EGV als Verwaltungsakt ohne Verhandlung - was tun?

Begonnen von pandemix, 14. Mai 2021, 05:46:36

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pandemix

Hallo zusammen - hier kommt mein allererster Post mit einem aktuellen Fall + viele Fragen (Danke fürs Lesen!)

I. CHRONOLOGIE

  • Ich bin Selbständig und musste 2020 pandemiebedingt den "erleichterten Zugang zur Grundsicherung" in Anspruch nehmen (arbeite oft im benachbarten Ausland)
  • Meine Planung sieht die Fortsetzung der selbständigen Tätigkeit vor, sobald die Nachbarländer nicht mehr als Risikogebiete eingestuft sind und ich vollständig geimpft bin (keine Prio-Gruppe)
  • Punkt 2 habe ich der Job-com schon beim Erstantrag mitgeteilt und daraufhin(?) keine Jobvorschläge erhalten
  • Letzte Woche erhielt ich einen Anruf der Job-com, in dem ich zur aktuellen Situation befragt wurde. Es stellte sich heraus, daß von seiten der Job-com eine Jobvermittlung gewünscht wird. Ich war kooperativ, habe aber auch Punkt 2. zu bedenken gegeben. In einem Nebensatz fiel der Begriff Eingliederungsvereinbahrung, dessen Bedeutung mir zu dem Zeitpunkt noch völlig unbekannt war
  • Diese Woche kam dann ein Schreiben der Job-com

    • Betreff: "Festlegung der von der job-com zu erledigenden Aufgaben und Ihrer zu erfüllenden Pflichten."
    • Blatt 1: "Dieser Verwaltungsakt gilt (...) 6 Monate (...) und entspricht im Wesentlichen dem Inhalt der grundsätzlich mit Ihnen zu schliessenden Eingliederungsvereinbahrung. Beim Erlass des Verwaltungsaktes habe ich die letzte Potentialanalyse (Profiling) sowie die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt zugrunde gelegt" + Hinweis auf Mitwirkungspflichten
    • Blatt 2: Hauptziel 'Vorbereitung auf eine Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt' mit Teilziel 'Situationsangemessene Arbeitsintegration - zu erledigen bis 11/2021'
      Aufgaben Job-com: "(...) plant gemeinsam mit Ihnen weitere Schritte (...) unter Berücksichtigung der sozialen Situation und vorgelegter Stellenangebote"
      Aufgaben Kunde: Bewerbung auf Stellenangebote (incl. Dokumentation) + Teilnahme an Qualifizierungsmassnahmen und Einladungen
    • Blatt 3: Liste von Zeitarbeitsfirmen (incl. Kontakdaten)
    • Blatt 4: "Aktionsplan für Bewerbungen" (leere Tabelle)


II. FRAGEN

a) Das Schreiben ist ein (einseitiger) Verwaltungsakt ohne vorherigen Einigungs-Versuch. Richtig?
b) Ich habe keine Quelle gefunden, die ein solches Vorgehen der Job-com darstellt. Bin ich etwa ein Sonderfall?

Meine erste Interpretation nach Lesen von https://hartz.info/index.php?topic=52746.0

  • der Bescheid ist wahrscheinlich fehlerhaft
  • Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich
  • Widerspruch sieht sehr erfolgversprechend aus
Aber...

c) Ist es überhaupt zielführend, diesen Bescheid anzufechten? ("schlimmer geht immer")
d) Welche Optionen habe ich im Fall eines Widerspruchs?
e) Welche Optionen habe ich im Fall einer (stillen) Zustimmung?

Mir geht es nicht um Recht bekommen, sondern um ein optimales Endergebnis (siehe Punkt 2).

Wer kann mir erklären, was hier passiert? Was habe ich übersehen?

Jede Hilfe ist willkommen!

BigMama

Wurde denn begründet wieso der VA erlassen wurde?

Du kannst dem VA, wie du schon geschrieben hast, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe widersprechen und darauf hinweisen, dass der Ersatz der EGV als VA nur dann zulässig ist, wenn zuvor keine einvernehmliche EGV zustande gekommen ist.

