Keine Gnade: Hartz IV Empfänger muss 5200 Euro Kindergeld zurückzahlen

Begonnen von Gast40203, 06. August 2019, 04:21:10

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Gast40203

AUFGEPASST beim Kindergeld!


Keine Gnade: Hartz IV Empfänger muss 5200 Euro Kindergeld zurückzahlen


Zitat
Der Fall: Eine Hartz IV Empfängerin hat von 2012-2014 regulär Kindergeld für ihren volljährigen Sohn bezogen. Dieses wurde, wie üblich, in vollständiger Höhe auf die Hartz IV Leistungen angerechnet. Effektiv hatte die Frau durch das Kindergeld somit nicht mehr Geld zur Verfügung.

Im Rahmen einer rückwirkenden Prüfung des Kindergeldanspruches erhielt die Mutter im Sommer 2014 die Aufforderung der Familienkasse, eine Schulbescheinigung bzw. einen Nachweis über die Beendigung der Schulausbildung ihres Sohnes einzureichen. Da die Betroffene trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht auf die Briefe reagierte, hob die Familienkasse die Kindergeldbescheide für den genannten Zeitraum von knapp 3 Jahren auf und erließ zum 11.11.2014 einen Rückforderungsbescheid in Höhe von 5160 Euro.

......


Ich hätte es selbst nie für möglich gehalten oder überhaupt in Betracht gezogen, dass ein Fehler bzw. fehlender "Nachweis über die Beendigung einer Berufsausbildung" AM ENDE des Kindergeldbezuges, zur kompletten Streichung und Rückforderung von Kindergeld für die vorangegangen Jahre (wo man ja auch immer Bescheinigungen zum Berechtigungsnachweis vorlegen musste) führen kann und somit schlimmstenfalls Tausende Euro rückzuzahlen sind.
Es ist mir aber passiert, völlig unerwartet, überraschend und schockierend; im Sommer 2013.
Unterschied zu dem verlinkten Fall hier, ich wurde nicht "mehrmals" erinnert irgendwas ein- oder nachzureichen, ich habe die Widerspruchsfrist nicht verpasst und ich war nicht im Hartz4 Bezug.

Ich dachte bis ich den Artikel bzw. Fall hier las, ich wäre ein unglücklicher Einzelfall damals gewesen, Behördenversagen oder so.
Scheint aber nicht so.

Also Mütter und Väter, passt auf wenn es soweit ist, dass ihr eure Kinder korrekt abmeldet bei der Kindergeldkasse wenn es soweit ist, sonst kann das richtig teuer werden!

Bei meiner Tochter gab es nie nie nie Probleme mit dem Kindergeld, bis dann am Ende.
Während ihrer Kindheit musste ich immer wieder mal Bescheinigungen einreichen, also Bescheinigungen von der Schule und so.
Haben wir immer gemacht wenn angefordert, Routine, kannte man und ist ja auch nachvollziehbar.
Bin mir nicht ganz sicher aber mit Volljährigkeit meiner Tochter mussten wir dann in kürzeren Abständen Nachweise einreichen.
Das war dann zunächst Gymnasium, dann Abschluss/Abitur. Dann folgte im direkten Anschluss 3 jährige Berufsausbildung.
Hier mussten wir erstmals mehrere Dokumente einreichen inkl. Bescheid über Ausbildungsvergütung.
Alles gemacht, nie Probleme oder Rückfragen seitens der Kindergeldkasse.
Am Ende der 3 Jahre standen dann die Abschlussprüfungen an (Frühjahr 2013).
Alles super bestanden so dass im Juni die Ausbildung mit Abschluss endete.

Ich rief dann im Juni noch bei der Kindergeldkasse an um sie abzumelden, damit es nicht zu Überzahlungen und unnötigem folgenden Papierkram kommt.
Meine Tochter wurde vom Ausbildungsbetrieb fest mit Arbeitsvertrag übernommen und es war klar, dass Kindergeld hier endet.
Alles super und freundlich im Gespräch am Telefon, man sagte mir dass man es vermerkt, die Zahlung dann ab Juli eingestellt wird (was dann auch geschah) und ich aber noch paar Formulare zugeschickt bekäme zur Abmeldung die ich einfach ausfüllen und noch einreichen soll.

