Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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robiwobi

"der erleichterte Zugang in
die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2020 verlängert."

Was heißt das genau, finden ab 01. Januar wieder Vermögensprüfungen statt egal in welchem Monat des Bewilligungszeitraumes man sich befindet, oder erst am Ende desselben?
Also sei beispielsweise ein WBA von November bis April bewilligt, Vermögen zwar nicht erheblich aber über den sonst gültigen Grenzen, wie dürfen die JC da vorgehen?

Michael1234

Danke für die Hilfe. Ich habe einen Abhilfebescheid erhalten, in dem meinem Widerspruch in vollem Umfang entsprochen wurde. Mein neuer Zeitraum ist jetzt wieder 6 Monate, bis Ende Februar 2021.
Ich hatte mich zusätzlich auch noch an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt. Hier wurde bestätigt, dass der erleichterte Zugang zur Grundsicherung auch für den WBA gilt. Ein Mitarbeiter des Ministeriums hat sich dann mit der Regionaldirektion meines Arbeitsamtes in Verbindung gesetzt, was die Sache offensichtlich erheblich beschleunigt hat. Während wir auf den ersten Bescheid (und somit die finanzielle Grundsicherung) über 4 Monate gewartet haben, war nun der Abhilfebescheid nach wenigen Tagen da.


Peter_Lustig

Hallo,
eine Frage dazu: Bei meinem letzten WBA den ich Anfang April für den Bewilligungszeitraum ab dem 01.06. gestellt habe, hiess es, dass ich den hätte gar nicht stellen müssen, weil dieser automatisch verlängert würde.

Gilt dies nun auch jetzt für meinen neuen Zeitraum ab dem 01.12. oder muss ich jetzt wieder (Anfang Oktober wäre dies) einen WBA stellen?

Danke

Ottokar

Bislang ist nur die Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung vom 25. Juni 2020 in Kraft. Diese regelt lediglich, dass der in § 67 Abs. 1 SGB II genannte Zeitraum bis zum 30.09.2020 verlängert wird.
Der in § 67 Abs. 5 SGB II genannte Zeitraum, in welchem der automatische WBA geregelt wird, wurde nicht verlängert. Diese Regelung ist somit seit dem 31.08.2020 nicht mehr anzuwenden.
Lt. dem Referentenentwurf der Ersten Änderungsverordnung zur Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung wird lediglich der in § 67 Abs. 1 SGB II genannte Zeitraum bis zum 31.12.2020 verlängert.
D.h. seit dem 31.08.2020 endende Bewilligungszeiträume werden nicht automatisch verlängert, sondern es ist ein Antrag erforderlich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rico

und gilt die Aussetzung der Vermögensprüfung auch für Weiterbewilligungsanträge die im Zeitraum bis zum 31.12 um weitere 6 Monate vorläufig bewilligt werden?
Oder nur für Erstanträge bis zum 31.12.?

Ottokar

Zitat von: Rico am 12. September 2020, 17:46:13gilt die Aussetzung der Vermögensprüfung auch für Weiterbewilligungsanträge
ja
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rico

Zitat von: Ottokar am 14. September 2020, 11:30:59

ja
Danke!
Müsste ich meinem Weiterbewilligungsantrag eine neue Anlage KAS oder EKS beifügen?
Mein Jobcenter hat meinem Weiterbewilligungsantrag eine EKS beigefügt , ohne im Begleitschreiben explizit auf die EKS einzugehen.
Mein Jobcenter kann ich nicht trauen. Die hatten auch schon beim Erstantrag versucht eine Anlage VM mit allem Drum und Dran zu erbeuten.
Die ich aber Dank diesem Forum wegdrücken konnte.
Dankeschön!


blaumeise

Was ist die "Anlage KAS"?

Die EKS ist nur für Selbständige. Die musst du ausfüllen, wenn du als Selbständiger geführt wirst beim JC, egal ob du gerade Einnahme hast oder nicht.

Rico

Zitat von: blaumeise am 15. September 2020, 10:06:05
Was ist die "Anlage KAS"?
Das ist eine Einnahmeprognose für Corona geschädigte Selbständige ohne Plausibilitätsprüfung.
Diese hatte ich ja beim Erstantrag eingereicht. (6 Monate vorläufig bewilligt)
Muss ich für meinen Weiterbewilligungsantrag erneut eine Prognose abgeben? Wenn ja, KAS oder EKS? oder läuft meine Prognose vom Erstantrag einfach weiter?(Ich bin Antragsteller eines vereinfachten Antrags)
Ich werde sowieso nach Ablauf meines jetzigen vorläufigen Bewilligungszeitraum einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen und eine abschließende EKS einreichen.(und einiges  zurück zahlen müssen).


blaumeise

Zitat von: Rico am 15. September 2020, 13:40:03Muss ich für meinen Weiterbewilligungsantrag erneut eine Prognose abgeben? Wenn ja, KAS oder EKS? oder läuft meine Prognose vom Erstantrag einfach weiter?
Für deinen Weiterbewilligungsantrag musst du eine neue Prognose erstellen, ja. Ob KAS oder EKS, da bin ich leider überfragt. Es handelt sich aber nur um eine Prognose, was sich sowieso erst nach Ende des BWZ in konkrete Zahlen verwandelt. Es kommt also nicht sooooo drauf an, solange du darauf achtest, dass du nicht zu optimistisch deine Einnahmen einschätzt und dein Bedarf gedeckt ist.

Zitat von: Rico am 15. September 2020, 13:40:03Ich werde sowieso nach Ablauf meines jetzigen vorläufigen Bewilligungszeitraum einen Antrag auf abschließende Entscheidung stellen und eine abschließende EKS einreichen.
Daher denke ich, die Anlage EKS mit den vorläufigen Angaben für den nächsten BWZ ist okay.


Wenn du es ganz genau wissen willst, dann antwortet eventuell noch einer der JC-Mitarbeiter hier. Im Internet habe ich jedenfalls nichts Handfestes dazu gefunden.

robiwobi

Zitat
Wenn du es ganz genau wissen willst, dann antwortet eventuell noch einer der JC-Mitarbeiter hier.

Wer sind denn die Jobcenter Mitarbeiter hier, die Antworten geben?

blaumeise



Laurasternchen

Ich habe eine Frage zur automatischen Weiterbewilligung. Tacheles und Harald Thome, sowie einige Nutzer hier, erklären ja dass sich auch die Weiterbewilligungsfiktion von Anträgen bis 31.12 verlängert wurde.
Andere wiederum sagen, dass sei nicht so. Was stimmt denn nun? Wenn ich mir die Verordnung durchlese, verwirrt mich das. Gibt es genauere Infos dazu?

Zitat von: Laurasternchen am 17. September 2020, 11:36:10erklären ja dass sich auch die Weiterbewilligungsfiktion von Anträgen bis 31.12 verlängert wurde.
Es wurde verlängert, aber etwas wirklich offizielles gibt es dazu noch nicht
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic