Feststellungsklage Insolvenzverfahren

Begonnen von Pusteblume, 03. September 2021, 15:46:55

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Gast50147

Du hast nur diese eine Verpflichtung ...
Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 11:55:44Zahle nur den pfändbaren Teil an den InsoVerwalter den das Gericht bei InsoEröffnung festgelegt hat. An keinen anderen !!!

Auch bei Fragen und sonstigen Unklarheiten ist IMMER der Verwalter dein Ansprechpartner

Der allein begleitet dich durch das gesamte Verfahren. Lieber 2 mal zu viel fragen als 1 mal zu wenig.

Pusteblume

Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 12:12:49
Du hast nur diese eine Verpflichtung ...
Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 11:55:44Zahle nur den pfändbaren Teil an den InsoVerwalter den das Gericht bei InsoEröffnung festgelegt hat. An keinen anderen !!!

Auch bei Fragen und sonstigen Unklarheiten ist IMMER der Verwalter dein Ansprechpartner

Der allein begleitet dich durch das gesamte Verfahren. Lieber 2 mal zu viel fragen als 1 mal zu wenig.

Ja das mache ich am Montag sofort.Ich wollte hier halt schon mal fragen, um auch etwas Klarheit zu bekommen

Gast50147

Der Verwalter entscheidet auch wegen der Feststellungsklage was durchaus einer Nötigung gleich kommen kann, weil er dich durch seine Drohung von deinem Widerspruchsrecht abschneiden will.
Eine klassische Entscheidungssache zuerst durch den Verwalter

Deadpool

Also so ganz kann ich jetzt die Ausführungen nicht nachvollziehen. Ikea hat die Forderung nach 302 angemeldet. Das bedeutet, dass, wird die Forderung so vom Gericht bestätigt, folgendes passiert:

1. Sie wird unstrittig zur Tabelle aufgenommen und in die spätere Ausschüttung.

2. Der durch die Ausschüttung nicht getilgte Restbetrag der Forderung wird nicht in die Restschuldbefreiung einbezogen, was bedeutet, dass die Forderung auch nach der Insolvenz noch besteht.

Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 12:43:18Der Verwalter entscheidet auch wegen der Feststellungsklage was durchaus einer Nötigung gleich kommen kann, weil er dich durch seine Drohung von deinem Widerspruchsrecht abschneiden will.

Blödsinn. Der Gläubiger teilt mit, was er beabsichtigt und zwar durchaus als Warnfunktion, weil der TE bei einem Unterliegen vor Gericht (und das schließe ich angesichts des Umstands, der zu den Schulden geführt hat, nicht aus) ggf. Kosten entstehen.

Gast50147

#19
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 15:18:35
1. Sie wird unstrittig zur Tabelle aufgenommen und in die spätere Ausschüttung.
Wird sie bisher nicht denn TE hat widersprochen. Allerdings halte ich die Beweisführung für unbegründet.
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 15:18:35
2. Der durch die Ausschüttung nicht getilgte Restbetrag der Forderung wird nicht in die Restschuldbefreiung einbezogen, was bedeutet, dass die Forderung auch nach der Insolvenz noch besteht.
Das ist echter Unsinn! Das trifft nur zu wenn Ikea die Forderung in einem gesonderten Verfahren durchsetzt, was auch bei laufendem InsoVerfahren möglich ist. Und dann wird gar nichts von der Restschuldbefreiung der Ikea-Forderung umfasst.
Deswegen habe ich das geschrieben:
Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 11:06:26Wird ikea nicht in die Liste aufgenommen so ist diese Forderung nicht von der InsoMasse umfasst.
Und habe weiter darauf hingewiesen:
Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 11:06:26nach Beendigung deines Insoverfahrens kann Ikea wieder gegen dich auf Grund des Titels vollstrecken in Arbeitslohn z.B.

Im übrigen hat eine Feststellungsklage subsidiären Charakter.

Man sollte erst genau lesen bevor man mit Wörtern wie Blödsinn um sich schmeißt.
Normalerweise sind deine Beiträge sehr gut und fundiert @ deadpool. Dieser ist es nicht

@ TE Wer immer was von dir will oder dich anschreibt den verweise immer an deinen Verwalter der sicher ein RA ist und berate dich im Zweifelsfall mit ihm. Dafür ist er da !!
Die für dich relevanten Punkte wurden hier geklärt. Das kannst du ausdrucken und auch deinem RA zeigen.
Ich drück dir die Daumen für eine erfolgreiches InsoVerfahren.
Fröhliche Diskussionsrunde wünsche ich auch. Ich verabschiede mich aus diesem Thread



Deadpool

Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 18:06:16Das ist echter Unsinn! Das trifft nur zu wenn Ikea die Forderung in einem gesonderten Verfahren durchsetzt,

Bevor du so einen Müll raushaust, hilft ein Blick ins Gesetz, hier 302 InsO:

Zitat

Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:

1.   Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung,

Was dachtest du denn, welchen Zweck diese Art der Anmeldung hat?!

Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 18:06:16Normalerweise sind deine Beiträge sehr gut und fundiert @ deadpool. Dieser ist es nicht

Nun, deine Beiträge sind weder gut noch fundiert. Auch diese hier sprechen keine andere Sprache.