Kam dann auch.
Das meiste davon konnte ich selbst oder zusammen mit meiner Tochter ausfüllen und habe es fristgerecht zurückgeschickt.
Nur eine Sache konnte ich nicht selbst als Kindergeldberechtigte erledigen und das war ein gefordertes Dokument bzw. Nachweis mit Stempel und Unterschrift vom Ausbildungsbetrieb.
Die Firma (Pharma) hätte mich als Betriebsfremde wohl niemals auf ihr Betriebsgelände gelassen und daneben wäre es (wenn überhaupt möglich) wohl auch hochgradig peinlich gewesen, wenn ich als Mutter für meine damals inzwischen 22-jährige erwachsene Tochter im Personalbüro dort aufgeschlagen wäre um irgendwelche Nachweise dort einzufordern.
Da meine Tochter auch während ihrer Ausbildung nicht bei mir gewohnt hat, gab ich ihr das Formular mit, bat sie, es von ihrem Betrieb ausfüllen und bestätigen zu lassen und es dann direkt an die Kindergeldkasse zu schicken.
Und hier ist nun offensichtlich der Fehler (wenn überhaupt) passiert.
Dieses eine Schriftstück fehlte der Kindergeldkasse nun offenbar (meine Tochter versicherte mir es in der First hingeschickt zu haben).

Für mich war die Sache gedanklich längst abgehakt, Routineabmeldung, vorher alles regulär, nachweisbar berechtigter Kindergeldanspruch.
Doch dann kam, ohne irgendwelche nochmaligen Aufforderungen, Mahnungen, Erinnerungen oder gar einer Anhörung ein Schreiben der Kindergeldkasse, das wie eine Bombe bei mir eingeschlagen ist.
Sinngemäß (konkret müsste ich es raussuchen) hieß es, da angeforderte Nachweise nicht vollständig eingereicht wurden, wurde der Bescheid über Bewilligung von Kindergeld (hier der Zeitraum der 3-jährigen Berufsausbildung meiner Tochter) komplett aufgehoben.
6700 Euro sind rückzuzahlen in eine Frist von 4 Wochen, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Habe fristgerecht Widerspruch eingelegt, wir haben alle verlangten Dokumente nochmals hingeschickt in Kopie, dem Widerspruch wurde stattgegeben, die Kindergeldzahlung war zu Recht erfolgt, hieß es, der Bescheid wird aufgehoben.

Nicht gleichzeitig mit aufgehoben hat man die inzwischen fälligen Säumniszuschläge da ich ja keine 6700 Euro zahlen konnte.
So kam es, dass ich dann zum ersten Mal in meinem Leben einen Gerichtsvollzieher bei mir hatte, der ca. 67 Euro bei mir eintreiben sollte, eben diese Säumniszuschläge.
Das "Dating" mit diesem Menschen war dann recht nett, nachdem ich ihm den ganzen Vorgang schilderte und die Schreiben dazu ihm zeigte.
Der meinte dann zu mir dass ich noch froh sein soll mit "meinem Fall" und da gäbe es viel krassere Sachen wo Leute sich mit Behörden rumschlagen und nein, er pfändet hier jetzt natürlich nichts und macht seine Vermerke zu dem Fall und dann ist die Sache vom Tisch.
Freundlich verabschiedet, unter interessanter Erfahrung für mich abgebucht, Ruhe endlich...

War auch dann Ruhe, erstmal ;-)

Knapp 3 Jahre später bekomme ich Post vom Inkasso Agentur für Arbeit über 67 Euro zzgl. Säumniszuschläge.
Habe dann "Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge-Kindergeldrückforderung" gestellt".
Dem wurde dann irgendwann Wochen später stattgegeben.


Was für ein Film
und auch den Fall im verlinkten Artikel inkl. Urteil finde ich bemerkenswert.


lea