stehe ich da ohne Geld und ohne Krankenversicherung........ Ironischerweise steht in dem Schreiben nämlich auch drinnen, das ich mich mit meiner KV in Verbindung setzen soll wegen einer freiwilligen Versicherung. Ja haben die noch alle Latten am Zaun, ich habe kein Geld zum Leben und soll mich freiwillig versichern.

Jetzt habe ich gespart und gespart um mir eine neue Brille zu kaufen und muss das Geld jetzt erst mal zum Leben nehmen. Oh man vielleicht laufe ich ja jetzt vor ein Auto weil ich nichts sehe und dann ist das Problem erledigt.

Angela1968

Dann fordere ihn auf das er Dir Deinen Anteil so auszahlt. Dir muss/kann es egal sein wie er das macht. Du bist diejenige die jetzt ohne Geld da steht.

Angela

coolio

Nu bist Du schon so lange hier ... -->
ZitatHeute bekam ich den neuen Bewilligungsbescheid, diesmal aber mit einem Zusatz der mich aus der Bahn geworfen hat.
Dessen Texte mal lesen lassen!
Das mit dem Darlehen würde ich mal ganz in Ruhe betrachten, das muss nachträglich in einen Zuschuss umgewandelt werden, wenn sich das JC ausgetobt hat oder verloren hat...

Alexa55

@Angela - hast du schon mal versucht einem Nackten in die Tasche zu greifen. Mein Noch-Ehemann hat zwar Arbeit, aber er verdient nicht gerade viel und zahlt die Hypothek und alles was so zu einem Haus dazu gehört alleine.

@Coolio wie meinst du das "nu bist du schon lange hier????  Ich bin schon lange im Forum das stimmt allerdings.

Ich bekomme ja vorerst gar keine Leistung, erst wenn ich nachweisen kann, dass das JC im Grundbuch eingetragen wurde bzw. wird.


Angela1968

Ich habe nur übelegt was ich machen würde wenn ich duch eine nichtgenutzte Haushälfte kein Geld hätte. Für mich wäre eine Option Geld fordern, damit ich selbst welches habe. Da wäre mir egal ob er selbst welches hat. Dann muss er eben noch ne Hyptthek aufs Haus aufnehmen oder es vom eigenen Vemögen nehmen.

Aber gut, nehme weiterhin Rücksicht auf Deinen Noch Ehemann und stehe vor lauter Rücksicht ohne Geld da. Wenn er es Dir noch wert ist?

Angela


Alexa55

@Angela, wenn ich noch in dem Haus wohnen würde, hätte ich auch kein Geld und noch dazu ständige Auseinandersetzungen. Aber gut, jeder hat das Recht auf seine Sicht der Dinge. Eine neue Hypothek aufs Haus ... das ist ja das Dilemma.

Angela1968

Wenn Du drin wohnen würdest käme die Frage nach der Verwertung Deiner Haushälfte nicht. Dann wüdest Du normal Deine Miete zusammen mit Deinem NochMann bekommen und Deine Di zustehenden andeen Leistungen. Da wäe alles viel einfacher für Dich.

Angela

Gast29894

Lies dich mal in " Darlehen bei nicht sofortiger Vermögensverwertung (§24 Absatz 5, SGB II) " ein

Alexa55

Habe nun den Bescheid eingescannt und stelle ihn jetzt ein.  Die Beträge habe ich gelöscht. Ich glaube nicht, das diese irgendwas ändern würden.

Nur soviel habe ich mir ausgerechnet. Falls ich die geforderte Grundschuld für die nächsten 6 Monate eintragen liese, würde ich bei monatlichen Raten von 50 Euro ca. 7 Jahre daran abzahlen. Da ich voraussichtlich einen weiteren Antrag auf Darlehen im Januar 2018 stellen müsste, würde sich der Betrag verdoppel und ich müßte dann bis zur Löschung im Grundbuch 14 Jahre lang monatlich 50 Euro zahlen. Bis dahin wäre ich dann 79 Jahre alt und bekäme Rente. Für den Fall, das ich nach diesen 2 WBAs noch einmal Antrag stellen müsste, würde sich die Zeit dann auf 21 bzw. 28 Jahre verlängern, so das ich stolze 93 Jahre alt wäre wenn diese Grundschuld einmal gelöscht würde. Übrig bliebe dann noch die sowieso schon vorh. Hypothek die ja auch noch bezahlt werden muss.

Die 2te Möglichkeit wäre einen Kredit aufzunehmen und von der Kreditsumme meinen Lebensunterhalt und die monatliche Tilgung zu zahlen. Nur wer gibt mir so einen Kredit?

Kann mir bitte wer bei der Formulierung eines Widerspruchs helfend die Hand reichen. Der Wert des Hauses wurde viel zu hoch angesetzt, eine Vermietung meiner Haushälfte ist unrealistisch, da es ein kleines Einfamilienhaus mit nur einem Bad und einer Küche ist und die Wohnbereiche nicht abgrenzbar oder abschließbar sind.

[gelöscht durch Administrator Erreichen der Speicherfrist]

Alexa55

ist mein Anliegen so aussichtslos? Wenn ja da bitte den Beitrag löschen.

LG Alexa

Sheherazade

Zitat von: Alexa55 am 28. Juli 2017, 13:27:16
Die 2te Möglichkeit wäre einen Kredit aufzunehmen und von der Kreditsumme meinen Lebensunterhalt und die monatliche Tilgung zu zahlen. Nur wer gibt mir so einen Kredit?

Die erste, einzige und realitätsnaheste Möglichkeit, die ich sehe, ist, dass DEIN MANN diesen Kredit aufnimmt und dir deinen Hausanteil abkauft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"