Gehalt verspätet überwiesen - anrechnung während Leistungsbezug - Zuflussprinzip

Begonnen von xDDDx, 02. November 2020, 16:32:40

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Fettnäpfchen

xDDDx

Zitat von: xDDDx am 19. November 2020, 13:57:38Ich möchte das gerne in meinem Antwortschreiben richtig formulieren.
Da sollte der vorletzte Beitrag also eine Frage sein.
Zitat von: xDDDx am 19. November 2020, 13:57:38Mein SB findet sich mit der 1. Seite des Arbeitsvertrages nicht ab.
Muss er aber!
Die Formulierung hast du ja die passt du an und bringst sie auf den Weg.
Nicht zu vergessen wäre noch ein Versprechen das es sonst zum SG geht und wenn du einen draufsetzen willst:
Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatKommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.


MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Deadpool

Nichts für ungut, aber wenn man Lachanfälle produzieren will, dann droht man mit Strafanzeige und Co.

Das SGB II gibt's seit 15 Jahren. Da müsste es doch mal wenigstens eine Entscheidung geben, wo ein JC-Mitarbeiter verurteilt wurde. Wo finde ich die?

xDDDx

Ich habe heute den WBA erhalten.
Es werden natürlich noch mehr Unterlagen zur Berechnung benötigt.
Warum plötzlich in diesem Zusammenhang aber eine Heiz und Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.03.2018-28.02.2019 nötig ist, verstehe ich überhaupt nicht!

Dann hat man das zu spät eingetroffene Gehalt das somit in einem Monat mit dem neuen Zufluss als ein Einkommen berechnet und so wurde es aufgeschlüsselt.
Ist das mit den Freibeträgen so korrekt?

Brutto: 2500
Netto: 1931.58
Abzüglich Freibetrag 330
Zwischensumme erwerbseinkommen: 1601.58
Kindergeld: 649
Berücksichtigendes Einkommen: 2250,58

Tatsächlich zugeflossen sind von ihr im November 880,68 und 1051,50.
Mir würde es schon reichen wenn mir jemand sagt das die Berechnung stimmt.

Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 05. Dezember 2020, 11:44:56
Ich habe heute den WBA erhalten.

WBA = Weiterbewilligungsantrag

Oder meinst du den Weiterbewilligungsbescheid?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xDDDx


crazy

Passt doch. Bei 330 Freibetrag ist Ende der Fahnenstange.
Seid ihr damit bereits raus?

xDDDx

Glaube du verstehst das falsch.
Dieses Einkommen war ein volles Azubigehalt Oktober welches erst im November mit dem anteiligen Azubigehalt zusammen zugeflossen ist.
Damit sind wir aber trotzdem nicht raus.
Mir stellt sich nur die Frage, wie sich das mit der Miete verhält.
November wird aufgrund des erhöhten Einkommens nur ein Teil der Miete übernommen und wir müssen wegen doppeltem Lohnzufluss davon den Großteil der Miete noch zusteuern?
Wieso hat man uns dann für Dezember einen so hohen Betrag an Regelleistung ausgezahlt?
Die Miete wird ja vom Amt direkt überwiesen.
Wir haben für November aber auch schon einen höheren Regelsatz erhalten als üblich. Rund 50€ mehr als sonst.
Dafür wird die KDU nur mit 370€ übernommen, wovon wir nun scheinbar 500€ selbst zu tun müssen.
Warum wird das so umständlich berechnet alles?

Ich war der Meinung das die hohe Zahlung für Dezember das nicht vorhandene Einkommen aus dem Monat Oktober ausgleichen soll. Warum ist es aber für Dezember als Leistungsanspruch aufgelistet. Was ist dann mit Oktober wo es kein Einkommen gab?
Muss man dazu einen Überprüfungsantrag stellen um das irgendwie auszugleichen um am Ende nicht irgendwelche Nachteile bei der Einkommensberechnung (endgültiger Bescheid) zu haben?



[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

xDDDx

Irgendwie stimmt da doch vorne und hinten was nicht
Siehe Seite 2. Dort steht das der Nettolohn von 1037,02 zu Grunde gelegt wurde. Wieso hat man dann 1250,18 als Zahlbetrag für Dezember vorgenommen?
1050€ war auch immer ihr Durchschnittsgehalt in der Ausbildung. Das kann also nicht stimmen weil zu viel.
Von Oktober ist ja nirgends die Rede.


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

JensM1

ZitatTatsächlich zugeflossen sind von ihr im November 880,68 und 1051,50.
Mir würde es schon reichen wenn mir jemand sagt das die Berechnung stimmt.

Der Freibetrag von 330,00 ist falsch, hätte für 10/20 u. 11/31 separat erfasst und addiert werden müssen. Da er sich aus dem Bruttoeinkommen ableitet, kann ich dir keine exakte Zahl liefern, müssten aber > 600,00 Euro sein.

