Umzug innerhalb leer aber neue lb

Begonnen von Sophiagirl, 10. Juli 2021, 23:30:47

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Sophiagirl

Also mit dem Anwalt habe ich schon 3 mal gewonnen gegen das jobcenter gewonnen.

Nein er ist nicht unterschrieben.

Ich lebe im Prinzip von 0 kriege eben nur meine grundrente von 156 Euro aber das langt hinten und vorne nicht.

Liebe Grüße

Sophiagirl

Für alle die es mal interessiert.

Wie gesagt ich hatte sogar was nachgereicht, aber anscheinend wollen sie dies wieder ignorieren oder gar nicht akzeptieren.

Ich habe nochmal mit meinem Papa gesprochen unterschreiben wird er für den Antrag sicher nichts, weil er dies nie musste und da war ich direkt wieder Staatsfeind nummer 1. Aber er sagt auch ich soll mir jetzt sonst ne Wohnung nebenan oder so suchen erstmal wegen dem kleinen und weil sie dann eben noch mehr Miete zahlen muss...  :lol: Ich musste lachen aber recht hat er.

Ps: Ich will eure Meinungen für 0,10 Cent sich rechtfertigen zu müssen, fand jeder bisher übel.

Liebe Grüße

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 14. August 2021, 15:23:15
Ich will eure Meinungen für 0,10 Cent sich rechtfertigen zu müssen, fand jeder bisher übel.

Echt, an diesem einen Punkt hängst dich auf? Man möchte eine Erklärung für diverse Zahlungseingänge, da werden selbstverständlich ALLE unklaren Beträge aufgeführt, egal in welcher Höhe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast34764

Was sagt denn dein Anwalt zu dem Schreiben? Du musst deine anfallenden Mietkosten eben nachweisen; auch die Meldebescheinigung ab 01.06. aber Mietvertrag ab 01.07. müssen erklärt werden.

Wenn sich der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag bezieht, dann muss beides vorgelegt werden. Ohne den Wortlaut zu kennen kann man dazu also nichts sagen.

Der Hinweis auf max. die Hälfte der Miete ist nicht richtig, allerdings darf tatsächlich nicht die gesamte Wohnung von dir bezahlt werden. Wie viel hast du denn als KdU angegeben?

Sophiagirl

Zitat von: Sheherazade am 14. August 2021, 15:30:54
Zitat von: Sylvergirl am 14. August 2021, 15:23:15
Ich will eure Meinungen für 0,10 Cent sich rechtfertigen zu müssen, fand jeder bisher übel.

Echt, an diesem einen Punkt hängst dich auf? Man möchte eine Erklärung für diverse Zahlungseingänge, da werden selbstverständlich ALLE unklaren Beträge aufgeführt, egal in welcher Höhe.

Ich hab ja alle erklärt wobei eine zurück geholte Lastschrift schon niedlich zu erklären ist... :-) Zumal es dabei steht...  :wand:

@Fylou

Der hat es gelesen musste schmunzeln und sagte das ist die Reaktion auf die EA ist. Warum allerdings selbst die nachgereichten nicht akzeptiert wurden ist ihm auch ein Rätsel oder die sind da mal wieder verschwunden. Wäre ja dann auch nichts neues...

Ja hab ich bzw. wollt ich ja wir hatten im Juni eben Doppelmiete oder eben eher mein Papa. Deshalb hatte ich den neuen Antrag zum 1.7. gestellt.

Nein ich habe die Vorlage hier im Forum genommen und zurecht gebastelt. 380 € haben wir genommen da wir die Heizkosten 0 einschätzen können. Wir heizen hier mit Nachtspeicheröfen und in der letzten Wohnung mussten wir nun in 6 Monaten fast 2000 Euro an Strom nachzahlen wegen Fußbodenheizung und weil mein Arsch Vermieter das nicht trennt und auch das Blatt für den damaligen SB nicht ausfüllen will, hänge ich nun dort noch immer mit, dass ich deshalb sogar in der letzten Wohnung keine HK bezahlt bekomme. Dieses Dilemma wollten wir uns damit ersparen.

