Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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jordan2sheepy

das ist dann das justizministerium, das der staatsanwalt vorgaben macht oder?
oder ist das alles nur eine verschwoerungstheorie?  :grins:

bis wann muss eig die staatsanwaltschaft reflexrevision einlegen? also ich frage weil ich ja hoffe dass das verschlechterungsverbot greift wenn sie es nicht tut.

Gast50147

#331
Ihr verkennt völlig die Sache- und Rechtslage. Das Revisionsgericht ist KEIN Tatgericht.
Sachrügen und Verfahrensrügen gegen die Tatgerichte müssen zeitaufwändig akribisch begründet werden. Ohne dem kein Erfolg.
Das kostet Kohle  :wand:

Dürfte wohl Deutschlands einziger Revisionsprozess wegen einer Maske sein :lol:

jordan2sheepy

die akte ist am ende dicker als ein 50er pack op-masken :D

der arzt sprach von "wir uebernehmen die kosten.
ob er die anwaelte fuer aufklaerung meint?

ist jedenfalls so spannend was hier ab geht.

der knatterharte (so sieht er zumindest aus xD) anwalt dirk sattelmaier hat ein interview bei rt deutsch gegeben. ich moechte hier kurz einen auszueg posten, wenn das erlaubt ist:

"Was hat sich seit Einführung der epidemischen Lage an den Gerichten geändert?

...Das fängt schon bei der Maskenpflicht in Gerichtssälen an, die es nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eigentlich nicht geben dürfte. Die Gerichte machen hier eine Ausnahmemöglichkeit des § 176 GVG seit nunmehr über einem Jahr zur Regel. Das darf nicht sein. Der Rechtsstaat zeigt so kein Gesicht mehr, was er meines Erachtens aber zwingend tun muss, wenn er jemanden verurteilt.

Können Sie uns ein paar Beispiele aus Ihrer alltäglichen Praxis vor Gericht nennen?

Ich selber bin bereits zweimal von Richterinnen dazu genötigt worden, die Maske aufzuziehen. Ansonsten hat man mir mit "der Räumung des Gerichtssaales" gedroht, was nicht anderes als meine gewaltsame Entfernung aus dem Saal bedeutet hätte. Derartige Ordnungsmaßnahmen sieht das GVG für Rechtsanwälte aber gar nicht vor. Wir sind Teil der Rechtspflege, weshalb uns ein besonderer Schutz zuteilwird. Und das hat seinen guten Grund. Aber dieser Grundsatz wird von manchen Gerichten mit Füßen getreten, was erschreckend ist. So etwas gab es vor "Corona" definitiv nicht."


ich weiss, das hat nix mit meinem fall zu tun. dennoch muss man zugeben ist diese situation einmalig. vor dem LG durfte ich uebrigens meine maske waehrend des dialogs mit dem richter und der staatsanwaltschaft ausziehen, falls das wen interessiert ^^

Gast50147

#333
RA Sattelmaier ist Vorsitzender des Vereins ,,Anwälte für Aufklärung e.V.
Das Ganze soll wohl eine Art Beruhigungstherapie für dich sein weil du auf deren Welle schwimmst.
Würde das alles stimmen, müssten diese RAe. von dir eine Vollmacht haben um die Prozessakten komplett vom AG und LG (als Grundvoraussetzung für eine Revision) anfordern zu können.
Wie sonst sollten sie dem LG sonst eine Sachrüge überhaupt vorhalten können
Die tatrichterlichen Feststellungen sind seit dem LG abgeschlossen.

Und nach § 176 i.V.m. § 178 GVG ist m.E. die Anordnung durch den Vorsitzenden eine Maske zu tragen nicht zu beanstanden.
(siehe hierzu Artl.2 Abs.2 GG) weil ddeine Handlungsfreiheit nach Art.2 Abs. 1 dadurch nicht eingeschränkt wird und damit das Interesse der Allgemeinheit Vorrang hat.