Zitat von: pandemix am 14. Mai 2021, 05:46:36Meine Planung sieht die Fortsetzung der selbständigen Tätigkeit vor, sobald die Nachbarländer nicht mehr als Risikogebiete eingestuft sind und ich vollständig geimpft bin (keine Prio-Gruppe)
Das kann ja noch viele Monate dauern. Wenn du keiner Pri-Gruppe angehörst, wirst du schätzungsweise nicht vor August einen Ersttermin zur Impfung erhalten, sechs Wochen später die Zweitimpfung und dann nach 14 Tagen den vollen Impfschutz haben. Dann sind wir schon im Oktober. Willst du noch knapp 5 Monate ohne Beschäftigung ausharren?
Ich kann nachvollziehen, dass das JC dich nun auffordert, eine Beschäftigung zu suchen um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

pandemix

Zitat von: BigMama am 14. Mai 2021, 07:23:27
Wurde denn begründet wieso der VA erlassen wurde?

Nein. Beim vorausgegangenen Telefonat war das kein Thema. Dem Schreiben kann ich auch keine Begründung entnehmen.

Zitat von: BigMama am 14. Mai 2021, 07:23:27
Dann sind wir schon im Oktober. Willst du noch knapp 5 Monate ohne Beschäftigung ausharren?

Ohne Pandemie hätte ich kein Problem. Aber in manchen Branchen gab und gibt es defacto Berufsverbote, die ich im zeitlichen Verlauf nicht beeinflussen kann.

Zitat von: BigMama am 14. Mai 2021, 07:23:27
Ich kann nachvollziehen, dass das JC dich nun auffordert, eine Beschäftigung zu suchen um deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Ich kann das auch nachvollziehen und bin gerne kooperativ. Aber was soll ich machen?
Bewerbungen schreiben unter der Prämisse, daß ich im Oktober (oder sogar früher) wieder meinen alten Job mache?


Danke für deine Antwort!

Rico

google mal nach Fachlicher Anweisung der BA vom 26.3.2021
Kapitel 2.14 : vermittlerische Tätigkeiten können demnach nur auf Wunsch stattfinden.
Wieso telefonierst mit dem JC :schock: :wand:

BigMama

Zitat von: pandemix am 14. Mai 2021, 07:59:18Ich kann das auch nachvollziehen und bin gerne kooperativ. Aber was soll ich machen?
Bewerbungen schreiben unter der Prämisse, daß ich im Oktober (oder sogar früher) wieder meinen alten Job mache?

Ja, wieso nicht? Beispielsweise in CallCentern könntest du dich bewerben. Hierzu braucht man keinen bestimmten Abschluss, kann nach einer Einarbeitung starten und dadurch seinen Lebensunterhalt sicherstellen. Informier dich doch mal über dein örtliches Gesundheitsamt und/oder einem Impfzentrum hinsichtlich der Corona-Hotline, der Nachverfolgung oder der Terminvergabe.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Zitat von: pandemix am 14. Mai 2021, 07:59:18
Ich kann das auch nachvollziehen und bin gerne kooperativ. Aber was soll ich machen?
Bewerbungen schreiben unter der Prämisse, daß ich im Oktober (oder sogar früher) wieder meinen alten Job mache?


Und warum nicht einfach Bewerbungen schreiben ohne die Prämisse? In der Regel gibt es bei jedem neuen Arbeitsvertrag eine Probezeit von 6 Monaten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

pandemix

Zitat von: Rico am 14. Mai 2021, 08:31:19
google mal nach Fachlicher Anweisung der BA vom 26.3.2021
Kapitel 2.14 : vermittlerische Tätigkeiten können demnach nur auf Wunsch stattfinden.
Besten Dank, Rico! Das sieht äußerst interessant aus und scheint auf meinen Fall zu passen:

Zitat
2.14 Hinweis zur vermittlerischen Betreuung von Selbständigen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit
Bei (Solo-)Selbstständigen, die ihre selbständige Tätigkeit aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen reduzieren oder einstellen mussten, jedoch nach Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen voraussichtlich fortführen können, ist eine vermittlerische Begleitung im Übergangszeitraum bis zur vollständigen Wiederaufnahme der Tätigkeit regelmäßig nicht erforderlich, sofern diese nicht von diesen selbst nachgefragt wird. In diesem Fall können dafür die für die Unterstützung des Einzelfalls notwendigen Leistungen zur Eingliederung erbracht werden. Diese können sowohl den Erhalt als auch die Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit betreffen. In Fällen, in denen Betroffene sich entscheiden, die Selbständigkeit nicht mehr fortzuführen, können auch Eingliederungsleistungen wie z. B. eine notwendige Förderung der beruflichen Weiterbildung oder Leistungen aus dem Vermittlungsbudget erbracht werden. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget setzt dabei die Aufnahme oder Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung voraus.
Eine pandemiebedingte Einschränkung der Selbstständigkeit ist auch dann anzunehmen, wenn es zum Wegfall oder zur Minderung der Absatzmöglichkeiten kommt oder Schließungsanordnungen und Präsenzverbote der Ausführung der selbstständigen Tätigkeit entgegenstehen.
Eine Überprüfung der Tragfähigkeit der Selbstständigkeit ist für den Zeitraum der pandemiebedingten Einschränkungen grundsätzlich nicht angezeigt.
Dasselbe gilt entsprechend auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn diese ergänzend zum Kurzarbeitergeld ausschließlich aufgrund der Corona-Pandemie zur vorübergehenden Deckung ihres Bedarfs auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen sind.
Die betroffenen Personen werden auf die vermittlerische Betreuung als Angebot im Rahmen
der Beratung hingewiesen.
(https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/BA_FH/FH%2067%20-%2026.03.2021.pdf)
Ich interpretiere das so, daß ich aus der (Pflicht-)Vermittlung raus bin, sobald ich der JC den Wunsch zur Fortsetzung meiner früheren Tätigkeit anzeige. (Hab ich zwar schon gemacht, aber ich ahne, daß es da ein Kommunikationsproblem innerhalb der JC geben könnte)

Zitat von: Rico am 14. Mai 2021, 08:31:19
Wieso telefonierst mit dem JC :schock: :wand:
Die haben mich angerufen!
Was spricht gegen Anrufe? Kein Paper Trail?


pandemix

Zitat von: BigMama am 14. Mai 2021, 08:44:22
Zitat von: pandemix am 14. Mai 2021, 07:59:18Ich kann das auch nachvollziehen und bin gerne kooperativ. Aber was soll ich machen?
Bewerbungen schreiben unter der Prämisse, daß ich im Oktober (oder sogar früher) wieder meinen alten Job mache?

Ja, wieso nicht? Beispielsweise in CallCentern könntest du dich bewerben. Hierzu braucht man keinen bestimmten Abschluss, kann nach einer Einarbeitung starten und dadurch seinen Lebensunterhalt sicherstellen. Informier dich doch mal über dein örtliches Gesundheitsamt und/oder einem Impfzentrum hinsichtlich der Corona-Hotline, der Nachverfolgung oder der Terminvergabe.
Genau das habe ich - noch vor meinem ersten Kontakt zur JC - als allererstes getan: Bewerbung als Containment Scout beim RKI, obwohl das eher auf Studenten mit Urlaubssemester gezielt hat. Die Idee hatten leider auch sehr viele andere - ich war etwas zu spät. Ich hätte das auch gern bundesweit im Home Office gemacht, aber dafür waren die Gesundheitsämter - entgegen ihren eigenen Empfehlungen - nicht flexibel genug und haben später lieber die Bundeswehr zu Super Spreader Events in Großraumbüros gesetzt. Sachen gibt's...

pandemix

Zitat von: Sheherazade am 14. Mai 2021, 08:44:42
Zitat von: pandemix am 14. Mai 2021, 07:59:18
Ich kann das auch nachvollziehen und bin gerne kooperativ. Aber was soll ich machen?
Bewerbungen schreiben unter der Prämisse, daß ich im Oktober (oder sogar früher) wieder meinen alten Job mache?


Und warum nicht einfach Bewerbungen schreiben ohne die Prämisse? In der Regel gibt es bei jedem neuen Arbeitsvertrag eine Probezeit von 6 Monaten.
Du meinst: meinen anderen Job einfach verschweigen? Das halte ich für doppelt unfair und wenig effizient.
Ich nehme einerseits jemandem einen möglicherweise langfristigen Job weg und kann andererseits noch nichtmal sinnvoll arbeiten, weil die Einarbeitung dafür zu kurz ist.
Das sieht kein Betrieb gern, wenn die (teuere) Einarbeitungszeit vorsätzlich aus dem Fenster geworfen wird.
Man sieht sich immer zweimal im Leben...

Trotzdem Danke für die Anregung!

Sheherazade

Zitat von: pandemix am 14. Mai 2021, 10:46:33
Du meinst: meinen anderen Job einfach verschweigen?

Das ist kein Job, nur eine selbständige Tätigkeit, die derzeit ohne Einkommen ruht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

pandemix

Zitat von: Sheherazade am 14. Mai 2021, 10:59:34
Zitat von: pandemix am 14. Mai 2021, 10:46:33
Du meinst: meinen anderen Job einfach verschweigen?

Das ist kein Job, nur eine selbständige Tätigkeit, die derzeit ohne Einkommen ruht.
...und die ich schnellstmöglich wieder aufnehmen will...

Rico

@ Pandemix
Wer anruft macht Fehler :yes:
Du musst deine Selbstständigkeit nicht aufgeben.
EGV: Es besteht Handlungsbedarf. Der Widerspruch muss schriftlich und fristgerecht unter Angabe der Gründe erfolgen.
Bewährt haben sich Einwurfeinschreiben und händisches Einwerfen in den Hausbriefkasten des JC im Beisein von Zeugen.

pandemix

Ich gehe inzwischen davon aus, daß es diesen VA niemals hätte geben dürfen und das es sich um einen Fehler der JC handelt!
Da ich kein Jurist bin, steht diese Aussage natürlich auf wackeligen Beinen.

Deshalb habe ich jetzt mal den vollständigen VA anonymisiert hochgeladen. Vielleicht fällt jemandem etwas auf, was ich übersehen habe. Es fehlt neben den geschwärzten/entfernten Daten nur eine Liste mit 40 Zeitarbeitsfirmen incl. Kontaktdaten.

Für einen Widerspruch würde ich folgende Argumente vorbringen:

1. KEINE VERMITTLUNG für Selbständige vorgesehen (laut Weisungen der BA zu den Sozialschutz-Paketen, Kapitel 2.14)
Diese Weisungen der BA (siehe Antwort #6) legen VERBINDLICH fest, wie jede untergeordnete JC das Sozialschutz-Paket umzusetzen hat. Die letzte Weisung ist vom 26.3.2021 und zur Zeit gültig.
Money Quote: "BEI (SOLO-)SELBSTSTÄNDIGEN, die ihre selbständige Tätigkeit aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen reduzieren oder einstellen mussten, jedoch nach Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen voraussichtlich fortführen können, IST EINE VERMITTLERISCHE BEGLEITUNG im Übergangszeitraum bis zur vollständigen Wiederaufnahme der Tätigkeit regelmäßig NICHT ERFORDERLICH, SOFERN DIESE NICHT VON DIESEN SELBST NACHGEFRAGT WIRD."