Edit: Hier wird die Berechnung nachvollziehber erklärt,  https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/11b-absetzbetraege. Ansonsten halte ich die vorläufige Bewilligung für 11/20 mangels Grund für rechtlich anfechtbar. Dieser Monat hätte m. E. endgültig und die Folgemonate dann vorläufig entschieden werden müssen.

xDDDx

Der vorläufig bewilligte Monat November wohl deshalb, weil das Gehalt für den Rest von November erst jetzt im Dezember kommt.

Jetzt weiß ich trotzdem noch nicht, warum man uns im Dezember so viel Geld bezahlt hat.
Und was mit dem Oktober ist, in dem nur der normal berechnete Regelsatz kam, aber kein Gehalt zugeflossen ist.

Oktober war leider Ende vom Bewilligungszeitraum.

JensM1

ZitatDer vorläufig bewilligte Monat November wohl deshalb, weil das Gehalt für den Rest von November erst jetzt im Dezember kommt.

Kein Grund für Vorläufigkeit, außer der Zufluss wäre noch unklar, aber dann hätte es im Bescheid so angegeben werden müssen imho.


ZitatJetzt weiß ich trotzdem noch nicht, warum man uns im Dezember so viel Geld bezahlt hat.

Berechnungsbogen für 12/20 posten und am besten auch noch einen, bei dem bei nahezu gleichem Gehalt niedrigere Leistungen gezahlt worden sind. Ansonsten kann man nur raten, evtl. zu wenig EK angerechnet im letzten BWZ, evtl. Nachzahlung Heiz- oder Betriebskosten in 12/20 etc., das führt ohne Berechnungsbögen zu nichts.

Edit/Zusatz:
ZitatUnd was mit dem Oktober ist, in dem nur der normal berechnete Regelsatz kam, aber kein Gehalt zugeflossen ist.

Über den vorläufigen Bewilligungszeitraum bis 10/20 wird nur auf Antrag endgültig entschieden. Für die endgültige Bewilligung hat das JC dann ganz viel Zeit, du musst dir im Vorfeld überlegen, ob du insgesamt Nachzahlungsansprüche hast, weil bspw. zu viel Einkommen angerechnet worden ist oder umgekehrt. Ob 10/20 wegen nicht erfolgter Gehaltszahlung INSGESAMT zu Nachzahlungsansprüchen führt, kann ich nicht beurteilen.

xDDDx

Für 12/20 hat man nur ein vermutliches Einkommen angesetzt. Im Dezember kommt nur ein Gehalt aus November für ganze 9 Tage Arbeit.
Dazu habe ich nichts Ähnliches aus der Vergangenheit.


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

SantanaAbraxas

Zitat von: xDDDx am 05. Dezember 2020, 13:11:41
Irgendwie stimmt da doch vorne und hinten was nicht
Siehe Seite 2. Dort steht das der Nettolohn von 1037,02 zu Grunde gelegt wurde. Wieso hat man dann 1250,18 als Zahlbetrag für Dezember vorgenommen?
1050€ war auch immer ihr Durchschnittsgehalt in der Ausbildung. Das kann also nicht stimmen weil zu viel.
Von Oktober ist ja nirgends die Rede.


Es wird doch im Bescheid erklärt, dass bei der Berechnung für Dezember der halbe Monat lt. Angaben aus dem Arbeitsvertrag zugrunde gelegt wurde.

Der jetzige Bescheid ist ab November gültig. Dass im Oktober kein Lohn zugeflossen ist, muss bei der endgültigen Festsetzung für den abgelaufenen Zeitraum berücksichtigt werden.

xDDDx

Ja mag sein. Das habe ich natürlich auch gelesen. Trotzdem erklärt das doch nicht die hohe Zahlung!
Ihr Ausbildungsgehalt lag im Schnitt in gleicher Höhe wie diese Berechnung für den halben Monat und da gab es rund 300€ Leistungen auf mein Konto. Immer. Was macht das anteilige Gehalt in selber Höhe nun anders?

SantanaAbraxas

Zitat von: JensM1 am 05. Dezember 2020, 22:27:31Berechnungsbogen für 12/20 posten und am besten auch noch einen, bei dem bei nahezu gleichem Gehalt niedrigere Leistungen gezahlt worden sind. Ansonsten kann man nur raten, evtl. zu wenig EK angerechnet im letzten BWZ
Zitat von: xDDDx am 06. Dezember 2020, 08:15:19Ihr Ausbildungsgehalt lag im Schnitt in gleicher Höhe wie diese Berechnung für den halben Monat und da gab es rund 300€ Leistungen auf mein Konto. Immer. Was macht das anteilige Gehalt in selber Höhe nun anders?

Du hast doch den/die Berechnungsbögen für den vorherigen Zeitraum, für den das Einkommen in gleicher Höhe wie jetzt für Dezember angerechnet wurde. Diese Berechnungen müssten verglichen werden.