Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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Fettnäpfchen

Zitat von: etwas-ratlos am 12. Mai 2020, 09:52:16Ob das bei anderen bereits geklappt hat, wäre interessant zu wissen, ja.
Also bei mir hat es überraschenderweise funktioniert trotz Optionskommune und eigenen Ansichten über das Recht!
Nach dem Widerspruch über diese Bewilligung kam dann nach einer Woche und ein o. zwei Tagen derr korrekte Bewilligungsbescheid.
Das aber wahrscheinlich nur weil es nicht vom Stammpersonal sondern einer vermutlichen "Aushilfskraft" kam.

MfG FN
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etwas-ratlos

Das finde ich schon mal gut. Mal sehen wie das jetzt bei denen ist die ab 1.6. dran wären.

etwas-ratlos

@Drago, ich denke auch das sich dann mehrere hier im Forum gemeldet hätten, wenn die Weiterbewilligungen zum 1.5 nicht hingehauen hätten. Ich werde auf alle Fälle noch bis nä. woche warten.

Drago

Zitat von: etwas-ratlos am 15. Mai 2020, 01:12:28
@Drago, ich denke auch das sich dann mehrere hier im Forum gemeldet hätten, wenn die Weiterbewilligungen zum 1.5 nicht hingehauen hätten. Ich werde auf alle Fälle noch bis nä. woche warten.

Würde ich vermuten.
Hätte das reihenweise nicht geklappt, hätte es bestimmt hier im Forum Rückmeldungen bzw. Fragen was nun zu tun ist gegeben.

posaidon

Bei mir hat es nicht geklappt. Mein Bescheid läuft Ende Mai aus. Hätte ich nicht doch einen neuen Antrag gestellt, würde ich im Juni kein Geld mehr bekommen.  Die haben sogar einen Brief geschickt, weil noch ein Lohnzettel  gefehlt hat und wenn dieser nicht bis 25.5 dort eingeht,  ich kein Geld mehr erhalten werde

Drago

Zitat von: posaidon am 16. Mai 2020, 20:23:29
Bei mir hat es nicht geklappt. Mein Bescheid läuft Ende Mai aus. Hätte ich nicht doch einen neuen Antrag gestellt, würde ich im Juni kein Geld mehr bekommen.  Die haben sogar einen Brief geschickt, weil noch ein Lohnzettel  gefehlt hat und wenn dieser nicht bis 25.5 dort eingeht,  ich kein Geld mehr erhalten werde

Danke für die Rückmeldung!

Bis Du Dir aber sicher, dass bei Dir folgendes zutrifft:

1) Hartz 4 Empfänger
2) keine weiteren Verdienste

Mich wundert das mit dem Lohnzettel.
Vielleicht gehen die etwas anders zu Werke, wenn es sich um Kunden handelt die eine Arbeit haben und nur Aufstocker sind?

Unter solchen Umständen würde ich eher verstehen, dass die zuerst prüfen müssen ob sich was verändert hat.

Soweit ich diese Regel von Ende März verstehe, betrifft das mit der automatischen Verlängerung ausschließlich die "normalen" Hartzern, die ausser Hartz 4 kein Einkommen haben das eventuell geprüft werden muss.



Mal noch was von einer Seite (hatte es schon gepostet, aber nochmal):


Beudeutet:
Endet der bisherige Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 31.03.2020 bis einschließlich 30.08.2020, wird das Antragserfordernis (Weiterbewilligungsantrag mittels Formular WBA oder online) aus Vereinfachungsgründen ausnahmsweise ausgesetzt. Bedürftige müssen also keinen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, denn diese läuft unter Annahme der bisherigen Voraussetzungen nach dem Gesetzeswortlaut nahtlos weiter, und zwar

    im Regelfall für 12 Monate
    bei bisher vorläufiger Leistungsgewährung nach § 41a SGB II für 6 Monate

Hierzu schreibt die Agentur für Arbeit aktuell in ihren Fachlichen Weisungen zu § 67 SGB II, dass voraussichtlich ab dem 21.04.2020 alle Bewilligungszeiträume die ab dem 30.04.2020 enden und die, die bis zum 30.08.2020 auslaufen, automatisch in der ALLEGRO Software auf Weiterbewilligung gestellt werden. Hierzu werden automatisch auch Bewilligungsbescheide aus ALLEGRO heraus versandt.

