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Keine Kosten für Unterkunft bekommen

Begonnen von Ruda13, 31. August 2021, 20:16:24

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Ruda13

Hallo,
Ich bin mit meiner Tochter zum 1.8.21 umgezogen.
Der Wohnort ist geblieben und auch die Mietkosten sind gleich. Habe dem JC den Umzug lediglich mitgeteilt aber keine Umzugskosten usw.beantragt.
Hatte dann einen Brief das ich den Mietvertrag und Ummeldebescheinigung brauchen. Habe ich Ihnen zugesandt.
Nun habe ich heute nur einen geringen Betrag erhalten und hatte einen neuen Bescheid im Briefkasten das sie die Kosten der Unterkunft erst neu prüfen müssen und deshalb
Um diesen Betrag gekürzt haben.
Was kann ich jetzt tun? Muss ja meine Miete pünktlich zahlen. Ist das so richtig oder kann ich das beschleunigen.
Achso den Umzugsgrund wollten sie auch wissen. Habe ich natürlich auch mitgeteilt.
Lg
Ruda

Gast34764

Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 20:16:24Der Wohnort ist geblieben und auch die Mietkosten sind gleich.

Und die Mietkosten liegen innerhalb der Angemessenheit für deinen Wohnort?

Ruda13

Die Miete ist wie die alte Wohnung auch schon ein wenig zu hoch. Meine ca 25€. Diesen Betrag habe ich immer vom Regelsatz bezahlt, da es hier absolut keine Wohnungen gibt die den Vorgaben genau entsprechen. War bisher kein Problem.

Gast34764

Und wie viel weniger wurde jetzt überwiesen?

Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 20:16:24und hatte einen neuen Bescheid im Briefkasten das sie die Kosten der Unterkunft erst neu prüfen müssen und deshalb
Um diesen Betrag gekürzt haben.

Kannst du den Bescheid mal einstellen (abfotografieren und anonymisieren)? Oder genau abtippen was da als Begründung steht.  :scratch:

Ruda13

Die Begründung habe ich mal fotografiert.


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast34764

Wann hast du den neuen Mietvertrag beim JC eingereicht? Und was für Unterlagen fordern sie jetzt noch zusätzlich?

Ruda13

Ich hatte Ihnen Anfang August den Mietvertrag geschickt  und meine Ummeldebestätigung. Auf dem Mietvertrag fehlte aber noch meine Unterschrift, den unterschriebenen vertrag habe ich nach geschickt . Sie wollten auch eine ausgefüllte Kdu Bescheinigung. Da mein Vermieter aber für 2,5 Monate im Ausland ist kann ich sie nur nachreichen. Habe ich so auch mitgeteilt.

Gast34764

Die Bescheinigung des VM ist nicht wichtig wenn alle relevanten Daten aus dem Mietvertrag ergehen. Daher solltest du mit dem JC Kontakt aufnehmen und das schnellstens klären. Wenn dein Jc persönliche Vorstellungen erlaubt geh direkt hin und poche auf die Dringlichkeit.

Cruius

Zitat von: Gast34764 am 31. August 2021, 20:45:40
Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 20:16:24Der Wohnort ist geblieben und auch die Mietkosten sind gleich.

Und die Mietkosten liegen innerhalb der Angemessenheit für deinen Wohnort?

Ich hoffe ich darf mich  mal kurz einklinken. Gibt es Infos oder Regelungen, um wieviel eine Wohnung über der Angemessenheit liegen darf, wo das Jobcenter nichts sagt wenn man den betrag der eben über der Angemessenheitsgrenze liegt vom Regelsatz selbst entrichtet ?

Gast34764

Bei einem nicht zugesichertem Umzug innerhalb des gleichen JC gibt es maximal die bisherige Miete. Das liegt in diesem Fall vor.

Zudem wird man nie eine Zusicherung für eine unangemessene Wohnung bekommen. Grundsätzlich kann man zuzahlen soviel man will, man wird bei Einzug aber eben keine Kosten wie Kaution und Co bekommen. Auch keine Nachzahlungen.

Yavanna

Zitat von: Ruda13 am 31. August 2021, 23:04:51
Ich hatte Ihnen Anfang August den Mietvertrag geschickt  und meine Ummeldebestätigung. Auf dem Mietvertrag fehlte aber noch meine Unterschrift, den unterschriebenen vertrag habe ich nach geschickt . Sie wollten auch eine ausgefüllte Kdu Bescheinigung. Da mein Vermieter aber für 2,5 Monate im Ausland ist kann ich sie nur nachreichen. Habe ich so auch mitgeteilt.
Der Vermieter hatte das Exemplar aber unterschrieben? Wichtig, dass ein gültiger Vertrag geschlossen wurde

Ruda13

Ja Unterschrift vom Vermieter war drauf.
Bin jetzt heute telefonisch durchgekommen. Es wurde
Dringlichkeit den Kollegen aus der entsprechenden Abteilung mitgeteilt. Mehr konnte man nicht machen da die geforderten Unterlagen im PC noch nicht zu sehen sind.

Und wann wurde der unterschriebene Mietvertrag eingereicht?
Wenn er im PC bzw. in der E-Akte nciht zu sehen ist, ist er wohl noch beim Sandienstleister
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ruda13

Am Montag wurde er morgens versendet.
Bis jetzt habe ich weder Post noch einen Geldeingang. Rein kommt man hier nur mit termin. Rufe morgen nochmal an und hoffe das sich alles klärt. Kann mir jemand sagen was ich tun kann wenn es morgen keine Klärung gibt. Ist ja mittlerweile sehr dringend.
Danke euch schonmal.

Zitat von: Ruda13 am 05. September 2021, 20:32:53Am Montag wurde er morgens versendet.
Das ist dann halt zu kurzfristig um eine abschließende Bearbeitung verlangen zu können.
Im Idealfall lag der MV am Dienstag vor.
Dann geht er nicht zum MA, sondern zum Scandienstleister, der ihn für die E-Akte scannt. Da können gut und gerne 4-6 Werktage, manchmal auch mehr vergehen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic