Nutzungsvertrag PKW abschließen und kopieren durch JC

Begonnen von Fränki-Boy, 01. Februar 2020, 11:28:29

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Fränki-Boy

Mein PKW ist Baujahr 1997 und hat schon einige Macken, so dass ich nicht weiß ob ich ihn noch durch den nächsten TÜV kriege. Ich habe hier einen Nutzungsvertrag und Kostenbeteiligungsvereinbarung für ein KFZ von Ottokar gefunden.
https://hartz.info/index.php?topic=11957.msg991213#msg991213

Es ist noch nicht aktuell, könnte aber passieren. Deswegen frage ich lieber vorher. Vorlegen beim JC ja. Schließlich muss ich ja beweisen, was mir nicht gehört. Aber wie sieht es mit dem kopieren aus. Mein Kumpel hat ja mit dem JC nichts zu tun und legt darauf auch keinen Wert. Muss ich im Falle eines Falles den Nutzungsvertrag vom JC kopieren lassen oder darf ich seine Anschrift schwärzen? Oder kann es passieren das mein JC wieder meine KFZ Haftpflicht im Rahmen einer Aufforderung zur Mitwirkung haben will, obwohl JC ja nichts zum absetzen habe, so wie es aktuell der Fall ist? Zum verstecken habe ich ja nichts. Aber auf Wochen oder monatelangen Schriftverkehr mit meinem JC habe ich auch keine Lust. Also prüfe ich die Angelegenheit lieber vorher auf versteckte Fallstricke. Und mehr Augen sehen nun mal mehr als zwei, richtig?

NevAda

Wie könnte das JC davon erfahren, dass Du den PKW eines Bekannten nutzt? Du bist nicht Eigentümer, also ist es nicht Dein Vermögen, nichts Meldepflichtiges.

Fränki-Boy

@ NevAda
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Als da wären Kontoauszüge, die Zulassungsstelle und liebenswerte Zeitgenossen u.a.

Orakel

Sollten Kontobewegungen auf die Nutzung eine Pkw hinweisen, so ist das zu erklären, zB durch den Nutzungsvertrag. Gleiches gilt für für "Hinweise" liebenswerter Zeitgenossinnen und -genossen. Ein Datenabgleich zwischen Zulassungstelle und Jobcenter findet nicht statt.

Wo liegt also das Problem?

Fränki-Boy

@Orakel
Ein gewisses Misstrauen meinerseits. Mir wurde Stromguthaben als Heizkosten angerechnet. Nach knapp 1,5 Jahren wurde das vom SG geklärt. Davor hatte ich doch tatsächlich einen nicht von mir beantragten AVGS nicht eingelöst. Ergebnis 30 Prozent Sanktion die auch durch das SG gekippt wurde. Jetzt wieder soll ich meine KFZ Haftpflicht einreichen, wenn nicht sieht das meine Leistungs SB als Ordnungswidrigkeit an. Also auf das ganze Hickhack habe ich keine Lust mehr. Also versuche ich mich im voraus zu informieren. Ich habe ja in einem anderen Forum gelesen, das SB der Meinung war, wenn jemand im KFZ Brief steht muss derjenige ja auch der Eigentümer sein. Gegenwärtig versuche ich nur ein bisschen um die Ecke zu denken.

NevAda

Du nutzt noch gar keine fremden PKW. Richtig?

Davon, dass Du Halter sein wirst, hattest Du im EP nichts geschrieben. Auch nicht, dass Du Versicherungsnehmer sein wirst. Du hattest nur vom Besitz (der Nutzung) gesprochen.

Du unterscheidest zwischen Eigentümer und den drei o.g. "Personen"?

Mal Klartext:
Dein Auto geht kaputt. Du willst Dir ein neues kaufen, aber Eigentümer (Kaufvertrag) soll jemand anderes sein. Du aber Halter (Kfz-Brief) und Versicherungsnehmer und Besitzer/Nutzer?
Warum? Was, denkst Du, ist daran besser, als wenn es Dein eigenes Auto ist, für das Du Dir die Haftpflichtversicherung anrechnen lassen könntest?

Fränki-Boy

@NevAda
Bisher ist noch alles hypohtetisch.
Ich darf jetzt zwar beim JC meine PKW Haftpflicht abgeben, aber zum absetzen habe ich nichts. Die Begründung, die ich bisher 2x gehört hatte war folgende: Es könnte ja sein, dass ich mal Arbeit bekomme und da haben wir das schon im System drin. Und wenn ich nicht spure sieht sie das als Ordnungswidrigkeit an. Verfahren incl. Aber das nur mündlich.
Ein Bekannter hat noch einen PKW stehen, den ich vielleicht nutzen darf. Und Fehler bei solchen Sachen will ich ja auch nicht gerade machen.

stadelmannpamel

Kann mir nicht vorstellen, dass das Auto noch durch den TÜV kommt, wenn ich ehrlich bin. So war es bei mir zumindest...