Sohn Ausbildung beendet. Vorgehensweise?

Begonnen von Sensoriker, 05. Juli 2019, 15:04:56

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Sensoriker

Hallo zusammen. Bin auch mal wieder da.

Mein Sohn hat im Juni seine Ausbildung beendet. Arbeitsstelle zum 1 Juli begonnen.
Letztes Ausbildungsgehalt Juli. Erstes Gehalt August.
Gehalt hoch genug, dass er dann keinen Anspruch auf Alg2 hat.
Letzte Kindergeldzahlung erfolgte Juni.

- JC informieren kein KG mehr in Juli. JC muss angerechnetes KG für Juli nachzahlen?
- Einkommensnachweis der Firma einreichen. Arbeitsvertrag muss nicht vorgelegt werden?
- Sohn fällt aus BG raus. Auch keine HG, da er eigenständig wirtschaftet?
- Ich bekomme noch die Hälfte der KDU? Angemessenheit richtet sich dann nach 1 Person?
- Unterhaltsvermutung nach § (wenn ich den jetzt noch wüsste) ist nicht, da er weder BG noch HG ist? Keine Anrechnung von seinem Gehalt jeglicher Art?
- Reicht das so oder muss ich noch die VÄM und die Anlage EK ausfüllen?
- Wie verhält es sich eigentlich sollte er den Job wieder verlieren? Fällt er dann wieder in meine BG oder bleibt er dann in seine eigene?

Gruß Sensoriker
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Veränderungsmitteilung über letzte Kindergeldzahlung und die Mitteilung der Arbeitsaufnahme des Sohnes reicht. Er muss keine Einkommensbescheinigung seines AG vorlegen.

Er wird dann aus deiner BG-Berechnung rausgenommen und du bekommst nur noch die halbe Miete.

Sollte er seinen Job verlieren, erst ALGI beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 05. Juli 2019, 15:04:56- Ich bekomme noch die Hälfte der KDU? Angemessenheit richtet sich dann nach 1 Person?
Dafür dann bei Mietsache eine KBV abschliessen, bei Eigentum wäre es komplizierter weil eigentl. ein Mietvertrag.

Zitat von: Sensoriker am 05. Juli 2019, 15:04:56- Unterhaltsvermutung nach § (wenn ich den jetzt noch wüsste) ist nicht, da er weder BG noch HG ist? Keine Anrechnung von seinem Gehalt jeglicher Art?
Unterhaltsvermutung bei Angehörigen und keine Anrechnung vom Sohn.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sensoriker

Zitat von: Sheherazade am 05. Juli 2019, 15:50:58
Veränderungsmitteilung über letzte Kindergeldzahlung und die Mitteilung der Arbeitsaufnahme des Sohnes reicht. Er muss keine Einkommensbescheinigung seines AG vorlegen.
Sollte er seinen Job verlieren, erst ALGI beantragen.

Keine Einkommensbescheinigung? Wie belegt er sonst, dass er genügend verdient um aus der BG / HG zu kommen?

Klar erst AlgI. Interessiert mich nur was passiert wenn AlgI ausläuft und er erneut AlgII (Ich hoffe ja nicht) beantragen muss. Bleibt er seine eigene BG oder rutscht er wieder bei mir rein sollte er noch bei mir wohnen?


@Fettnäpfchen
Warum eine KBV abschließen?

Gruß Sensoriker
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SantanaAbraxas

Zitat von: Sensoriker am 06. Juli 2019, 21:03:21was passiert wenn AlgI ausläuft und er erneut AlgII (Ich hoffe ja nicht) beantragen muss. Bleibt er seine eigene BG oder rutscht er wieder bei mir rein sollte er noch bei mir wohnen?

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7.html
§ 7 SGB II Leistungsberechtigte

"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
...
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können."

Fettnäpfchen

Zitat von: Sensoriker am 06. Juli 2019, 21:03:21@Fettnäpfchen
Warum eine KBV abschließen?
Davon ausgehend das er noch bei dir wohnt brauchst du das
damit er seinen Anteil an den Mietkosten mitträgt,
zur Sicherheit für Euch und (gegen) das JC falls er doch noch ins ALG 2 zurückfällt um damit belegen zu können das Ihr da schon länger eine Kostenteilung habt und
falls deine Whg durch den Wegfall des Sohnes also seinem nicht mehr angerechneten Anteil plötzlich nicht mehr angemessen wäre und du vom JC eine Kostensenkungsaufforderung bekommen würdest.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Sensoriker am 06. Juli 2019, 21:03:21
Warum eine KBV abschließen?

Falls du mehr oder weniger als nur die Hälfte euer derzeitigen Miete von deinem Sohn haben willst. Bleibst du bei 50%, braucht es auch keine KBV.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Sensoriker

Da er genau die Hälfte der Miete übernimmt kann ich also auf eine KBV verzichten.

Mir ist nur noch nicht klar warum du meintest, dass auch keine Einkommensbescheinigung vorgelegt werden bräuchte.

Gruß Sensoriker
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Gast44076

ich würde jetzt einfach mal rotzfrech behaupten, weil sowas das Jobcenter einen feuchten Kehricht angeht.

Sie müssen nur wissen ob er Arbeit hat und das kann der Arbeitgeber ja bestätigen. Und mehr hat die absolut
nicht zu interessieren. Sonst bringst du die nur auf dumme Gedanken und weckst schlafende Hunde.  :zwinker:
Und das würde ich lieber lassen.

In der ganzen Zeit, also wenn ich mal Arbeit hatte habe ich denen nur gesagt: hier ich habe Arbeit, da und da,
mit Bestätigung meines Arbeitgebers und fertig. Da kam nie irgendwas.

Und das mit der Miete könnt ihr doch auch ohne das Jobcenter klären, solange er noch bei dir wohnt. So habe
ich das damals auch mit meinen Eltern geklärt. Einfache Geschichte: ich musste nix abgeben wenn ich arbeitsuchend
war und falls ich Arbeit hatte, halt einen angemessenen Betrag für Miete/Essen usw.
Was ich jedes Mal freiwillig gemacht habe. Das Jobcenter muss sich da ned einmischen, so sehe ich das jedenfalls.  :yes:

Birgit63

Wenn die Eltern nicht von Hartz IV abhängig sind, dann ist es auch egal, ob die Kids was zur Miete dazu geben oder nicht. Wenn aber  von den Eltern oder einem Elternteil Hartz IV bezogen wird, muss der verdienende Sohn die Hälfte der Mietkosten tragen. Hier zu sagen, dass entscheidet der Elternteil selbst geht nicht.

NevAda

Muss er nicht. Die Eltern dürfen ihn auch von ihrem RS einladen.
Aber das JC wird sicherlich nicht den Mietanteil von verdienenden/unabhängigen Nicht-BG-Mitgliedern tragen. Mit welchem Recht auch sollten dafür Gelder ausgegeben werden?

Sensoriker

So heute angerufen wegen Termin machen und gleich schonmal vorab wegen KG informiert.
Und wie schon erwartet will er den Arbeitsvertrag sehen. Faselte auch tatsächlich was von Unterhalt überprüfen.

Also am besten jetzt schriftlich mitteilen, dass mein Sohn arbeit hat und (am besten mit Einstellungsbescheid KGKasse) dass KG wegfällt.
Gleichzeitig um eine Neuberechnung ab August bitten, da mein Sohn dann weder zu meiner BG noch zu meiner HG gehört. Da der AV keine Leistungsrelevanten Daten beinhaltet bekommt das JC auch nicht seinen Arbeitsvertrag zu sehen. (Da er dann eh nix mehr mit dem JC zu tun hat sowieso nicht)
Ich bräuchte da evtl etwas Hilfe bei der Formulierung, damit das JC das auch so akzeptiert ohne zig Briefe hin und her zu schicken.

Nur mit der Einkommensbescheinigung hängt es etwas bei mir.
Wenn er nicht genug verdienen würde um seinen eigenen Bedarf zu decken, wäre er noch in meiner BG. Verdient er genug bildet er seine eigene BG. (Genau genommen gar kein G da er nix mehr mit dem JC zu tun hat.)
Wie soll das denn nachgewiesen werden ohne Einkommensbescheinigung?
Andererseits - Keine Leistungen vom JC geht denen auch sein Verdienst nix an.  :help:

Eins noch.
Wenn ich das richtig verstanden habe, fällt er durch sein Einkommen aus meiner BG. Verliert er seine Arbeit fällt er wieder in meine BG (AlgI außen vor gelassen).
Etwas übertrieben gesagt: Findet er wieder 2 Monate Arbeit = eigene BG. Verliert er sie wieder = meine BG. usw. Das könnte tatsächlich so weiter gehen bis er 25 ist und noch bei mir wohnt???

Gruß Sensoriker
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Sheherazade

Zitat von: Sensoriker am 08. Juli 2019, 13:17:39
Und wie schon erwartet will er den Arbeitsvertrag sehen.

Sehen kann er den ja auch, nur nicht kopieren und zu den Akten nehmen. Das reicht als Nachweis, dass dein Sohn keine Unterstützung mehr braucht.

Zitat von: Sensoriker am 08. Juli 2019, 13:17:39Eins noch.
Wenn ich das richtig verstanden habe, fällt er durch sein Einkommen aus meiner BG. Verliert er seine Arbeit fällt er wieder in meine BG (AlgI außen vor gelassen).
Etwas übertrieben gesagt: Findet er wieder 2 Monate Arbeit = eigene BG. Verliert er sie wieder = meine BG. usw. Das könnte tatsächlich so weiter gehen bis er 25 ist und noch bei mir wohnt???

Mach dir darüber jetzt mal keine Gedanken und trau deinem Sohn zu, dass er seine Arbeit nicht sofort wieder verliert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Birgit63

Ich finde es auch seltsam, dass du gleich davon ausgehst, dass dein Sohn seinen Job wieder verliert. Meine Tochter war seit ihrer Ausbildung noch nie arbeitslos. Wenn er eine Ausbildung abgeschlossen hat und einen unbefristeten Vertrag hat, ist doch alles gut.

Sensoriker

Nur vorab. Ich traue ihm ohne weiteres zu den Job zu behalten. Läuft bisher auch richtig gut in der Firma. Ich gehe davon aus, dass er länger bleibt.

Das war nur für mich als reines Interesse ob es tatsächlich so bescheuert laufen könnte.

Sheherazade jetzt bin ich eher verwirrter. Doch den Arbeitsvertrag vorlegen?
Wobei ich mir schon den Ausgang vorstellen kann. Er schaut sich den an, steht auf und sagt er geht den Kopieren. Klar kann ich protestieren, aber soll ich ihm den AV gewaltsam aus der Hand reißen? Da wäre die Einkommensbescheinigung einfacher. Den kann er behalten.

Gruß Sensoriker
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