LSG BaWü: Sozialamt kann bei Pflegekosten auf Geschenke zugreifen

Begonnen von Meck, 02. Dezember 2017, 07:39:09

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Meck

Auch kleinere monatliche Überweisungen können sich zu einer Schenkung summieren, auf die im Fall der Pflegebedürftigkeit das Sozialamt zurückgreifen kann. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: L 7 SO 1320/17).

Es wies damit eine 84-jährige Frau aus Südbaden ab. Ihren beiden Töchtern hatte sie seit 1997 jeweils die Beiträge für eine Lebensversicherung bezahlt. Als sie Ende 2012 in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung kam, reichten allerdings Rente und Pflegeversicherung nicht aus, um die Kosten zu decken.

Für die fehlenden 160 Euro monatlich beantragte sie daher beim Sozialamt Hilfe zur Pflege. Doch das Sozialamt kann in solchen Fällen verlangen, dass Schenkungen der zurückliegenden zehn Jahre rückgängig gemacht werden, um das Geld für die Pflege einzusetzen.


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LG Meck :bye: