Vermögensverwertung und Rückzahlung von Leistungen

Begonnen von Alexa55, 27. Juli 2017, 18:32:12

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Alexa55

das geschah jetzt:
Ich erhielt einen neuen Bescheid mit der Bewilligung von Leistung darlehensweise für 12 Monate. Dies ist allerdings an die Bedingung geknüpft, das ich eine Grundschuld eintragen lasse. Also genau wie im August 17. Außerdem will man, das ich mich um den Verkauf meiner Haushälfte bemühe und die Bemühungen bis Mitte August nachweise. Alternativ könnte ich die Haushälfte auch vermieten. Wer würde wohl ein oder zwei Zimmer ohne Küche und Bad und ohne Heizung mieten?

Jetzt habe ich mit meinem noch Ehemann gesprochen und wir können keine Lösung finden. Er kann und will nicht ausziehen, im Haus gibt es nur 1 Bad und eine Küche und weil schon lange nichts mehr investiert wurde, ist die Heizung kaputt. Er hat sich einen Ofen ins Wohnzimmer gestellt und heizt mit Holz. Im Bad heizt er bei Bedarf mit Strom. Damit nichts einfriert hat er die Heizung abgelassen.

Sobald ich eine Grundschuld eintragen lasse wird er die Zahlung des Kredits einstellen. Das bedeutet dann ja wohl, das die Bank dann versuchen wird an ihr Geld zu kommen. Bei mir ist nichts zu holen und mein NE hat auch nur seinen nicht gerade üppigen Lohn. Ergebnis wäre eine Zwangsversteigerung.
Wenn das passiert, geht das Haus für ein paar Kröten weg und ich bleibe auf der Hälfte der übrigen Schulden sitzen. Das JC hat dann zwar seinen Willen, aber Geld sehen die dann trotz der Grundbucheintragung auch nicht.

Meine Frage/n: Wie kann ich ein halbes Haus verkaufen bzw. einen Mieter für meine Haushälfte finden und wie weise ich meine Bemühungen nach. Ich kann nicht hinfahren, dafür habe ich kein Geld. Was könnte ich sonst tun. Annoncen schalten kostet Geld, Makler beauftragen kostet Geld, Wertgutachten erstellen lassen kostet Geld.
Wenn das Haus versteigert würde und dann die Rest-schuld bleibt, wie geht es dann weiter. Egal ob ich bis dahin noch H4 bekäme oder schon Rentner wäre, ich könnte davon doch keine Schulden begleichen.

Danke fürs lesen und schönes WE

NevAda

Er wohnt in Deinem Haus. Er muss Dir Miete zahlen (bzw. Du kannst Miete verlangen). Forder' die mal ein.

Sheherazade

Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 10:55:47
Sobald ich eine Grundschuld eintragen lasse wird er die Zahlung des Kredits einstellen. Das bedeutet dann ja wohl, das die Bank dann versuchen wird an ihr Geld zu kommen. Bei mir ist nichts zu holen und mein NE hat auch nur seinen nicht gerade üppigen Lohn. Ergebnis wäre eine Zwangsversteigerung.

Das wäre wohl das Beste, lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Was zur Hölle willst du mit einer praktisch unbewohnbaren Haushälfte? Noch nicht mal vererben kann man so einen Mist, so etwas tut man seinen Erben einfach nicht an.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alexa55

@NevAda  erwohnt im Haus und zahlt bisher den kompletten Kredit alleine. Würde ich Miete verlangen wäre das wie das Hornberger Schießen. Er zahlt mir einen Betrag x und ich zahle ihm einen Betrag y für den Kredit.

@Sheherazade - das wäre aber auch mein Ende, denn entgegen der utopischen Schätzung des JC käme kein Cent Guthaben dabei rum - es würde eine Restschuld bleiben und diese würde sich natürlich in zwei Hälften teilen. Egal wie hoch diese Summe wäre, ich könnte nichts tilgen. Wenn ich Rente bekomme liegt diese ein Paar Euro unter der GruSi - bis jetzt. Dazu käme noch die Rückforderung des JC für das Darlehen der vergangenen 6 Monate.

NevAda

Was willst Du?
Ganz ehrlich, zu Dir selbst: Was willst Du eigentlich?

Alexa55

ganz ehrlich - ich würde sehr gerne eine Arbeit aufnehmen und in den nächsten 2 Jahren davon leben. Danach würde ich gerne meine Rente bekommen und weiter in Frieden leben.

Da dies aber Wunschträume sind, möchte ich einfach das nächst Liegende. Das Jobcenter sollte den tatsächlichen Wert des Hauses bestimmen lassen, dann würden sich sämtliche Forderungen nach Grundschuld usw. in lauwarme Luft auflösen. Dann würde mir wie in den vergangenen 7 Jahren das monatliche H4 ausgezahlt und könnte, wenn auch nicht üppig, in Ruhe leben. Mehr will ich gar nicht, denn das Haus ist im Grunde genommen nur noch Last.

Wenn es verkauft würde, dann müsste ich diese Last aber mit tragen und das tue ich momentan eben nicht.

Sheherazade

Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 12:29:30
@Sheherazade - das wäre aber auch mein Ende, denn entgegen der utopischen Schätzung des JC käme kein Cent Guthaben dabei rum - es würde eine Restschuld bleiben und diese würde sich natürlich in zwei Hälften teilen. Egal wie hoch diese Summe wäre, ich könnte nichts tilgen.

Na und? Dann gehst du in die Privatinsolvenz und hinterlässt wenigstens nicht nur verbrannte Erde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast31592

Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 12:29:30
@NevAda  erwohnt im Haus und zahlt bisher den kompletten Kredit alleine. Würde ich Miete verlangen wäre das wie das Hornberger Schießen. Er zahlt mir einen Betrag x und ich zahle ihm einen Betrag y für den Kredit.

Aus deiner Sicht! Aus Sicht des JC ist der Betrag y den du deinem Mann zahlst deine Privatsache.
Deine Mieteinnahmen wären aber anrechenbares Einkommen.
Das JC hat durchaus zurecht etwas dagegen,  dass es so indirekt ein Haus finanziert indem du nicht mal wohnst.

Turbo

Du drehst dich im Kreis und solltest endlich den Ausgang finden. Entweder du richtest dich weiterhin nach den Wünschen deines Ex und stehst bald komplett ohne Geld da oder du erfüllst die Bedingungen.



Alexa55

ok - ich habe verstanden.

:ironie:Wer würde denn gerne in das Haus einziehen oder meine Haushälfte kaufen -  :ironie: Interessenten können sich gerne per PN bei mir melden.

Ich bin noch bis Ende Januar erreichbar, danach mal sehen vielleicht versöhne ich mich mit meinem Mann und wir leben fröhlich bis an unser Ende.

Bitte keine weiter Diskussion.

Sheherazade

Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 13:31:44
ok - ich habe verstanden.


Das bezweifle ich stark. Du drehst dich schon seit Jahren im Kreis, hier im Forum seit Monaten. Deine Vogel-Strauß-Politik bringt dich in den Ruin, nicht das Jobcenter. Du bist absolut inaktiv für dein eigenes Leben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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NevAda

Du hast diese Haushälfte jetzt. Das ist ein Fakt. Du musst Dich damit beschäftigen. Von KEINE WEITEREN DISKUSSIONEN verschwinden Deine Verpflichtungen nicht. Der zweite Fakt ist, dass Du auf staatliche Leistungen angewiesen bist. Die beiden musst Du zusammenbringen.

Du hast viele Möglichkeiten:
1. Du vermietest Deine Hälfte an Deinen Mann und dessen Freundin. (Das Einkommen würde Dir angerechnet, die Kreditraten nicht.)
2. Du verkaufst Deine Hälfte an Deinen Mann.
3. Du versuchst Deine Hälfte extern zu verkaufen.
4. Du ziehst selbst wieder mit ein.
(Bitte erweitert gerne um die anderen Punkte, die hier im Faden schon genannt wurden.)

Gast31592

Zitat von: Alexa55 am 13. Januar 2018, 13:31:44
:ironie:Wer würde denn gerne in das Haus einziehen oder meine Haushälfte kaufen -  :ironie: Interessenten können sich gerne per PN bei mir melden.

Dein Mann soll deine Haushälfte kaufen. So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein. Natürlich kann er dabei deinen Anteil der Schulden verrechnen. Das ist eine völlig normale Vorgehensweise.

Keine Lasten tragen, keine Verantwortung übernehmen und hoffen dass 3. stillschweigend alles finanzieren und dich in Ruhe lassen wird nicht funktionieren. Lies den Thread noch mal und dann handele. Umso früher du anfängst, desto schneller hast du deine Ruhe.

Alexa55

entgegen allen hier geäußerten Meinungen und auch indirekten oder direkten Vorwürfen - ich erhalte für ein weiteres Jahr Leistung und musste weder eine dingliche Sicherung eintragen noch mein halbes Haus verkaufen.

Das SG hat eingesehen, das der Verkauf bzw. die Vermietung eines halben Hauses mit nur einer Küche und einem Bad nicht möglich ist. Das ich wieder in das Haus ziehe ist eine unbillige Härte und kann nicht verlangt werden

Außerdem wäre auch nach dem Verkauf des ganzen Hauses kein Cent für mich zum Leben übrig geblieben, ganz im Gegenteil ich hätte dann Schulden, die ich auch nicht tilgen könnte.


Sheherazade

Zitat von: Alexa55 am 24. Februar 2018, 11:21:46
ich erhalte für ein weiteres Jahr Leistung

Als Zuschuss oder als Darlehen? Wenn letzteres, dann lesen wir uns ja bald mit der gleichen Problemstellung wieder.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"