Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

kämpfer

Zitat von: Gast50147 am 13. August 2021, 18:45:48
Habe ich ihm geschrieben. Fein recherchiert @ kämpfer.
Er ist aber zu 50 Tagessätzen verurteilt. Siehe Eingangsbeitrag.

Aus § 313
Das gleiche gilt, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und die Staatsanwaltschaft eine
Geldstrafe von nicht mehr als dreißig Tagessätzen beantragt hatte.


Kein Problem, deine Aussage war ja Gold richtig.


Sollte dem tatsächlich so sein, kann ihm keiner mehr helfen.
So sehe ich das auch.

onehitwonder

Zitat von: jordan2sheepy am 09. Juli 2021, 10:52:06ich habe nun gestern meine anfechtung abgegeben damit die frist gewahrt ist. die urteilsbegruendung wuerde ich dann hier veroeffentlichen.
Gegessen.

kämpfer

User harry hat alles wesentliche geschildert! Der Sachverhalt ist damit geklärt.

onehitwonder

Zitat von: jordan2sheepy am 11. August 2021, 15:22:32
es ist zumindest fuer alle hier spannender wenn ich in berufung gehe
Tu Dir selbst einen Gefallen und zieh die Berufung zurück.

Ronald BW


Gast50147

Zitat von: onehitwonder am 13. August 2021, 22:31:01Tu Dir selbst einen Gefallen und zieh die Berufung zurück.
Die Gerichtskosten fallen bereits bei Einreichung der Berufung an.
Die zahlt er immer.
Wenn TE Pech hat, geht nun auch der STA in Berufung oder aus Zeitdruck (je nachdem wann Berufungsfrist ausläuft) in eine sog. Reflexberufung.
Sowas macht ein STA auch noch 5 Minuten vor Dienstschluss.

Der TE hat leider ein maßlos übersteigertes Rechtsempfinden und dafür ist er zahlungsbereit. Er schreibt ja dass es ihm egal ist ob aus 2500 € 3000 € werden

kämpfer

Zitat von: Ronald BW am 14. August 2021, 06:14:14
Manche dreschen gern leeres Stroh

Scheint ein Hobby von onehitwonder zu sein.

Sheherazade

@ kämpfer: Der war gar nicht gemeint.

Kannst du dein Gulag-Capo-Verhalten wenigstens aus dem Hilfebereich raushalten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

onehitwonder

Zitat von: Gast50147 am 14. August 2021, 12:20:22
Zitat von: onehitwonder am 13. August 2021, 22:31:01Tu Dir selbst einen Gefallen und zieh die Berufung zurück.
Die Gerichtskosten fallen bereits bei Einreichung der Berufung an.
Die zahlt er immer.
Wenn TE Pech hat, geht nun auch der STA in Berufung oder aus Zeitdruck (je nachdem wann Berufungsfrist ausläuft) in eine sog. Reflexberufung.
Sowas macht ein STA auch noch 5 Minuten vor Dienstschluss.

Der TE hat leider ein maßlos übersteigertes Rechtsempfinden und dafür ist er zahlungsbereit. Er schreibt ja dass es ihm egal ist ob aus 2500 € 3000 € werden
Hatten wir doch schon zu Anfang des Threads festgestellt, dass die STA auch noch in die Berufung gehen kann. Und dann kann das Urteil auch härter ausfallen. Selbst wenn dem TE die Gerichtskosten egal sind. Volle Zustimmung zu Deiner Einschätzung des TE ... war er nicht laut eigener Aussage auch Schöffe?


kämpfer

#159
[quote author=Sheherazade link=topic=126069.msg1494313#msg1494313 date=1628938138]
@ kämpfer: Der war gar nicht gemeint.

Kannst du dein Gulag-Capo-Verhalten wenigstens aus dem Hilfebereich raushalten?
[/quote]

Ich musste ein fehlerhaften Beitrag (#146) von onehitwonder korrigieren, oder unterstützt dU nicht korrekte Aussagen im Hilfebereich, wäre mir neu.  :smile:


Gast50787

Fehler sind dazu da um gemacht zu werden  :weisnich:
In so einem Forum treffen viele Meinungen aufeinander und ein Fragesteller (wie ich) sollte alle prüfen, was ja über google kein Problem macht.
Ich habe alles geprüft und hatte mit meiner sog. Zwischenfinanzierung Erfolg :clever:

blaumeise


onehitwonder

Zitat von: kämpfer am 14. August 2021, 12:56:17
[quote author=Sheherazade link=topic=126069.msg1494313#msg1494313 date=1628938138]
@ kämpfer: Der war gar nicht gemeint.

Kannst du dein Gulag-Capo-Verhalten wenigstens aus dem Hilfebereich raushalten?

Ich musste ein fehlerhaften Beitrag (#146) von onehitwonder korrigieren, oder unterstützt dU nicht korrekte Aussagen im Hilfebereich, wäre mir neu.  :smile:
[/quote](OT): #146 ist wohl von Dir selbst.  :lachen:

kämpfer

Zitat von: onehitwonder am 14. August 2021, 13:44:37
Zitat von: kämpfer am 14. August 2021, 12:56:17
[quote author=Sheherazade link=topic=126069.msg1494313#msg1494313 date=1628938138]
@ kämpfer: Der war gar nicht gemeint.

Kannst du dein Gulag-Capo-Verhalten wenigstens aus dem Hilfebereich raushalten?

Ich musste ein fehlerhaften Beitrag (#146) von onehitwonder korrigieren, oder unterstützt dU nicht korrekte Aussagen im Hilfebereich, wäre mir neu.  :smile:
(OT): #146 ist wohl von Dir selbst.  :lachen:
[/quote]

Dir vergeht das lachen gleich:
@onehitwonder schrieb Beitrag #144
Ich würde auch eine Begründung empfehlen. Auch wenn der Anwalt formal recht hat, im Strafprozess muss die Berufung anders als im Zivilprozess nicht begründet zu werden.



Deine Aussage war fehlerhaft wie ich es im Beitrag #146 geschrieben habe. Wenn du schon zu Hilfethemen schreibst, sollten deine Auskünfte schon stimmen, klar.


@harry Dein Beitrag  (#145) hatte sich überschnitten.
@blaumeise du musst mich noch ein wenig ertragen.  :smile:

Somit sind Unklarheiten beseitig.

Gast50147

#164
Man muss zwischen Strafprozess und Bagatell-Strafverfahren unterscheiden.
Natürlich muss ich in einem Mordprozess formaljuristisch nicht begründen warum ich den anderen umgebracht habe.

Aber in so einem "Kindergarten-Prozess" ist eine Detailbegründung unabdingbar zur Entlastung.
Das Urteil kann frühestens am 07.08. beim TE eingegangen sein.
Die Berufung hat er bereits abgegeben.
Der STA hat damit genügend Zeit für eine "taktische Anschlussberufung".

Und dann?? Dann gibt es eine neue Verhandlung und der TE gilt von vorn herein  als uneinsichtig!
Der TE hat jede Entscheidungsgrundlage nach 14 Seiten Thread erhalten.
Ich klinke mich jetzt aus.