Gehalt verspätet überwiesen - anrechnung während Leistungsbezug - Zuflussprinzip

Begonnen von xDDDx, 02. November 2020, 16:32:40

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xDDDx

Ok. Dieser hier ist zB. Von Januar bis April 20


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

SantanaAbraxas

Ist der Bescheid bereits endgültig?

In deinem anderen Thread schreibst du:
"Gleichzeitig habe ich aber einen Widerspruch durchgezogen bei dem mir voll zugestimmt wurde und eine Erstattung aus zu hoch berechnetem Einkommen eingegangen ist."

Es ist nicht einfach, hier durchzublicken.  :scratch:

Zitat von: xDDDx am 05. Dezember 2020, 12:44:43Wir haben für November aber auch schon einen höheren Regelsatz erhalten als üblich. Rund 50€ mehr als sonst.

Euer drittes Kind erhält höheres Sozialgeld ab dem 7. Lebensjahr (und dadurch auch erhöhten Mehrbedarf für Warmwasser).

Gast34764

Es wird sehr verworren, ohne dass man genaue Zahlen/Bescheide hat. Hast du mal geschaut ob es eine Stelle bei euch gibt die mal "real" draufschaut und prüft? Caritas, Arbeitslosenhilfe, Schuldnerberatungsstellen machen das auch oft... :scratch:

xDDDx

Hier noch die 2. Seite beider Bescheide.
Fehler. Habe 2x den gleichen hochgeladen.

Werde das jetzt noch mal zusammenfassen damit es übersichtlicher wird.
Entschuldigung.
Ich war nirgends damit.
Habe ich aber versucht. Mit Anwalt. Jedoch wurde ich überall abgelehnt weil ich keinen Bescheid hatte. Zu unsicher hieß es!

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

SantanaAbraxas

Wenn du weitere Dokumente hier einstellst - bitte mach dir die Mühe, sie kurz umzubenennen, zB 1220_Berechnung1_vorl oder ähnlich.

xDDDx

Zunächst gab es einen Widerspruch, in dem ich das angerechnete Einkommen als zu hoch empfunden habe. Der Widerspruch bezog sich auf eine Rückforderung.

Rückforderungen hatten wir in den letzten 3 Jahren leider sehr viele. Weil die Bescheide stets vorläufig waren und angeblich immer zu niedriges Einkommen angesetzt wurde.
Dazu gab es hier im Forum auch mal ein Thema.
https://hartz.info/index.php?topic=119092.msg1349731#msg1349731
Leider führten die Antworten dort nicht zum Erfolg, weshalb ich nicht einmal sagen kann, was da konkret berechnet wurde und wie das JC am Ende auf die Korrektur kam.
Ich hatte denen lediglich geschrieben, das der Durchschnittslohn zu hoch sei und das anhand meiner Berechnung und Kontoauszügen belegt.
Mir wurde jedenfalls am 17.11. stattgegeben und statt über 2000€ nachzuzahlen, waren es nur noch 200€ und ich habe sogar rund 400 Euro aus vorangegangenen Zahlungen zurück erstattet bekommen. (Ratenzahlung die ich immer vereinbart habe).
Warum das so ist, verstehe ich aber nicht. Ich wusste nicht das der Fehler vom Amt so gravierend war.

Dann kam der WBA.
Den hatte ich pünktlich gestellt.
Noch im Oktober habe ich telefonisch meiner SB mitgeteilt das meine Frau ihre Ausbildung am 17.11. beenden wird und wir wohl ab Januar dann aus dem Bezug fallen. Endlich.
Sie gratulierte mir und paar Tage später hatte ich prompt neben fehlender Unterlagen von meiner Arbeit, ein weiteres Schreiben von der Leistungsabteilung auf dem Tisch, das ich doch alles bitte nachweisen möchte. Mit Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung usw.
damit fing der Ärger an! Denn gleichzeitig hatte man sie bei ihrer Ausbildungsstelle in der Buchhaltung vergessen. Sie musste aufgrund von Krankheit knapp 6 Wochen Ausbildung dran hängen. Man hatte sie abgemeldet und folglich für Oktober keinen Lohn erhalten.

Ich wurde von der Krankenkasse abgemeldet und zum 1.11 wurde keine Miete überwiesen.
Die geforderten Unterlagen reichten nicht aus. Denn zu diesem Zeitpunkt gab es gar nicht alle. Lohnabrechnung zB für November.
So kam es am Ende dazu, das wir doppelten Lohn im November erhalten haben.
November ist auch der Monat in dem sie von einem auf den anderen Tag die neue Arbeitsstelle begonnen hat. Die Miete wurde auch am 1.12. nicht überwiesen weil wir den vorläufigen Bescheid erst jetzt am Samstag bekommen haben!


Zusammengefasst:
Oktober - kein Gehalt und Ende Bewilligungszeitraum
November - ,,doppeltes" Gehalt, Widerspruch stattgegeben
Dezember - zum 15. kommt erstes Gehalt aus November für 9 Tage, Bewilligungszeitraum wurde berechnet, Geld wurde überwiesen, Aufforderung zur Mitwirkung erhalten und das Schreiben aus anderem Thema auch. Alles jetzt am Samstag.

Übrigens weiß ich selbst das alles chaotisch ist. Es spiegelt aber genau das wieder, wie ich mich damit fühle. Es ist unübersichtlich. Ich verstehe das alles nicht und es wird eher mehr als weniger. Ein Fragezeichen ruft 3 neue hervor.
Tut mir wirklich leid alles  :sad:

Sheherazade

Zitat von: xDDDx am 06. Dezember 2020, 09:52:41
Übrigens weiß ich selbst das alles chaotisch ist.

Ja, verursacht durch dich bzw. dein Gerede.
Zitat von: xDDDx am 06. Dezember 2020, 09:52:41Noch im Oktober habe ich telefonisch meiner SB mitgeteilt das meine Frau ihre Ausbildung am 17.11. beenden wird und wir wohl ab Januar dann aus dem Bezug fallen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

SantanaAbraxas

Dass ihr diesen hohen Betrag zurück erhalten habt, ist doch sehr erfreulich - auch dass ihr keine Leistungen mehr benötigen werdet ab Januar, wie du im anderen Thread geschrieben hast. Falls es doch knapp wird, denkt dran - Wohngeld/Kinderzuschlag prüfen lassen.  :smile:

Zur vorläufigen Bewilligung bis Oktober - wenn das Einkommen bisher gleichbleibend war und sich weiter nichts geändert hat, solltest du natürlich die endgültige Festsetzung für den Zeitraum beantragen, damit das fehlende Oktober-Einkommen berücksichtigt wird.

Bei der Gelegenheit könntest du auch bez. der Anspruchshöhe für Dezember nachfragen.

Was ich sehe - in einem der Berechnungbögen wird ein verteilbares Einkommen (= Erwerbseinkommen) von 1.600€ statt 730€ angerechnet. Leider kann ich nicht erkennen, zu welchem Bescheid diese Berechnung gehört. Das wäre genau die Differenz von ca. 900€.

xDDDx

Wir müssen die Mietzahlung davon selbst vornehmen. Sowohl für November anteilig, als auch Dezember vollständig.
Das scheint mir soweit verständlich, obwohl wir eine Abtretungserklärung haben und nie die Miete selbst überweisen mussten. Für den November verstehe ich das ja noch, aber nicht für den Dezember.
Mietzahlung beläuft sich auf knapp 900€.

xDDDx

Kann mir kurz jemand sagen, wie sich vom Arbeitgeber übernommene Fahrtkosten auf die Leistungen vom JC auswirken?
Es werden ,30 pro Kilometer übernommen.
Das sind täglich 34,80 die der Arbeitgeber zahlt. Wie wird das angerechnet?

Gast34764

Fahrtkosten für dienstliche Fahrten oder für den Weg vom Wohnort zur Arbeit?


Gast34764

Fahrtkosten die als Erstattung vom AG kommen für Dienstfahrten dürfen nicht angerechnet werden.
Hier ist es aber wohl die Erstattung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz. Diese Kosten sind mit dem Grundfreibetrag aber schon abgegolten, daher würde ich davon ausgehen, dass sie als Einkommen angerechnet werden. Sonst sind die Fahrtkosten doppelt berücksichtigt.

LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 Az.: L 18 AS 324/19

". 1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.08.2019 - L 18 AS 324/19

Berücksichtigung der Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber als Einkommen

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Fahrtkostenerstattung des Arbeitgebers ist anrechenbares Einkommen.

2. Weder handelt es sich bei dem vom Arbeitgeber der Klägerin gewährten Fahrgeld in Höhe der Kosten einer sogenannten Umweltkarte im Berliner Tarifgebiet um eine fiktive Einkommenszurechnung trotz vorzeitigen Verbrauchs angesichts des Erfordernisses des Erwerbs einer entsprechenden Monatskarte noch um die Zurechnung von Einnahmen, die im Moment ihres Zuflusses noch nicht zur Existenzsicherung eingesetzt werden konnten."
Quelle 



xDDDx

Also ist man angeschmiert wenn die Fahrtkosten vom AG übernommen werden?
Anders sieht es ja scheinbar aus, wenn man die Kilometer selbst zahlt? Weil dazu gibt es im Bescheid doch extra den Punkt wo man angeben soll wieviel man wohin fährt.
Bis 100€ sind diese im Freibetrag eingerechnet? Irgendwie so war das.

Ich folge deinem Rat und werde mich am Mittwoch zu einer Beratungsstelle begeben und dort den alten und neuen Bescheid prüfen lassen. Jetzt habe ich ja einen :)

The Witch

Zitat von: xDDDx am 07. Dezember 2020, 11:22:38Das sind täglich 34,80 die der Arbeitgeber zahlt.

Die Arbeitsstelle ist 116 km einfache Strecke vom Wohnort entfernt?

Dir ist hoffentlich klar, dass alles, was über 4.500 EUR hinausgeht, sozialversicherungspflichtig ist und mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden muss.