Gast50147

#334
Zitat von: jordan2sheepy am 31. Oktober 2021, 11:52:55vor dem LG durfte ich uebrigens meine maske waehrend des dialogs mit dem richter und der staatsanwaltschaft ausziehen, falls das wen interessiert ^^
Klaro - weil die Anklagebank gut 6 Meter vom Richtertisch entfernt steht. :blum:

Zitat von: jordan2sheepy am 31. Oktober 2021, 11:52:55Maskenpflicht in Gerichtssälen an, die es nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Da hat der RA nur die Abs. 1 und 2 Art. 2 GG vergessen
Zitat von: jordan2sheepy am 31. Oktober 2021, 11:52:55Ich selber bin bereits zweimal von Richterinnen dazu genötigt worden, die Maske aufzuziehen. Ansonsten hat man mir mit "der Räumung des Gerichtssaales" gedroht, was nicht anderes als meine gewaltsame Entfernung aus dem Saal bedeutet hätte.
Und warum hat er da keine Verfahrensrüge los gelassen und auf seine persönlichen Freiheiten nach dem GG und der Verfassung gepocht?

Antwort: Weil keine Erfolgsaussichten bestanden und er sich als RA blamiert hätte !!

jordan2sheepy

Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 12:12:02.
Würde das alles stimmen, müssten diese RAe. von dir eine Vollmacht haben um die Prozessakten komplett vom AG und LG (als Grundvoraussetzung für eine Revision) anfordern zu können.
also es ist nicht dirk sattelmaier der mich vertritt!
ja das kommt alles noch:

"Sehr geehrter Herr x,
in Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit nehme ich Bezug auf
unser Telefonat. Für das entgegengebrachte Vertrauen und die
Übertragung des Mandats bedanke ich mich verbindlich.
Wir waren so verblieben, dass Sie am 27.10.2021 selbst noch
Revision  beim  Landgericht  in Stuttgart  einlegen.  Ich  werde
mich  dann  beim  Gericht  legitimieren.  Dazu  würde  ich  Ihnen
noch in einem gesonderten Schreiben eine Vollmacht übersen-
den. Wenn das Urteil in vollständiger Fassung vorliegt, kann
dann unsererseits die Revisionsbegründung verfasst werden.

Zitat von: Gast50147 am 31. Oktober 2021, 11:25:49
Dürfte wohl Deutschlands einziger Revisionsprozess wegen einer Maske sein :lol:
siehe meine angehaengte datei  :grins:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Gast50147

#336
Eine Aufklärung - allerdings die letzte - gebe ich dir noch denn jetzt
artet das ganze aus !!
Der RA - wer auch immer - ist überhaupt nicht aktivlegitimiert!
Das Verfahren vor dem OLG führst du, bzw. der RA in deinem Namen.

Er sagt am Telefon die Kosten übernehmen wir.
Dann lass dir mal eine schriftliche Deckungszusage geben und dich darin von jeder Kostenhaftung frei stellen, sonst zahlst nämlich du  :heul: ggf. auch GA.

Nach der Revision gibt es nur noch die Verfassungsbeschwerde. Frage mich warum der RA Sattelmeier damals keine erhoben hat. :schaem:
Beachte die engen Fristen! 1 Woche nach Entscheidungsverkündung musst du - auch ohne Begründung Revision einlegen, innerhalb 1 Monats nach Zugang des Urteils bei dir MUSS der RA eine Begründung nachreichen.

Nächster Punkt: Das OLG prüft lediglich dein LG Urteil auf Rechtsfehler und geht dabei von der Feststellung des AG bzw. LG aus.
Diese Feststellungen sind auch für das OLG verbindlich !!
Missverständnisse, Hör- oder Denkfehler lassen sich nicht mehr einwenden und finden kein Gehör.
Das OLG ist keine Tatsacheninstanz mehr !!

