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Begonnen von Sophiagirl, 10. Juli 2021, 23:30:47

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crazy

Mit Zustimmung der Eltern kann man auch mit 16 eine eigene Wohnung haben, daher Logo kann er mit seiner Freundin zusammen ziehen.
Sinnvollerweise dann eben dorthin wo er Arbeit in seinem Ausbildungsberuf bekommt und seine Familie ernähren kann. Mit erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung ist es aus mit Unterhaltsanspruch gegen die Eltern.

Fylou, fürs Kind erhälst Du nach dessen Geburt das Kindergeld für euer Kind. Da Du wohl nicht arbeitest bekommst Du für Dich 300 Euro Elterngeld für 1 Jahr. Zusätzlich muss der Vater des Kindes Dir und dem Kind Unterhalt zahlen. Wohnt ihr zusammen tut er das in Natural(er zahlt die Miete und packt was in die Haushaltskasse, damit der Kühlschrank auch für ihn gefüllt ist )
Du bekommst noch Rente? Die behälst Du natürlich auch noch.
Wie schon mal erklärt ist der KV Dir und dem Ungeborenen auch während der Schwangerschaft bereits verpflichtet, sowieso als "BG" zieht ihr jetzt bald zusammen.

Gast34764

Zitat von: crazy am 15. August 2021, 22:28:46Mit Zustimmung der Eltern kann man auch mit 16 eine eigene Wohnung haben, daher Logo kann er mit seiner Freundin zusammen ziehen.

Bei Ausländerrecht (auch wenn es ein EU-Land ist) würde ich mich da trotzdem noch einmal erkundigen. Er hält sich als Minderjähriger dann ohne Eltern in dem Land auf; kann gut sein, dass sich der Anspruch des Aufenthalts von den Eltern her ableitet. Sollte aber kein Problem sein das beim auswärtigen Amt o.Ä. zu erfragen. Auch, ob er dann die 3-Monats-Ausschluss-Frist bei SGB II einhalten muss wenn er als Kindsvater herzieht.

bebe82

Wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, hat er einen eigenen Status, da in dieser Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden

Sophiagirl

Ja, ich werde mal meinen Anwalt fragen. Da kam ich bisher Inst gut mit zu recht.

Auch wenn die Ausbildung in Holland war?

Und zu dem Rest den weiß ich erstmal bescheid.

Liebe Grüße

Sophiagirl

Moin,

Die ea dauert leider noch immer an.

Aber mein Anwalt hat mich gut beraten und mir erklärt wie es mit meinem Freund wäre. Da er ja arbeitssuchend dann ankommen würde hätte er direkt Anspruch auf Hartz 4 und bitte zum 18 eben kinderregel Satz wo denn bei mir allerdings nicht diese 10 Prozent abgezogen werden darf.

Das mit dem hausgeld hat er auch erklärt je nachdem wie und wann es zufließt kann man es noch sehr unterschiedlich nutzen.

Soweit sind wir auf jedenfall wieder schlauer.


Liebe Grüße

BigMama

Zitat von: Sylvergirl am 17. August 2021, 11:57:26Da er ja arbeitssuchend dann ankommen würde hätte er direkt Anspruch auf Hartz 4
Bist du dir da ganz sicher, dass der RA dich und du den RA richtig verstanden hast? Die Arbeitssuche kann definitiv nicht der Grund dafür sein, dass er vom ersten Tag an Alg II bekommt. Denn § 7 SGB II besagt u.a. dass Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Alg II haben.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sophiagirl

Moin,

Ja hab ich. Ich hab schatzi auch gefragt er hat es vorhin so erklärt.

Liebe Grüße

BigMama

Zitat von: Sylvergirl am 17. August 2021, 15:41:40Ich hab schatzi auch gefragt er hat es vorhin so erklärt.
Wer ist Schatzi? Dein Freund? Woher hat er die Info?

Schau mal hier in den FH:
Randziffer 7.27 2. Absatz
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sophiagirl

Ja moin,

Mein Freund, er hat bei dem Telefonat daneben gesessen. Aber ich werde es gleich nochmal lesen aber selbst wenn die 3 Monate Wartezeit wären auch nicht die Welt.

Liebe Grüße

BigMama

Zitat von: Sylvergirl am 17. August 2021, 15:52:09Mein Freund, er hat bei dem Telefonat daneben gesessen.
Ist er jetzt bei dir in Deutschland?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast34764

Zitat von: Sylvergirl am 17. August 2021, 15:52:09Aber ich werde es gleich nochmal lesen aber selbst wenn die 3 Monate Wartezeit wären auch nicht die Welt.

Du stehst jetzt schon ohne Geld da, und das seit fast 2 Monaten. Ich würde mir so etwas überlegen, wie willst du ihn durchfüttern und seinen Mietanteil zahlen? Am Sinnvollsten wäre es wenn DU dir eine Wohnung suchst die du mit 2 Personen (du und Kind) auch halten kannst. Wenn er dann nachkommt, wird im Bett sicherlich noch ein Platz frei sein. Und ein Baby kann gut im Elternschlafzimmer schlafen, da spreche ich aus Erfahrung. Bis das Kleine dann 1 oder 2 ist geht das, dann hat er hoffentlich Arbeit und ihr müsst wenn alles gut geht auch nicht mehr auf die Angemessenheit beim JC achten.

Sophiagirl

Zitat von: BigMama am 17. August 2021, 15:53:48
Zitat von: Sylvergirl am 17. August 2021, 15:52:09Mein Freund, er hat bei dem Telefonat daneben gesessen.
Ist er jetzt bei dir in Deutschland?

Ja, er ist derzeit wieder mit Eltern in Holland und er wohnt auch direkt an der Grenze.

Ja müssten auch erstmal Wohnung finden. Muss ja auch erst geregelt sein.

Da gehen ja noch Wochen oder Monate ins Land.

Zumal sein papa heute wieder anders drauf ist, die kennen auch meine Vorgeschichte und nun will sein Papa das alleinige Sorgerecht. Aber nun gut. Das unterstützt niemand. Auch nicht seine Frau bzw angetraute. Soweit ich weiß haben die sich wohl auch gestritten und geprügelt deswegen.

Er tut so als ob und war selbst erst 17 daher hat keiner mehr Verständnis dafür.

Seine Mama hofft nur ihren enkel oft zu sehen aber zu Hause bleiben, darf er auch von ihr aus nicht mehr.

Am meisten freut sich seine Tante die uns zu Not auch schon aufnehmen will.

Nun ist es so das seine Mama wohl das alleinige Sorgerecht hat und daher hat sie es auch zu bestimmen. Da bin ich und er ganz froh drüber.

Und bis auf sein Vater freuen sich alle mega. Haben schon zum Teil Klamotten gekauft.

Er wollte sowieso warten bis das hausgeld vom Anwalt durch ist, evtl brauchen wir dann auch gar kein jobcenter erstmal mehr.

Liebe Grüße

Gast34764

Zitat von: Sylvergirl am 17. August 2021, 18:50:42und nun will sein Papa das alleinige Sorgerecht

Bevor das vor Gericht durch ist ist der Junge eh schon 18. Also sinnlos. Gerade wenn die Mutter akuell das alleinige Sorgerecht hat, er also nicht einmal das geteilte Sorgerecht in Anspruch nimmt.

Kann dein Vater eigentlich alleine die Wohnung dann finanzieren?


Sophiagirl

Das stimmt was du schreibst.

Ja das kann er schon. Da hatten wir im Prinzip extra drauf geachtet.  :clever:

bebe82

Das mit dem Anspruch würde ich vorher klären!

Wenn die Ausbildung in Holland war, hat er hier keinen Anspruch, weder auf alg1 noch auf alg2.

Dein Anwalt sollte den bereits erwähnten Paragraf 7 mal genau lesen...

Und nach 3 Monaten hätte er auch nur einen Anspruch, wenn er einen Status hätte, den er ohne Arbeit aber nicht hat