Sohn Ausbildung beendet. Vorgehensweise?

Begonnen von Sensoriker, 05. Juli 2019, 15:04:56

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Sensoriker

Es hat sich inzwischen tatsächlich was getan.

Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Hauptgründe das Urteil vom BSG zum Kopfteilprinzip. Die KBV wäre auch nicht einen Untermietvertrag gleichzusetzen. Nutzungsintensität der jeweiligen Zimmer wäre nicht überprüfbar.
Berufung wird eingelegt.

Mein RA (Sozialrecht) hat mir nun empfohlen die KBV durch einen Untermietvertrag zu ersetzen. Ich bin mir nur nicht ganz sicher ob das Sinn macht.
Dazu:

- Bin ich nicht bei Mieteinnahmen aus UV verpflichtet immer eine Steuererklärung abzugeben?

Wenn ich die Heiz/Betriebskosten einzeln aufschlüssele bin ich doch verpflichtet eine Heiz/Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Es wird ja daher empfohlen eine Pauschalmiete zu vereinbaren.

Nehme ich eine Pauschalmiete, muss ich zwar keine Abrechnung erstellen, es können dann aber auch keine Betriebskostennachzahlungen gefordert werden. (Bei den aktuellen Preisentwicklungen könnte das für mich böse ins Auge gehen)

Ich bin daher etwas überfragt wie ich einen UMV aufsetzen sollte.
Es hätte ja eh nur Auswirkungen auf die Zukunft (wenn das Gericht es überhaupt anerkennt) Für die bisherigen Klagen galt ja noch die KBV.

Vorschläge?

Gruß Sensoriker

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

PetraL

Da die Experten unter den Forums-Teilnehmern noch nicht geantwortet habe, versuche ich es mal mit meinen Bescheidenen Kenntnissen zum Thema:
Zitat von: Sensoriker am 10. September 2022, 07:50:59- Bin ich nicht bei Mieteinnahmen aus UV verpflichtet immer eine Steuererklärung abzugeben?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ZAHLST DU Miete. Dein Sohn beteiligt sich nur an der Miete. Ergo: Keine Miet-EINNAHME, kein Einkommen, also nichts zum Versteuern.

Zitat von: Sensoriker am 10. September 2022, 07:50:59Wenn ich die Heiz/Betriebskosten einzeln aufschlüssele bin ich doch verpflichtet eine Heiz/Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Es wird ja daher empfohlen eine Pauschalmiete zu vereinbaren.
Pauschalmiete halte ich (als Vermieterin) in Anbetracht der aktuellen Situation (Preissteigerungen) für keine gute Idee.
So schwer kann eine Betriebs-/Neben- und Heiz-Kosten-Abrechnung doch eigentlich gar nicht sein? Ich hatte die Tage was dazu geschrieben, vielleicht hilft dir das ja  https://hartz.info/index.php?topic=129677.msg1552959#msg1552959  ein bisschen weiter?
Wichtig sind halt die Gesamtkosten je Position, der Kostenverteilungsschlüssel und welcher Betrag sich dadurch für deinen Sohn ergibt, so dass das Ganze nachvollzieh- und -rechenbar ist. Und entsprechende Zwischensummen und Gesamtsumme. Und Unterschrift (bzw. Unterschriften UMV), natürlich.
Im Netz gibt's da bestimmt auch jede Menge Hinweise zu, vielleicht sogar sowas wie eine "Muster-Abrechnung"...