Mein Anwalt versucht derzeit mit meinem Vater zu reden, ob man den Mietvertrag nicht unter Vorbehalt mit einreicht damit sie eben sieht das es nicht die ganze Miete ist. Aber bei 380 € von ganzer Miete auszugehen ist eh blödsinn. Wie klein und günstig sollte die Wohnung dann sein?

Ganz liebe Grüße und einen schönen Samstag

Gast34764

Zitat von: Sylvergirl am 14. August 2021, 15:47:46Aber bei 380 € von ganzer Miete auszugehen ist eh blödsinn. Wie klein und günstig sollte die Wohnung dann sein?

Och, ich kenne viele 2- und 3-Raum-Whg die so günstig wären.

Zitat von: Sylvergirl am 14. August 2021, 15:47:46Mein Anwalt versucht derzeit mit meinem Vater zu reden, ob man den Mietvertrag nicht unter Vorbehalt mit einreicht damit sie eben sieht das es nicht die ganze Miete ist.

Unter Vorbehalt wird da nichts bringen... wie hoch ist denn nun die Gesamtmiete? Man könnte sich hier viel  Ärger und Zeit ersparen wenn man der Forderung des Jc nachgibt. Ob gerechtfertigt oder nicht sei mal dahingestellt.

Zitat von: Sylvergirl am 14. August 2021, 15:47:46Warum allerdings selbst die nachgereichten nicht akzeptiert wurden ist ihm auch ein Rätsel oder die sind da mal wieder verschwunden. Wäre ja dann auch nichts neues...

Die Unterlagen wurden doch hoffentlich nachweislich zugestellt?

Sophiagirl

Fylou wo denn das? Dafür habe ich weder in leer noch in Hamburg bisher je ne Wohnung gesehen.

465 € soweit ich das in Erinnerung habe. Aber eben ohne hk und da wollte niemand wieder auf die Schnauze fallen. Derzeit zahlt mein Papa an Strom 200 Euro und da bei pausch keine Abrechnung gibt wollte er lieber mehr für die hk. Und Nacht speicher Tarife bekommt auch keiner von uns wegen Schufa. Ist daher auch keine Option.

Ja wurde mit Zeugen abgegeben. Aber der Mutterpass auch mit Zeugen war ja genau so verschwunden.

Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 14. August 2021, 15:47:46
Aber bei 380 € von ganzer Miete auszugehen ist eh blödsinn.

Wieso ist das Blödsinn? Das ist die angemessene Bruttokaltmiete im LK Leer für eine Person. Und ja, dafür gibt es 2-Raumwohnungen. Nicht oft, aber es gibt sie.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Zitat von: Sylvergirl am 04. August 2021, 20:08:59
Ja, es ist ein Durchgangszimmer. Das optimale ist es auch nicht und trotzdem zig tausend mal besser als vorher.


Du zahlst 370 warm für ein Zimmer durch das dein Vater durchtoben muss?
Und für die ganze Bude zahlt er wie viel?

Such Dir was vernünftiges und hör auf dir selber so viel Stress anzutun.

Gast34764

Zitat von: crazy am 14. August 2021, 18:46:10Und für die ganze Bude zahlt er wie viel?

465€ steht oben plus HK. Somit verständlich wenn man genau die angemessenen Kosten für eine Person ausschöpft und dabei nur ein Zimmer bewohnt.

Warum man mit Schufa angeblich keinen HT/NT-Tarif bekommt verstehe ich aber nicht. Kommt die Aussage vom Grundversorger?

Sophiagirl

Ich muss nur ja nun theoretisch eh was eigenes suchen. Aber das steht auf einem anderen Blatt.


Apropos es müsste ja weiterhin was in der Nähe sein und wie ist das eig mit meinem Freund der würde nun doch auch eher vorziehen bei mir zu bleiben statt ungarn was aber eher durch die Reaktion von seinen Eltern kommt. Welche Wohnungs große Wäre dann da jetzt wie angemessen wir wollten nun nicht in den 2 Monaten 2 mal umziehen. Kann man direkt was für 3 suchen? Und wie würde sich das mit dem hartz 4 verhalten? Seine Eltern sagten wenn er für auszug was braucht kriegt er nun alles.