Nur Fälle, die nicht plausibel sind bzw. einer Überprüfung bedürfen, werden manuell beschieden. Hierzu zählen beispielsweise Leistungsfälle, deren Bewilligungszeitraum aufgrund des Erreichens des Regelaltersrentenalters vorzeitig endet.
Informationen von Agentur für Arbeit sorgen für Verwirrung



Die Informationen auf der offiziellen Seite der Agentur für Arbeit sorgen für Verwirrung.

Unsere Redaktion wurde schon von zahlreichen Lesern kontaktiert, die nicht wissen, was zu tun ist. Zum einen lässt die Agentur für Arbeit in ihren Informationen die Zeiträume aus – regulär zwölf bzw. sechs Monate bei vorläufiger Bewilligung.
Dass es sich bei ,,Leistungen auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungszeitraums" eben um diese Zeiträume handelt, steht für Bedürftige – wenn überhaupt – nur zwischen den Zeilen.
Zudem ist auf der Seite der Agentur für Arbeit ein anklickbarer ,,Button" mit ANTRAG STARTEN angefügt, obwohl im vorgenannten Text steht, dass kein Antrag gestellt werden muss. Dies hat zur Folge, dass viele Hartz IV Bedürftige vorsorglich einen Weiterbewilligungsantrag gestellt haben, obwohl sie es nicht müssten.


Telefonische Aussagen im Jobcenter teils falsch


Dass in o. g. Fällen keine Hartz IV Weiterbewilligungsanträge gestellt werden müssen, scheint aber auch noch nicht bei allen Jobcenter Mitarbeitern angekommen zu sein. So erreichen unsere Redaktion auch regelmäßig Nachrichten, wonach Mitarbeiter telefonisch die Auskunft erteilt haben sollen, dass weiterhin Weiterbewilligungsanträge zu stellen seien – auch bei langjährigen Empfängern von Hartz IV Leistungen, bei denen keine Veränderungen eintreten.



https://www.hartziv.org/news/20200420-jobcenter-verwirren-beim-hartz-iv-weiterbewilligungsantrag.html




Desweiteren hatte hier am 2. April ein ollieh geschrieben, ist der BEitrag #46, glaube auf Seite 2, 3 oder 4 im Thread. Er hatte angerufen und nachgefragt:



Ich bin Aufstocker 60 % ich 40 % Jobcenter. Mein Bescheid läuft am 30.04.2020 aus.
Habe wegen der Weiterbewilligung und der neuen Regelung mal im Jobcenter Berlin Neukölln angerufen um zu erfahren wie da was geht.

Die Auskunft war das ich selber nichts machen muss und das die Weiterbewilligung automatisch weiter geht.

Von Vermögen und Kontoauszügen war da nicht die Rede. Bin ja schon ein paar Jahre dabei und da war das auch sehr selten ein Thema.
Wenn überhaupt Kontoauszüge dann nur für die letzten 3 Monate wo man einsehen kann, ob das Geld vom Arbeitgeber auch dieselbe Summe ist, die auf der Lohnabrechnung steht.

Einen schriftlichen Bescheid soll ich auf jeden fall bekommen. Brauche ich ja auch, weil ich die Rundfunkbefreiung wieder verlängern muss. Die 3 Jahre dafür sind wieder mal um.

Könnten die doch eigentlich für den Rest meiner Tage machen. Als Rentner habe ich auch nicht mehr einkommen als jetzt.
Bin ich mal gespannt, ob das alles so abläuft.

DerCom

Hallo,

habe einen Erstantrag zum ALGII mit dem Vereinfachten Antrag gestellt. Nun wurden in einer Zwischenmitteilung noch folgende Unterlagen gefordert:

1) Kopie Perso - Wird Vorder-und Rückseite benötigt und darf man Teile "unkenntlich" machen ?

2) Angeheftet war noch eine "Antragsbegründung" mit "Meinen Antrag auf ALGII begründe ich wie folgt" und "In den letzten 3 Monaten habe ich meinen Lebensunterhalt wie folgt sichergestellt" - Muss ich das ausfüllen, hab da verschiedenes drüber gelesen? (Unten auf dem Blatt steht auch noch was von "Laufzettel Antrag Stand 2013")

3) Ausgefüllte Anlage VM mit Unterlagen - das müsste doch momentan entfallen oder?

4) Vollständige Kontoauszüge bzw. Umsatzübersicht (4Wochen) aller Konten auch Paypal - Zählen da auch Kreditkarten ohne Guthabenfunktion bzw. -Konto, sowie ausserdem ein Depot mit Bestand, jedoch weit unter der Freigrenze dazu und kann ich generell auch Teile "unkenntlich" machen und wenn ja, was? Im Schreiben war dazu nichts zu finden...

