Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen

Begonnen von Alexa55, 27. Juli 2017, 18:32:12

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Sheherazade

Hm .... warum lässt du die Grundschuld nicht eintragen? Wäre sicher einfacher für dich, besonders im Hinblick darauf, dass du deinen Exmann scheinbar nicht "belasten" möchtest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alexa55

@Sheherazade - eine Grundschuld würde die Belastung die auf dem Haus liegt erhöhen und wie schnell man sich von dieser Welt verabschieden kann ist mir im vorigen Jahr richtig bewusst geworden. Meine Schwester starb unvermittelt mit 58 Jahren.

Ich habe immer voll berufstätig gearbeitet und bin ohne eigenes Verschulden dann arbeitslos geworden. Dann kam eines zum anderen und meine Ehe war auch im Eimer. Ok - ich habe das Haus verlassen und wieder Arbeit gefunden und wieder arbeitslos usw. Zwischenzeitlich haben mein noch Ehemann und ich versucht eine Erhöhung der Hypothek zu bekommen, dies wurde abgelehnt, weil das Haus nicht allzu viel wert ist. Also wurde die notwendige Sanierung nicht vorgenommen.

Mit meinem Mann habe ich darüber auch gesprochen und er ist absolut nicht in der Lage mir irgendwas zu zahlen. Er bekommt auch keinen Kredit um mich auszuzahlen oder sonst irgendwie zu helfen.

Wenn ich jetzt eine Grundschuld eintragen lasse, egal in welcher Höhe, dann vererbe ich neben einem halben Haus auch noch eine Hypothek und dazu diese Grundschuld. Das Jobcenter oder der Landkreis haben dann neben der Bank  auch noch Rechte am Haus. Ich kann und will nicht, das meine Kinder dann eines Tages für mich oder wegen mir Schulden abzahlen müssen. Bisher könnte es so sein, das das Haus verkauft würde und die Hypothek mit dem Erlös abgezahlt ist. Vielleicht bliebe sogar ein kleiner Betrag übrig. Mit dem könnte ich dann sogar meine Beerdigung bezahlen.....

Den Widerspruch möchte ich machen, damit der Wert des Hauses korrekt festgestellt wird. Wenn das erfolgt, dann wird man erkennen müssen, das unterm Strich nichts über dem Freibetrag übrig bleibt bzw. sogar weniger als der Freibetrag.

Wenn erst einmal eine Grundschuld eingetragen ist, dann wird es schwer diese wieder löschen zu lassen. 




Sheherazade

Zitat von: Alexa55 am 02. August 2017, 17:31:08
Wenn ich jetzt eine Grundschuld eintragen lasse, egal in welcher Höhe, dann vererbe ich neben einem halben Haus auch noch eine Hypothek und dazu diese Grundschuld.

Es wird aber keine Rücksicht darauf genommen werden können, dass du was vererben möchtest solange du Sozialleistungen beziehst. Solltest du überschuldet sterben, können deine Kinder das Erbe ausschlagen, dann hat der Staat deine Schulden.

Zitat
Den Widerspruch möchte ich machen, damit der Wert des Hauses korrekt festgestellt wird. Wenn das erfolgt, dann wird man erkennen müssen, das unterm Strich nichts über dem Freibetrag übrig bleibt bzw. sogar weniger als der Freibetrag.

Was für ein Freibetrag? Da gibt es nichts, dein nicht selbst bewohntes Haus bzw. dein Anteil davon ist zu verwerten. Fertig.
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Alexa55

Danke für eine Auskunft die mir beim Widerspruch aber gar nicht hilft.

Es gibt einen Vermögensfreibetrag in Höhe von 150 Euro pro Lebensjahr plus 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Steht auch so im Bescheid und mir ist  klar das ich keine Rücksicht zu erwarten habe, aber noch gebe ich nicht auf. Erbausschlagung ist auch klar.

Ich bitte noch einmal um Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs.


Ecki07

Zitat von: Alexa55 am 29. Juli 2017, 15:19:54Egal was ich versucht hätte, am Ende stünde ich mit Schulden da.
Nun ist das aber so, dass, wenn das Haus NACHWEISLICH nicht innerhalb des Bewilligungszeitraumes veräußert werden kann, das Darlehen (auch das Darlehen für die KK) in Zuschuss umgewandelt werden muss.
Mit dem neuen Bewilligungsabschnitt geht dann alles wieder von vorne los.

