Keine Kosten für Unterkunft bekommen

Begonnen von Ruda13, 31. August 2021, 20:16:24

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bebe82

Du bist von einer zu teuren Wohnung in eine andere zu teure Wohnung gezogen und das ohne vorherige Rücksprache.

Klar bezahlen die dann nur die angemessene Kosten und nicht das, was drüber liegt.


Ruda13

Ja das ist mir klar. Wäre auch gerne in eine angemessene Wohnung gezogen aber die gibt es hier nicht. Ich kann froh sein überhaupt etwas gefunden zu haben. Bis jetzt war es auch kein Problem. Habe 30€ selber gezahlt. Jetzt zahlen sie aber viel weniger als für die alte Miete. Die Kaltmiete ist identisch geblieben nur die nebenkostenvorrauszahlung sind hier statt 100 eben 150€. Wohnungsgröße ist auch gleich.

Gast50874

Weil die Angemessenheit nicht nur die Kaltmiete betrifft sondern KM + Nebenkosten. Wenn du 50€ mehr NK hast zahlt das JC das natürlich nicht.

Ruda13

Sie zahlen jetzt aber ca. 40euro weniger wie in der alten Wohnung.

crazy

Bei Dir steigt man iwie nicht durch.
Wie hoch war die Bruttokaltmiete(Kaltmiete plus Nebenkosten, ohne Heizkostenvorauszahlung)
in der alten Wohnung und wie viel musstest Du da schon selbst vom Regelsatz zahlen?
Wie hoch ist jetzt die Bruttokaltmiete?

Ruda13

Links die alte Wohnung, rechts die neue.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

crazy

Bei euch ist Grundmiete gleich Bruttokaltmiete?
Heizkosten hattest Du in der alten Wohnung keine?

Wenn ich es richtig sehe hattest Du für WW früher Durchlauferhitzer, den Mehrbedarf bekommst Du nicht mehr. Der ist jetzt in den Heizkosten inkludiert da zentral?

Eigentlich laut Muster müsste es so aussehen:

nlage zum Bescheid vom 20.01.2021
Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans
Berechnung der Leistungen für Januar 2021 bis Dezember 2021:
Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro
Gesamtbedarf
Familienname
Vorname
Geburtsdatum

Mehrbedarf
Warmwassererzeugung 22,15
Grundmiete 750,00
Heizkosten 90,00
Nebenkosten 150,00
Gesamtbedarf 2123,15

Ruda13

Doch klar hatte ich Heizkosten. In meinem alten Mietvertrag stand 550€ +100€ Nebenkosten.
Aufgeschlüsselt war aber nicht wieviel davon Heizkosten oder eben andere Nebenkosten sind. Hat auch nie jemand nach gefragt.
Jetzt steht halt 550€ +150€ im Mietvertrag auch ohne aufschlüsselung.
Haben die jetzt was falsch gemacht und ich bin im Recht und kann verlangen das sie genauso viel wie in der alten auch für die jetzige Wohnung zahlen? Mehrbedarf für dezentrale Wasserversorgung habe ich hier genauso.

crazy

Also 650 Gesamt alte Wohnung, davon 620 Euro angemessen in der alten Wohnung ?
Jetzt 700 Gesamtmiete, also nochmal 50 Euro mehr. Macht 80 Euro für Dich an Zahlung aus dem Regelsatz.
Wenn Du wieder Dezentrales WW hast, müsste der Mehrbedarf dafür noch bezahlt werden.

Sieht so aus als wäre die angemessene Bruttokaltmiete bei euch eigentlich noch geringer, deshalb jetzt nur noch angemessene Bruttokaltmiete plus angemessene Heizkosten.

Du bist der Kostensenkungsaufforderung nicht gefolgt.  Statt dessen hast Du Dir noch was teureres gesucht. Das war dein Fehler

Ruda13

Ich habe nie eine Kostensenkungsaufforderung
bekommen. Für meine alte Wohnung habe ich auch eine Erhöhung der Nebrnkostenvorrauszahlung ab 1.8. Um 50€ bekommen. Dieses Schreiben hat auch das Jc bekommen. Somit wäre die alte Wohnung ganz genauso teuer ab 1.8 geworden.

crazy

Aber Du hast doch 30 Euro selbst bezahlt? Dann existiert dazu auch ein Schreiben irgendwo.
Für die Erhöhung hättest Du eh dann eine Ablehnung erhalten.

Wie alt sind die örtlichen Richtlinien bei euch?

Ruda13

Ja die habe ich selber bezahlt. Dazu gibt es auch ein Schreiben. Warum werden denn jetzt nicht die Kosten sowie in der alten Wohnung gezahlt? Mein Ort ist jetzt in mietstufe 2 nicht mehr wie beim Einzug in die alte Wohnung in Stufe 3. Und ich bin nachweislich nicht ohne Grund ausgezogen, das weiß das jc. Die Sache liegt  beim Anwalt, klage ist auch eingereicht gegen den alten Vermieter.
Meine Frage ist muß das Jc hier die Kosten in Höhe der alten Wohnung zahlen oder jetzt weniger, denke wegen dem Wechsel in eine geringere mietstufe. Aber das ganze Jahr ist mein Ort ja schon in einer geringeren mietstufe und da wurden a auch weiterhin soviel Miete gezahlt wie davor aucv und nicht plötzlich weniger.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

crazy

Durch den Umzug hast Du den Bestandsschutz verloren, daran liegt es.
Es bleibt Dir nur, nochmal umzuziehen in eine passendere Wohnung oder iwie Geld zu verdienen damit ihr die Wohnung bezahlen könnt ohne euch noch mehr einschränken zu müssen.
Die Gefahr, dass auch hier noch mal eine Nachzahlung kommt existiert ja noch oben drauf.

Ruda13

Ok. Aber die Kosten für die Wasserversorgung kann ich beantragen oder? Was ist wenn im nächsten Jahr mein Ort in der mietstufe wieder steigen sollte. Kann ich dann verlangen es anzupassen?

crazy

Ja unbedingt noch den Mehrbedarf nachfordern.
Und ja, wenn die angemessenen KdU steigen musst Du aufpassen, dass dann auch dein Mietzuschuss angepasst wird