- ich BIN (solo-)selbständig
- ich MUSSTE meine selbständige Tätigkeit pandemiebedingt einstellen
- ich KANN meine selbständige Tätigkeit voraussichtlich nach Wegfall der Pandemie-Beschränkungen fortführen
- ich HABE eine vermittlerische Begleitung NICHT NACHGEFRAGT
-> VERMITTLUNG IST NICHT ERFORDERLICH! (bis zur Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit)
-> EGV ist völlig unsinnig
-> VA müsste ersatzlos zurückgenommen werden
-> ERGEBNIS: Case Closed
-> RISIKO: keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs (3 Monate warten? Klage?)


2. §15 SGB II sieht verpflichtende Reihenfolge des Verfahrens vor
Zuerst Vereinbarung anstreben, VA erst nach Scheitern.
Money Quote: "SOWEIT EINE VEREINBARUNG NACH ABSATZ 2 NICHT ZUSTANDE KOMMT, SOLLEN DIE REGELUNGEN DURCH VERWALTUNGSAKT GETROFFEN WERDEN."

- verräterisch: "(...) entspricht im Wesentlichen dem Inhalt der grundsätzlich mit Ihnen zu schließenden EGV"
- Hellseher?
- es gab zu keiner Zeit eine Vereinbahrung oder Verhandlung
-> Verfahrensfehler! VA müsste zurückgenommen werden (Klage? Widerspruch?)
-> ERGEBNIS: Eintritt in Verhandlung
-> RISIKO: schlechteres Verhandlungsergebnis als Status Quo


3. VA ist inhaltlich unbestimmt und gibt keine klare Handlungsanweisung
a) "zu erledigen bis: X.11.2021"
b) "Ich bewerbe mich auf geeignete Stellenangebote, dokumentiere diese und lege diese auf Verlangen vor"
c) "Aktionsplan für Bewerbungen" (7-zeilige Tabelle)

a) + b) + c) -> EINE GÜLTIGE INTERPRETATION WÄRE:

  • ich bewerbe mich INSGESAMT auf (bis zu) 7 geeignete Stellen (mehr passt nicht in die Liste)
  • die Eignung der Stellen bestimme ich selbst (wer sonst?)
  • wenn vorher keiner nachfragt, gebe ich die Liste am X.11.2021 zurück
  • die Liste kann natürlich auch leer sein, wenn ich nichts gefunden habe, was mir zusagt
-> Warum überhaupt Widerspruch einlegen?
-> ERGEBNIS: Abwarten
-> RISIKO: unklar

Tipps?


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

crazy

Naja, da Du offiziell ja selbständig bist wäre Bewerbungen nicht das Problem wohl aber die vorgeschriebene Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder auch Bewerbungscoachings etc. Das kann ja alles sein. Es sei denn für deine Tätigkeit gäbe es etwas was Dir auch weiterhilft. Das kannst Du dann auch einfordern! Vorpreschen und selbstbewusst selbst Vorschläge um die Zeit des Wartens sinnvoll zu nutzen ?
Denken für andere, vergiss das. Es geht um deine Haut. Wenn Du jetzt Geld verdienen kannst darf es dir herzlich egal sein ob der Betrieb dann in ein paar Monaten wieder ohne dich auskommen muss. 

pandemix

@crazy
jede EGV ist problematisch, weil das Instrument nicht für Selbständige gedacht ist. Als die Pandemie los ging, wurden die Selbständigen mit heisser Nadel ins Hartz-4-System gesteckt, weil das die einfachste und schnellste Möglichkeit war, den Laden am Laufen zu halten. Viele Solo-Selbstständigen hatten 100%-Verdienstausfall und viele wussten nicht, wie sie die nächste Miete bezahlen sollten. Die Arbeiter und Angstellten hatten dafür das bewährte, noch extra aufgepumpte Kurzarbeitergeld. Inzwischen hat die Politik aber gemerkt, daß es einige Probleme mit den Selbständigen im Hartz-4-System gibt, weil die meisten ja auch nur weitermachen wollen wie vor der Pandemie. Da bringt eine Integration in den Arbeitsmarkt garnichts, ist sogar kontraproduktiv. Deswegen: besser keine Vermittlung und hoffen, daß die Pandemie schnell vorbei ist. Das hilft allen am meisten