Gruß
DerCom

posaidon

Ich bin Aufstocker  und Lohnzettel muss ich immer abgeben. Einer hat gefehlt, ist mir selber gar nicht aufgefallen. Kontoauszüge waren alle dabei , die wollen immer nur die der letzten 6 Wochen

Ottokar

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
1) Kopie Perso - Wird Vorder-und Rückseite benötigt und darf man Teile "unkenntlich" machen ?
Der Ausweis wird zur Identifikation benötigt, da ja die persönliche Vorsprache entfällt.

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
2) Angeheftet war noch eine "Antragsbegründung" mit "Meinen Antrag auf ALGII begründe ich wie folgt" und "In den letzten 3 Monaten habe ich meinen Lebensunterhalt wie folgt sichergestellt" - Muss ich das ausfüllen, hab da verschiedenes drüber gelesen? (Unten auf dem Blatt steht auch noch was von "Laufzettel Antrag Stand 2013")
Eine solche Antragsbegründung war und ist unzulässig.

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
3) Ausgefüllte Anlage VM mit Unterlagen - das müsste doch momentan entfallen oder?
Korrekt, das keine Vermögensprüfung stattfindet, darf auch die Anlage VM nicht gefordert werden, ebensoweinig wie Vermögensnachweise.


Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
4) Vollständige Kontoauszüge bzw. Umsatzübersicht (4Wochen) aller Konten auch Paypal - Zählen da auch Kreditkarten ohne Guthabenfunktion bzw. -Konto, sowie ausserdem ein Depot mit Bestand, jedoch weit unter der Freigrenze dazu und kann ich generell auch Teile "unkenntlich" machen und wenn ja, was? Im Schreiben war dazu nichts zu finden...
Hierbei geht es ausschließlich um Bankkonten und die Prüfung von Zahlungseingängen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DerCom

Zitat von: Ottokar am 17. Mai 2020, 10:33:53
Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
1) Kopie Perso - Wird Vorder-und Rückseite benötigt und darf man Teile "unkenntlich" machen ?
Der Ausweis wird zur Identifikation benötigt, da ja die persönliche Vorsprache entfällt.

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
2) Angeheftet war noch eine "Antragsbegründung" mit "Meinen Antrag auf ALGII begründe ich wie folgt" und "In den letzten 3 Monaten habe ich meinen Lebensunterhalt wie folgt sichergestellt" - Muss ich das ausfüllen, hab da verschiedenes drüber gelesen? (Unten auf dem Blatt steht auch noch was von "Laufzettel Antrag Stand 2013")
Eine solche Antragsbegründung war und ist unzulässig.

Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
3) Ausgefüllte Anlage VM mit Unterlagen - das müsste doch momentan entfallen oder?
Korrekt, das keine Vermögensprüfung stattfindet, darf auch die Anlage VM nicht gefordert werden, ebensoweinig wie Vermögensnachweise.


Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34
4) Vollständige Kontoauszüge bzw. Umsatzübersicht (4Wochen) aller Konten auch Paypal - Zählen da auch Kreditkarten ohne Guthabenfunktion bzw. -Konto, sowie ausserdem ein Depot mit Bestand, jedoch weit unter der Freigrenze dazu und kann ich generell auch Teile "unkenntlich" machen und wenn ja, was? Im Schreiben war dazu nichts zu finden...
Hierbei geht es ausschließlich um Bankkonten und die Prüfung von Zahlungseingängen.

Hallo,

schonmal danke für die Antwort. Dann lasse ich die Antragsbegründung und die Anlage VM erstmal weg und schicke nur Perso und Bankkonten mit Paypal.
Wollte nur nochmal nachfragen, wie es erfahrungsgemäß mit dem unkenntlich machen (in Teilen) von Perso und Konten aussieht?

Gruß
DerCom

Drago

Zitat von: posaidon am 16. Mai 2020, 20:23:29
Bei mir hat es nicht geklappt. Mein Bescheid läuft Ende Mai aus. Hätte ich nicht doch einen neuen Antrag gestellt, würde ich im Juni kein Geld mehr bekommen.  Die haben sogar einen Brief geschickt, weil noch ein Lohnzettel  gefehlt hat und wenn dieser nicht bis 25.5 dort eingeht,  ich kein Geld mehr erhalten werde

Zitat von: etwas-ratlos am 15. Mai 2020, 01:12:28
@Drago, ich denke auch das sich dann mehrere hier im Forum gemeldet hätten, wenn die Weiterbewilligungen zum 1.5 nicht hingehauen hätten. Ich werde auf alle Fälle noch bis nä. woche warten.