Ja die Aussage und Ablehnung kommt vom Grund-Versorger.

Dort hänge ich im normalen Tarif fest.

Gast34764

Zitat von: Sylvergirl am 15. August 2021, 14:09:22Kann man direkt was für 3 suchen?

Bevor du so etwas regelst solltest du erst einmal klären, mit welchem Recht er sich bei dir aufhalten darf und welche Ansprüche auf Sozialleistungen er hat.


Zitat von: Sylvergirl am 15. August 2021, 14:09:22Seine Eltern sagten wenn er für auszug was braucht kriegt er nun alles.

Hä? Ich denke er hat Stress mit den Eltern?

Kopfbahnhof

Offenbar hat das JC einen Antrag von dir bekommen, mit dem es fast nichts anfangen kann.
Wurde alles doch Nachgereicht, sollte man da hartnäckig Nachfragen was denn noch fehlen soll.
(wobei der Hauptmietvertrag das JC nichts angeht ebenso die Vermieterbescheinigung WENN alles im Untermietvertrag drin steht)

Ansonsten solltest du dir endlich mal Klarheit verschaffen, was du denn nun in der Zukunft wirklich willst.

Wie schon geschrieben, ein Auszug ist jederzeit möglich, weil Ü25 und erste eigene Wohnung.

Zieht dein Freund mit ein, gibt es vermutlich wieder ne Menge neue Probleme.

Sophiagirl

Moin

Hey fylou,

Ja hat er auch. Aber nun hat er denen auch erzählt das ich schwanger bin und nun sollen wir nicht ungarn bleiben bzw dürfen es nicht. Sein Vater war auch gestern so von er tut noch alles gegen das Kind und heute hat er ein maxi cosi geholt. Zumindest angeblich. Er ist nun selbst komplett hin und hergerissen. Also seine Eltern sagen ja du darfst das Kind haben aber erwarte keine Unterstützung und Co. Deswegen soll er direkt raus.

Ja das wollten wir denn nun sowieso machen. Also was er hat und was nicht. Er hat ja seine Ausbildung im Bereich Garten fertig und wollte den auch gerne dort arbeiten.

Vanessa

Ja die andren Formulare sind hg und miete und auf dem hauptantrag konnte sie meine Kontonummer nicht lesen. Hat zwar eh die Auszüge aber nun ja. Wenn das Feld so klein ist kann ich auch nichts dafür. Des eine weitere Formular ist hg aber das krieg ich nicht unterschrieben und das versteh ich war ja auch bisher nie nötig außer beim allerersten mal wo ich hartz 4 bekommen habe mit 24 1/2 Jahren.

Der Stress mit meinem papa ist Seither je immer so gewesen. Aber es ist von meiner Seite nun mal der letzte lebende verwandte und wir haben uns nun auf eine Wohnung in der Nähe geeinigt. Er ist nun doch stolz wie Oskar das er noch Opa wird. Das hat ihn noch wieder verändert.>

Warum sollte dies Probleme geben? Verbieten können sie das nun eher weniger. Und jeder derzeitige versucht und zu unterstützen. Und warum sollte ich nicht mit dem kindsvater zusammen leben dürfen? Wie oben gesagt er würde eh versuchen in Deutschland dann Arbeit zu finden.

@alle

Wie wäre denn da die Berechnung wenn er Anspruch hätte? In d würde er ja theoretisch wieder noch Kindergeld bekommen? Wobei ich das anzweifel weil Ausbildung hat er ja fertig oder? Wäre das denn der Kindersatz oder der reguläre?

Anbei er hat ja schon mal mit seiner Familie in Deutschland gewohnt kann das an dem Anspruch was ändern bzw. Begünstigen?


Liebe Grüße

Gast34764

Bevor er nicht 18 ist wird er sicherlich nicht zu dir ziehen können, zumindest nicht in deine BG.

Danach ist er m.W. 3 Monate von Sozialleistungen wie ALG2 ausgeschlossen. Da gibt es aber auch Ausnahmen, ob Familiengründung eine ist kann ich dir nicht sagen. Frag doch mal deinen Anwalt?