Also Schuldenaufbau in diesem Sinn nur max. in Höhe eines Bewilligungsabschnittes.

Sheherazade

Und Darlehensgeber haben das Recht (das Jobcenter vielleicht sogar die Pflicht) sich für die Darlehenssumme Sicherheiten einzufordern.

Du hast zwar in dem Bescheid die Beträge weggemacht, aber aus dem Text liest sich ganz deutlich heraus, dass selbst mit deiner Angabe des Wertes für das Haus bzw. deinem Eigentumsanteil dieses Darlehen gesichert wäre mit der Grundschuld.

Ich zumindest kann bei diesen Voraussetzungen keinen Widerspruch für dich formulieren.
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Alexa55

kurzer Zwischenstand zu meinem Problem:

Anwalt gefunden und Widerspruch eingelegt, außerdem vorläufigen Rechtsschutz durch beantragt damit die Sache etwas schneller bearbeitet wird.
Weil der Ausgang des Ganzen unsicher ist, rückwirkend zum 1.8.2017 Rente (natürlich mit Abschlägen)beantragt. Kann ich noch rückgängig machen, falls das JC einlenkt.
Krankenversicherung über noch Ehemann vorläufig geregelt, da ich lt. Gesetz noch verheiratet bin geht Familienversicherung

Ja und dann große Überraschung! Auf meinem Konto ist der komplette Regelsatz plus Miete für September eingegangen? Habe ich erst gar nicht bemerkt, da ich keine Zahlung erwartet habe und von meinen Lebensmittelreserven und dem in Sicherheit gebrachten Bargeld lebe. (sind nur noch 200 Euro, aber besser als nichts)

Ich gehe davon aus, das diese Überweisung zurück gefordert wird solange die ganze Sache nicht geklärt ist. Wie verhalte ich mich in diesem Falle richtig?

Alexa55

kurzes Update zu meinem Problem

Der einstweilige Rechtsschutz wurde bewilligt und nach Aktenlage wurde entschieden, das das JC mir rückwirkend und weiterhin Leistung bewilligen muss. Da seit mehreren Jahren meine Leistung ohne Probleme immer wieder bewilligt wurde, kann man jetzt nicht plötzlich andere Tatsachen schaffen wollen. Vor allem nicht ohne konkrete Feststellung des Wertes der Immobilie. Allerdings wird nach meinem Ausscheiden aus dem Bezug wahrscheinlich eine Rückzahlungsvereinbarung mit mir getroffen werden. Bis dahin ist dann vielleicht auch der konkrete Wert des Hauses festgestellt worden und es ergibt sich dann, das gar nichts bei einem Verkauf übrig bleiben würde.
Ich kann also erst einmal die Rente abbestellen oder wie man das auch nennt und hoffe, das ich jetzt bis zum Eintritt in normale Rentenalter keine negative Überraschung mehr bekomme.






Alexa55

Obwohl ich nicht weiß ob das hier noch von Interesse ist: so ist es mit mir zwischenzeitlich weiter gegangen

Alle Leistungen wurden rückwirkend zum 1.8.17 nachgezahlt
Meinen Rentenantrag habe ich zurück genommen
Nach einigem hin und her wird nun auch der KK-Beitrag rückwirkend vom JC gezahlt
Mein Widerspruch wurde bisher nicht bearbeitet
der tatsächliche Wert meiner halben Immobile wurde bisher noch nicht festgestellt

Ich warte etwas unruhig wie es im Januar mit meinem WBA weiter gehen wird....

Gast28117

Es war doch der richtige Weg zum RA zu gehen :ok:

Ich kann deine Beweggründe verstehen und wie man sieht, es geht auch anders.


Alexa55

so ging oder geht es jetzt weiter:

Da ich im Dezember einen WBA stellen muss, habe ich meine SB anrufen wollen. Welche Überraschung, sie ist nicht mehr da. Die neue SB war freundlich  :zwinker: und hat mir auch gleich die Unterlagen zugeschickt. Am Mittwoch habe ich Abgabetermin.

Die KK hat mir auch geschrieben. Sie nimmt bei mir eine monatliche Einnahme von 1.015,00 Euro an und berechnet danach den monatlichen Beitrag für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KK. Eigentlich ist es lachhaft, denn wenn ich eine monatliche Einnahme in dieser Höhe hätte, dann würde ich meinen KK-Beitrag zahlen können.

Mein Widerspruch vom August wurde noch immer nicht bearbeitet und der Anwalt hat Untätigkeitsklage eingereicht. Der tatsächliche Wert des Hauses wurde noch immer nicht festgestellt und das Hauptverfahren beim SG steht auch noch aus.

Also eigentlich nichts Neues.

NevAda

Zitat von: Alexa55 am 25. Dezember 2017, 17:18:13Die KK hat mir auch geschrieben. Sie nimmt bei mir eine monatliche Einnahme von 1.015,00 Euro an und berechnet danach den monatlichen Beitrag für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen KK.
Dann haben die Dir sicherlich vorher schon mal geschrieben, dass Du Dein Einkommen angeben sollst. Wenn Du doch seit August ALG2 beziehst, bist Du doch gar nicht mehr freiwillig versichert? Hast Du mal mit Deiner KK Kontakt gehabt?

Alexa55

@NevAda aber natürlich haben die mich angeschrieben, sogar mehrfach. Ich habe für August u. September wahrheitsgemäß "0" Einkommen angegeben. Im Oktober habe ich dann meinen Hartz 4 Satz angegeben. Dann hat die KK selbst mit dem JC gesprochen und mir dann Anfang Dezember schriftlich mitgeteilt, das das JC die rückständigen Zahlungen sowie die laufenden Zahlungen übernommen hat. Das hieß für mich bis einschl Januar 18 wird vorerst mein KK-Beitrag vom JC übernommen.

Aber aus welchem Grund auch immer, bekomme ich jetzt eine Beitragsrechnung für Januar und da die ganz genau wissen, das ich kein Einkommen habe, wird einfach der "geringst mögliche Satz", nämlich diese 1015 Euro zugrunde gelegt. Das hat irgendwann mal Jemand so beschlossen, weil die vielen Selbstständigen ja son wahrheitsgemäß manchmal auch weniger Einkommen im Monat haben. Damit der Beitrag aber nicht zu gering für die KK ausfällt, ist das die Berechnungsgrundlage und gilt auch für mich.

Ach so, ich bin momentan freiwillig in der gesetzlichen KK weil ich die monatlichen Zahlungen darlehensweise erhalte. Morgen gebe ich meinen WBA ab und bin ganz gespannt wie es weiter gehen wird.

Gast36545

Zitat von: Alexa55 am 26. Dezember 2017, 08:54:03Aber aus welchem Grund auch immer, bekomme ich jetzt eine Beitragsrechnung für Januar
Dieser würde ich mit folgender Begründung widersprechen:
Zitat von: Alexa55 am 26. Dezember 2017, 08:54:03Im Oktober habe ich dann meinen Hartz 4 Satz angegeben. Dann hat die KK selbst mit dem JC gesprochen und mir dann Anfang Dezember schriftlich mitgeteilt, das das JC die rückständigen Zahlungen sowie die laufenden Zahlungen übernommen hat.
Man soll sich gefälligst an die gemachten Zusagen halten und mit dem JC abrechnen.

Alexa55

so WBA abgegeben und Kontoauszüge vorgelegt. Alles ohne Probleme, außer das ich nicht erlaubt habe die Auszüge zu kopieren.... wie kann ich nur.

Aber dann ging es auch so und die Bestätigung, das ich alles abgegeben und vorgelegt habe, wurde auch gestempelt und unterschrieben. Nun muss ich abwarten denn in diesem Jahr tut sich garantiert nichts mehr.

Wegen der KK mache ich mir momentan keinen Stress, weil ich annehme, das das mit dem Jahresende zu tun hat. Das JC hat bis Dezember alle Beiträge angewiesen und auf meinem Bescheid für Januar steht dieser Beitrag auch drauf.