Die Grundlagen für einen Revisionserfolg hätten schon beim AG / LG durch Beweisanträge und/oder Verfahrensrüge(n) erfolgen sollen.
Dein neuer RA kann prüfen lassen ob die unteren Instanzen das Verfahrensrecht beachtet haben und den gesamten Sachverhalt rechtlich einwandfrei gewürdigt haben.
Er kann noch eine Plausibilitätsprüfung der vorinstanzlichen Feststellungen verlangen. Habe ich alles schon 2 mal geschrieben!
Es gibt aber auch viele Fallstricke bei der Sache.

Mit 1 Satz: Deine bisher nicht vorgetragenen Verteidigungsargumente in den unteren Instanzen muss er raus finden und in der Revisionsbegründung absolut überzeugend und substantiiert vortragen. Es macht sehr viel Arbeit.
Dazu braucht er um erfolgreich zu sein die gesamten Akten vom AG und LG !!

Warum er so ein aufwändiges Verfahren für dich als Fremden kostenlos durchführt, anstatt es für sich (Sattelmeier) selber zu tun bleibt sein Geheimnis. :wand:
Nicht mal ein Erfolgshonorar habt ihr vereinbart.

Durch deine Vollmacht ist der RA kostenmäßig abgesichert und berechtigt nach RVG dir gegenüber abzurechnen sofern du keine Deckungszusage vpn ihm vorher erhältst.
Extreme Vorsicht halte ich hier für zwingend geboten !!!
Mit mir würde er das Spielchen so nicht treiben  :ok:



Kaputt

Hähä und das Bildchen willst als Beweis nehmen, dass selbst die Verfassungsrichter keine Masken tragen?
Da sind bloß gleich 2 Haken dabei! Es fehlt das Datum wann das Bild entstanden ist (wahrscheinlich vor der Pandemie).
Und der ganze Richtertisch ist fotografiert bloß den Präsidenten Habarth sieht man nicht. Dem sein Face ist aus den Nachrichten bekannt.
Dem wollten sie erst vor einigen Tagen was wegen Befangenheit am Zeug flicken weil er mit der Merkel zu Abend gegessen hat.
Mit dem Bildchen fällst garantiert auf den Hintern :grins:

jordan2sheepy

haha nein, das bild habe ich nur angehaengt weil ich es irre finde wie viele amtspersonen in meinen kindergartenprozess die finger drin haben. ganz so schlimm ist es bei mir nicht, aber so kommt es wahrscheinlich noch  :lachen: es zeigt ganz gut wie bisher unbescholtene buerger kriminalisiert werden durch irgendwelche laecherlichkeiten und keiner der amtspersonen aufsteht (wobei es es krista (Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. ...) gibt).
das neue urteil das ich gestern bekommen habe liest sich wie ein kurzer abriss aus meinem leben. das ist hochpersoenliches zeug, deswegen wollte ich es nicht hochladen. ich schau mal dass ich einen grossen teil schwaerze und hier hochlade die tage!

Kaputt

Da bin ich jetzt drauf gespannt. Persönliches musst du sogar schwärzen

Zitat von: jordan2sheepy am 05. November 2021, 10:23:07weil ich es irre finde wie viele amtspersonen in meinen kindergartenprozess die finger drin haben.
na halt Richter und Staatsanwalt und ggf. ein RA. Mehr brauchts doch nicht

jordan2sheepy

hab das urteil des landgerichts in die anlage. mein anwalt hat es nun auch von mir zugesandt bekommen und kann sich an die arbeit machen. hoffe er meldet sich die tage mal und sagt was sache ist. dann schaue ich auch drauf dass ich abgesichert bin @harry danke fuer die warnung! also ein mandat/vollmacht muss ich ja noch hoffentlich schriftlich erteilen und da sollte auch drin stehen dass dr. weber die kosten uebernimmt. kostentechnisch ist da glaub nun viel ungeahntes sprengpotential drin.

neben richter sind noch schoeffen dabei gewesen, und urkundsbeamtin/sekretäre.... und vor dem AG natuerlich noch der polizist als zeuge.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Kaputt

Ich hab deinen Thread auch komplett gelesen.
Da hat doch der "Harry" wieder rechtgehabt obwohl sie ihn immer versuchen ihn so nieder zu machen. Mir hat er auch super geholfen.

