Einladung bekommen (Berufliche Situation) - Corona Test gefordert

Begonnen von dobi, 25. August 2021, 22:03:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gast34764

Das gilt aber nicht für alle Geschäfte, ich weiß z.B. das es hier beim Lidl nicht so locker gesehen wurde. Auch von anderen Arbeitsplätzen, bei denen man ohne Test gar nicht auf das Gelände kam. Nachvollziehbar als AG, denn wenn etwas passiert hängt er mit der Fürsorgepflicht, Arbeitsschutz und den Bestimmungen voll mit drin.

Im Zweifel landet so etwas vor dem Arbeitsgericht. Ob sich das lohnt nur wegen einem Wattetupfer in der Nase...

blaumeise

@dobi: Ich habe nicht herauslesen können, ob du dich grunsätzlich nicht testen lassen möchtest oder ob du lediglich nicht selbst für die Kosten aufkommen willst, wenn das JC dich zum Meldetermin auffordert. Worum genau geht es also?

Meph1977

#47
Zitat von: onehitwonder am 26. August 2021, 17:41:30
Zitat von: egon6 am 26. August 2021, 17:40:28
ZitatDer AG hat nämlich eine Fürsorgepflicht/Schutzpflicht für sein restliches Personal
Vollkommen richtig, deshalb kann er ja auch den AN frei stellen bei vollem Lohn.
Unsinn.

Nix unsinn solange keine Verordnung existiert oder die Arbeitnehmer nicht zumindest eine erhöhte exposition berufsbedingt haben hat der Arbeitgeber schlicht nix zu melden. Wenn er trotzdem eine anlasslose Testpflicht haben will kann er Verweigerer freistellen ist aber dann im Annahmeverzug. Annordnen kann er Tests nur wenn ein konkreter Anlass besteht.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Schnuffel01

Zitat von: Delfinanne am 26. August 2021, 20:07:52Keine Testpflicht für Mitarbeiter
Bei unserem Netto angeblich Testpflicht 2x in der Woche.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

egon6

Gegen die Tests habe ich nix solange die von qualifizierten und dafür autorisierten Personal durchgeführt wird. Die Frage ist wie das funktionieren soll. Bestellt dann der AG früh 6 Uhr im Krankenhaus oder beim Gesundheitsamt das Personal das den Test dann in der Firma durchführt?
Selbsttests sollen ja nicht gültig sein und der AG selber darf ja auch nicht seine Mitarbeiter testen.

onehitwonder


Schnuffel01

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Meph1977

Zitat von: egon6 am 26. August 2021, 22:10:39
Gegen die Tests habe ich nix solange die von qualifizierten und dafür autorisierten Personal durchgeführt wird. Die Frage ist wie das funktionieren soll. Bestellt dann der AG früh 6 Uhr im Krankenhaus oder beim Gesundheitsamt das Personal das den Test dann in der Firma durchführt?
Selbsttests sollen ja nicht gültig sein und der AG selber darf ja auch nicht seine Mitarbeiter testen.

In unserer Firma kommt 2 mal die Woche der Betriebsarzt. Teilnahme ist freiwillig
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Delfinanne

Wir haben wie gesagt alle ein Impfangebot beommen. Ca. 80 % der Belegschaft snd geimoft  doppelt. Dazu müssen wir Maske tragen. Bisher nur 1 Coronafall unter ca. 100 Mitarbeitern und der hat sich durch seinen Sohn angesteckt, der es aus der Schule mitbrachte
Carpe diem! ich lebe jetzt, ich lebe heute und ich geniesse in vollen Zügen

Hansejunge

#54
Lieber TE,

recherchiere mal nach "Klagepaten", "Anwälte für Aufklärung", etc. Dort kann Dir bestimmt geholfen werden zum Thema Testpflicht im öffentlichen Raum.

Es gibt ja schon mehrere Gerichtsurteile, auch in Deutschland, die eindeutig wissenschaftlich belegen, dass PCR-Tests und Antigentests nicht für diagnostische Zwecke geeignet sind und somit untauglich sind, ein einziges, einzelnes Virus nachzuweisen. Das ist ein Fakt!