Da ich vermute, dass Ihr Beiden bei Zitieren benachrichtigt werdet:


Meine automatische Weiterbewilligung ist heute angekommen.



Sie geht allerdings für 6 statt 12 Monate, was ich aber aufgrund der Verlängerung ohne Nchweise mehr als nachvollziehen kann.


@Ottokar

Ich vermute 6 Monate ist bei den meisten der Fall.
Oder?

Ottokar

Um diese Frage beantworten zu können, fehlt mir die Datengrundlage.
Sollte der Bescheid keinen Grund für den verkürzten Bewilligungszeitraum beinhalten, würde ich Widerspruch einlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Drago

Zitat von: Ottokar am 20. Mai 2020, 14:27:13
Um diese Frage beantworten zu können, fehlt mir die Datengrundlage.
Sollte der Bescheid keinen Grund für den verkürzten Bewilligungszeitraum beinhalten, würde ich Widerspruch einlegen.

Danke für die Rückmeldung!

Ein direkter Grund, welcher individuell mit mir zu tun hat, ist im Schreiben nicht genannt. Die allgemeine Begründung ist dem Sinn nach in ein paar Worten so, dass es halt aufgrund von Covid19 automatisch verlängert wird und somit keine Prüfung der Kontoauszüge etc. erfolgt.

Also dem Sinn nach 12 Monate wären ohne Kontrolle ein zu langer Zeitraum.


Zudem ist ein riesengroßer, in fetten Buchstaben geschriebener Text im Anhang, der besagt aufgrund des Versuches Covid19 einzudämmen sollte man bitte nur im größten Notfall persönlich im JobCenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit auftauchen.
Also dem Motto nach: Alles was per Post oder Telefon geht, soll man bitte auf diesem Weg machen.


Klick mal hier:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/weiterbewilligungsantrag-arbeitslosengeld-2


Ich dachte an Deinen Tipp wegen des formlosen Antrages, hatte am Samstag etwas recherchiert und dann diesen Link gefunden.
Lies mal was da steht. Das ist ja quasi eine Aufforderung man soll ja keinen Antrag stellen, also wie die das da mit einem große "i" (info) und den letzten Satz in Fettbuchstaben darstellen.

CCR

Zitat von: DerCom am 17. Mai 2020, 12:52:15Zitat von: DerCom am 16. Mai 2020, 22:31:34

    2) Angeheftet war noch eine "Antragsbegründung" mit "Meinen Antrag auf ALGII begründe ich wie folgt" und "In den letzten 3 Monaten habe ich meinen Lebensunterhalt wie folgt sichergestellt" - Muss ich das ausfüllen, hab da verschiedenes drüber gelesen? (Unten auf dem Blatt steht auch noch was von "Laufzettel Antrag Stand 2013")

Eine solche Antragsbegründung war und ist unzulässig.

ich würde bei der Frage wenn ich die Wohnungsmiete schon für den Monat bezahlt hätte und z.b noch  450€ auf dem Konto, einen Monat auf Geld vom Staat verzichten wüsste ich meine Rechte nicht.
:ironie:

pinkpepper

Hallo,

es geht um die automatische Weiterbewilligung in Bezug auf meine Wohnungsgröße bzw. -Kosten.

Meine Wohnung wird im Rahmen der ALG II Leistungen komplett vom Amt übernommen. Ende letzten Jahres erhielt ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass diese zu teuer sei und der Aufforderung, dass ich ab Juli 2020 umziehen sollte oder in meinem Fall eine/n neue/n Mitbewohner/in suchen sollte. Mein Antrag auf Weiterbewilligung im Februar wurde ebenfalls im Februar 2020 für den Zeitraum vom 01.04.2020 - 31.03.2021 bewilligt. Im Bescheid sind die gekürzten Leistungen der Miete ab Ende Juni 2020 aufgeführt.

Nun sind mir die neuen Bestimmungen aufgefallen, dass ALG II Bezieher keinen Weiterbewilligungsantrag einreichen müssen, wenn Leistungen innerhalb des Bewilligungszeitraums zwischen dem 31.03.2020 und dem 31.08.2020 enden. Der Bezug verlängert sich automatisch um ein Jahr.

Gilt diese Regelung auch für mein Wohnungsproblem? Teile meiner Leistungen (Mehrkosten für die Wohnung) werden ab Ende Juni 2020 gekürzt.

Vielen Dank und schöne Grüße
pinkpepper