Durch die Rechtsbeschränkung hast du ein Geständnis deiner Masken-Dummheit abgelegt. Und darum wurde die Strafe hoch abgemildert bloß die Rechtskraft der Schuld hat das LG an der Aufhebung und Einstellung gehindert.

Menno menno das hättest alles vorm AG schon haben können.
Und jetzt? ziehst vors OLG? Weswegen? Was willst da erreichen?

jordan2sheepy

es haette wirklich sein koennen dass das verfahren eingestellt worden waere, wenn ich die berufung nicht reduziert haette auf die strafe. aber das konnte man nicht voraussehen. das was harry vorgeschlagen hatte war eine sichere nummer die genauso funktioniert hat wie er vorhergesagt hat!

das mit dem OLG mache ich nur auf anraten des arztes, weil er mir eine kostenzusage gegeben hat und er halt zb auch in youtube interviews so ungefaehr sagt er hat die aufgabe nach hippokratischem eid ("Die Erhaltung u. Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein") unabhaenig von dritten zu sein usw. er will nicht dass die justiz sagt er habe falsche gesundheitszeugnisse ausgestellt, so denke ich. auch wenn es gerade eigentlich glaub gar keine praktischen gruende hat, aber das weiss ich nicht, was bei seiner praxisdurchsuchung im februar nun rausgekommen ist. wie gesagt ist er inzwishen 77 jahre alt und ich finde es loeblich dass er aus ideologischen gruenden sich in gefahr begibt. er hat eben nicht mehr so viel zu verlieren, wobei ich auch glaube ein entzug der approbation kann auch im hohen alter wenn man gar nicht mehr praktizieren will in wenigen jahren auch seelisch einem ganz schoen zusetzen. der arzt hat schon so vielen menschen geholfen, auch durch seine krebs-buecher. und wenn der staat jetzt so um sich schlaegt ist das etwas wogegen es sich zu kaempfen lohnt aus seiner sicht. also so denke ich, sind seine ueberlegungen!

Kaputt

#343
Ja und was soll das OLG zu deinen Gunsten entscheiden?

Zitat von: jordan2sheepy am 05. November 2021, 11:05:10er will nicht dass die justiz sagt er habe falsche gesundheitszeugnisse ausgestellt,
Dann muss er aber auf Unterlassung klagen und nicht in einem fremden Verfahren.
Zitat von: jordan2sheepy am 05. November 2021, 11:05:10das mit dem OLG mache ich nur auf anraten des arztes, weil er mir eine kostenzusage gegeben hat
Damit bist du dann der Prozessführer (Herr des Verfahrens) und der RA würde deiner Weisung unterliegen und du könntest ihn sogar im Verfahren aus dem Mandat entlassen
Der schickt dir jetzt eine Vollmacht, die unterschreibst du und bist damit der zahlungspflichtige Auftraggeber des RA.
Da müsste drin stehen: Keine Kostenansprüche einschl. aller Nebenkosten an Herrn Jordan für OLG Verfahren.

Und die Kostenzusage hat dir der Arzt gegeben nicht der RA und das kann der Arzt im Namen des RA gar nicht zusagen

jordan2sheepy

ok dann ergibt meine denkweise keinen sinn. danke dir fuer den hinweis dass in der vollmacht so ein passus drin stehen muss bevor ich was unterschreibe. ich traue dem braten eigentlich schon, aber ich kann auch ruhiger schlafen wenn ich abgesichert bin.

@harry, was meinst du mit "sonst zahlst nämlich du  :heul: ggf. auch GA." was heisst GA.?