Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Keine Kosten für Unterkunft bekommen

Begonnen von Ruda13, 31. August 2021, 20:16:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Ruda13

Hab grad angerufen. Unterlagen sind da aber es steht auf Bearbeitung. Die Dringlichkeit wurde weitergegeben. Das wars. Versteh auch nicht warum das Geld überhaupt einbehalten wurde. Miete ist gleich,   Wohnort ist gleich. Hab keine Umzugdkosten o.ä.beantragt.

Ruda13

Bis heute tat sich immer noch nichts. Weiß nicht mehr weiter.

Fettnäpfchen

Ruda13


Dann halt noch mal anrufen und etwas Druck ausüben.
Du brauchst die KdUH sonst wird eine Kündigung der Whg. anstehen und das JC hatz seit Anfang August die ausschlaggebenden Unterlagen und am
Zitat von: Ruda13 am 06. September 2021, 08:24:59Hab grad angerufen. Unterlagen sind da aber es steht auf Bearbeitung.
daher hat das JC zeitnah nach § 17 SGB 1 zu bearbeiten und bescheiden und nachzuzahlen! Gib Ihnen Zeit bis max nächste Woche ansonsten siehst du dich gezwungen einen EA beim SG einzureichen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ruda13

Sooo heute dann endlich einen Bescheid im Briefkasten gehabt sowie einen Geldeingang.
Aber zu wenig. Die Nebenkosten betragen 150€, berücksichtigt wurden nur 85,06€.  Das ist genau die Summe der angemessenen Heizkosten hier im Landkreis.
Was ist mit den restlichen Nebenkosten?
Im Mietvertrag steht klar 150€.

Fettnäpfchen

Ruda13

Zitat von: Ruda13 am 16. September 2021, 14:09:51Sooo heute dann endlich einen Bescheid im Briefkasten gehabt sowie einen Geldeingang.
Was steht denn in dem Bescheid dazu. Vllt. mal anonymisiert einstellen? wobei ich wenn es nicht um Single geht da vllt. nicht helfen kann aber dafür hoffentlich andere User.

Wie hoch waren deine alten NK? Du bist ja ohne Zusicherung umgezogen vllt. deswegen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ruda13

Da steht nur das die angemessenen Wohnkosten meines Ortrs Summe x betragen und diese daher so übernommen werden. Die Summe ist die angemessene Kaltmuete plus die Heizkosten. Ohne jegliche andere Nebenkosten.
Habe ich in der Berechnung auch nochmal nachgeschaut.

Fettnäpfchen

Ruda13

Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 12:08:36
Da steht nur das die angemessenen Wohnkosten meines Ortrs Summe x betragen und diese daher so übernommen werden. Die Summe ist die angemessene Kaltmuete plus die Heizkosten. Ohne jegliche andere Nebenkosten.
Habe ich in der Berechnung auch nochmal nachgeschaut.
Dann dürfte irgendetwas nicht stimmen. Die KdUH setzten sich aus Kaltmiete NK und HK zusammen. Kann auch Bruttokalt sein da wären dann die NK dabei+ HK

Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2021, 18:23:49
Wie hoch waren deine alten NK?
?
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. September 2021, 18:23:49Du bist ja ohne Zusicherung umgezogen vllt. deswegen.
!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ruda13

Die alten Nebenkostenvorrauszahlung war 100€. Aber das ist ja nur eine Vorrauszahlung, und es kam dann natürlich eine Nachzahlung.

Fouxie

ZitatDa steht nur das die angemessenen Wohnkosten meines Ortrs Summe x betragen und diese daher so übernommen werden. Die Summe ist die angemessene Kaltmuete plus die Heizkosten. Ohne jegliche andere Nebenkosten.

Grundsätzlich ist bei der Angemessensheitsgrenze die Bruttokaltmiete gemeint (also inkl. der kalten Nebenkosten) und eine Heizungspauschale.

Wenn Du ohne Einwilligung/Zusicherung umgezogen bist und den Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters gewechselt hast, werden nur die jetzt geltenden Bemessensgrenzen angewandt, d.h.: Lag die Bemessungsgrenze an Deinem vorherigen Wohnort/JC höher als beim aktuellen, werden nur die (ggf. niedrigeren) des jetzigen Wohnortes  übernommen.

Ruda13

Der Wohnort ist der gleiche. Bin quasi um die Ecke gezogen.

Fettnäpfchen

Ruda13

Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 12:44:22Die alten Nebenkostenvorrauszahlung war 100€.
und mehr bekommst du jetzt auch nicht weil du ohne Genehmigung umgezogen bist.
Ratgeber Umzug
ZitatWenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers und innerhalb dessen Zuständigkeitsbereiches umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten: (weiterlesen..
)

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ruda13

Ich hab grad gesehen das mein Wohnort jetzt nicht mehr in mietstufe 3 ist wie beim Einzug in die alte Wohnung, sondern in Stufe 2. Ist es dann korrekt das nicht die Kosten wie in der alten Wohnung auch übernommen werden?
Ich bin nicht aus Spaß umgezogen. Es ging nicht anders, das wurde dem Jc auch mitgeteilt.

Gast50874

Die Mietstufe gilt für Wohngeld, nicht für die Angemessenheit. Dazu gibt es eigene Richtlinien.

Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 14:30:50Ich bin nicht aus Spaß umgezogen. Es ging nicht anders, das wurde dem Jc auch mitgeteilt.

Was du dem Jc beweisen musst. Hast du die Zusicherung zum Umzug vorher beantragt?

Fettnäpfchen

Ruda13
Der Beitrag von Levana kam zeitgleich zum unten geschriebenen, deswegen lass ich es al so stehen. Evtl. kann dir Levana sogar weiterhelfen als ich....

Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 14:30:50Ich hab grad gesehen das mein Wohnort jetzt nicht mehr in mietstufe 3 ist wie beim Einzug in die alte Wohnung, sondern in Stufe 2. Ist es dann korrekt das nicht die Kosten wie in der alten Wohnung auch übernommen werden?
Tut mir leid da habe ich keine Ahnung wie das betrachtet wird.
Vllt. weiß es ein anderer User.
Vllt. hilft ja auch das Schreiben vom Amt aber da steht ja nichts, nach deiner Aussage, daher fehlt meiner Meinung nach auch die Begründung weniger zu leisten als in der alten Whg.

Zitat von: Ruda13 am 17. September 2021, 14:30:50Es ging nicht anders, das wurde dem Jc auch mitgeteilt.
Was genau meinst du damit denn du hast selber geschrieben:
Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 20:16:24Habe dem JC den Umzug lediglich mitgeteilt aber keine Umzugskosten usw.beantragt.

Edit:
Zitat von: Gast50874 am 17. September 2021, 16:57:06Hast du die Zusicherung zum Umzug vorher beantragt?
Den Gedanken hatte ich auch aber wenn die Whg. unangemessen ist wird das JC gesagt haben das es keine Zusicherung gibt da nicht angemessen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast50874

Was mir hier nicht ganz klar wird: liegst du mit deinen Kosten über der Angemessenheit für eine Person? Du schriebst, die Mietkosten sind gleich geblieben. Gab es bei der vorherigen Wohnung keine Probleme mit der Angemessenheit?



Wenn die Angemessenheitskriterien steigen muss auch eine unangemessene Miete bis zur neuen Maximalhöhe übernommen werden. Sind z.B. 400€ angemessen bei 500€ realer Miete zahlst du 100€ dazu. Wird die Angemessenheit auf 420€ erhöht muss das JC dann auch so viel dazuzahlen und du die restlichen 80€.