So kannst Du über den Widerspruch gehen und dies dann mit anwaltlicher Vertretung anfechten, sollte es zu einer Sanktion kommen. Mehrere hundert Anwälte in Deutschland haben sich diesem Thema bzw. dieser Evidenz gewidmet und sind für solche Streitigkeiten offen.

Nur für den Fall, dass jetzt hier groß zur Diffarmierung ausgeholt wird: Ich gebe lediglich wieder, was ich gelesen habe bzw. was ich durch Vernetzungen weiß. Dem TE soll schließlich geholfen werden.



[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

onehitwonder

Zitat von: Hansejunge am 27. August 2021, 11:30:33Lieber TE,

recherchiere mal nach "Klagepaten", "Anwälte für Aufklärung", etc. Dort kann Dir bestimmt geholfen werden zum Thema Testpflicht im öffentlichen Raum.

Es gibt ja schon mehrere Gerichtsurteile, auch in Deutschland, die eindeutig wissenschaftlich belegen, dass PCR-Tests und Antigentests nicht für diagnostische Zwecke geeignet sind und somit untauglich sind, ein einziges, einzelnes Virus nachzuweisen. Das ist ein Fakt!
Sorry, aber das ist "Querdenker"-Geschwafel pur.

justine1992

Zitat von: Hansejunge am 27. August 2021, 11:30:33Ich gebe lediglich wieder, was ich gelesen habe bzw. was ich durch Vernetzungen weiß.
Und was irgendwo geschrieben steht, muss schließlich richtig sein. Wenn jemand gelesen hat, dass Gerichtsurteile etwas eindeutig wissenschaftlich belegen - dann ist das wohl so.
Hansejunge weiß bescheid!
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

onehitwonder

Und zum Beschluss Az. 9 F 148/21 (im übrigen KEIN Urteil) im angehängten Dokument:

VG kritisiert AG-Beschluss

Das Gericht verweist schließlich darauf, dass der gerade die Antragsteller des vorliegenden Verfahrens betreffende Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 (Az. 9 F 148/21) offensichtlich rechtswidrig sei und der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht entgegenstehen könne. Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Für eine solche Anordnungskompetenz fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten. Der AG-Beschluss sei als ausbrechender Rechtsakt offensichtlich rechtswidrig (Beschl. v. 20.4.2021 - 8 E 416/21).


Hansejunge

Zitat von: onehitwonder am 27. August 2021, 12:13:37
Und zum Beschluss Az. 9 F 148/21 (im übrigen KEIN Urteil) im angehängten Dokument:

VG kritisiert AG-Beschluss

Das Gericht verweist schließlich darauf, dass der gerade die Antragsteller des vorliegenden Verfahrens betreffende Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 (Az. 9 F 148/21) offensichtlich rechtswidrig sei und der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht entgegenstehen könne. Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Für eine solche Anordnungskompetenz fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten. Der AG-Beschluss sei als ausbrechender Rechtsakt offensichtlich rechtswidrig (Beschl. v. 20.4.2021 - 8 E 416/21).

Richtig recherchieren!

https://www.bverwg.de/pm/2021/44

https://2020news.de/familiengerichte-sind-fuer-%c2%a7-1666-bgb-zustaendig/


PS.: Mehr kommt von mir nicht. Ich möchte dem TE helfen, mit dem Verweis auf Klagepaten und den AFA. - Dass Du eine andere Weltsicht auf die Dinge hast, ist Dein gutes Recht. Ich respektiere das. Jeder soll seinen Weg gehen, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Gute Reise.


götzb

Zitat von: Gast34764 am 26. August 2021, 16:15:05
Zitat von: götzb am 26. August 2021, 15:43:35Warum bietet man den Test nicht direkt im JC an ?
Weil keine Selbsttests zählen und die "richtigen" Tests von geschultem Personal durchgeführt werden müssen. Das kann nicht einfach der SB machen.

Wenn die "Einladung" so extrem wichtig ist, dann muss das JC eben geschultes Personal bereitstellen. Vor allen da die Räume umgebaut wurden. Und das Personal kann dann der ÄD bereitstellen.

"Moralisch" was anderes wäre es, wenn man selber
um einen persönlichen Termin gebeten hat.   :mail:
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.