Gast50147

Wenn du meine Beiträge genau liest stellst du fest dass ich das alles schon lange vor dir geschrieben habe.
Von der unerlaubten Handlung bis zur Restschuldbefreiung.
Aber lesen und denken dazu reicht es wohl nicht. Hauptsache der Mund ist groß  :lol:
Die Arroganz, die auch Ottokar dir schon beredet hat, mit der du diesen  Beitrag verfasst imponiert mir sicher nicht.
Den 302 und daraus resultierend die unerlaubte Handlung kannte ich schon vor dir und habe es geschrieben in meinen Beiträgen. Aber wenn man nicht lesen kann... ? :lachen:

Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 18:37:43
Bevor du so einen Müll raushaust, hilft ein Blick ins Gesetz, hier 302 InsO:
Das ist echt Lady like wenn Halbwissen und Arroganz Kapriolen schlagen.
Und jetzt erzähl mir nicht wieder von deiner Arbeit im Jobcenter die ist für mich genauso uninteressant wie du :wand: als Persona non grata




Deadpool

Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 18:51:10Wenn du meine Beiträge genau liest stellst du fest dass ich das alles schon lange vor dir geschrieben habe.

Nein, hast du nicht. Definitiv nicht. Du hast solchen Quatsch geschrieben:

Zitat von: Pusteblume am 04. September 2021, 11:46:53Wird ikea nicht in die Liste aufgenommen so ist diese Forderung nicht von der InsoMasse umfasst. Ikea ist dann ein sog. "Neugläubiger" und kann seinen Anspruch auch während des laufenden InsoVerfahrens im Klageweg durchsetzen.

Wenn die Forderung gar nicht zur Tabelle aufgenommen würde, wäre sie nach Restschuldbefreiung erledigt und Ikea bekäme gar nichts. Da ist auch während des Insolvenzverfahrens nichts durchsetzbar. Wenn das ginge, wäre ja jeder Gläubiger froh über einen Widerspruch.

Wenn du von der InsO keine Ahnung hast, dann schweigt doch einfach still.

Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 18:51:10Die Arroganz, die auch Ottokar dir schon beredet hat, mit der du diesen  Beitrag verfasst imponiert mir sicher nicht.

Muss dir auch nicht. Deine ständigen Beiträge nach dem Motto "ich habe zwar keine Ahnung, tu aber so, als ob" beeindrucken mich ja nun auch nicht.

Die ging ja schon hier los:

Zitat von: Gast50147 am 03. September 2021, 17:18:07Wenn dein Anspruchsgegner seinen Ansprcuh mit einer Leistungsklage durchsetzen kann, darf er gar keine Feststellungsklage einreichen.

Leistungsklage. Klar. Im Insolvenzverfahren.  :help:
Ab da war klar, dass du keine Ahnung von Insolvenzrecht hast.

Es ist ja nett, dass du helfen willst, aber hier gilt der Grundsatz "Nett ist die kleine Schwester von Scheixxe".

Gast50787

#23
Wohin man schaut Streit Streit und nochmals Streit - FÜR NIX.
Ich hab auch mal google zum glühen gebracht und sie da was geschrieben steht stimmt.
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 15:18:352. Der durch die Ausschüttung nicht getilgte Restbetrag der Forderung wird nicht in die Restschuldbefreiung einbezogen
Das da stimmt z.B. nicht. TE braucht bloß den Widerspruch zurück zu nehmen und schon steht Ikea in der Liste und kriegt Geld bach der Verteilerquote und der Rest kommt mit in die Restschuldbefreiung.

Das da stimmt auch:
Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 18:06:16Wird ikea nicht in die Liste aufgenommen so ist diese Forderung nicht von der InsoMasse umfasst.
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 15:18:35
Der Verwalter entscheidet auch wegen der Feststellungsklage
Das ist etwas zweideutig. Klar ist der Verwalter 1. Ansprechpartner und als RA sieht er sofort ob unerlaubte Handlung vorliegt und wird entsprechend beraten.
Dass die letzte Entscheidung das Gericht trifft ist doch jeden klar.
Darum steht da wohl auch:
Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 12:43:18Eine klassische Entscheidungssache zuerst durch den Verwalter
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 19:15:20
Das stimmt auch nach Haufe.
Wird ikea nicht in die Liste aufgenommen so ist diese Forderung nicht von der InsoMasse umfasst.
Zudem ist bis dato gar nicht klar entschieden ob unerlaubte Handlung vorliegt.
Das  hat alleine Ikea geschrieben.
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 18:37:43
Bevor du so einen Müll raushaust, hilft ein Blick ins Gesetz, hier 302 InsO:
Die unerlaubte Handlung nach § 302 InsO indizierst du. Fest steht hier gar nichts.

Ich kann da trotz sorgfältiger Recherche keine Fehler erkennen.
Aber ich schreibe jetzt mal @ Ottokar an und bitte ihn den Thread zu lesen und uns seine Meinung zu sagen - vor allem aber um Ruhe ins Forum zu bringen.

Als normaler Mensch traut man sich ja gar nichts mehr schreiben.
Man muss ja direkt Angst davor haben auch nur mal ein falsches Wort zu verwenden und dafür öffentlich eine auf den Deckel zu kriegen.

Editiert: Hallo Admin, wenn du Zeit hast lese doch bitte mal im Thread die Beiträge von@ deadpool und @ harry durch. Es gibt wie fast üblich wieder Streit und als normaler Mensch traut man sich gar nichts mehr schreiben ohne gleich angemotzt zu werden. Danke dir.





Pusteblume

Zitat von: Gast50787 am 05. September 2021, 12:23:31
Wohin man schaut Streit Streit und nochmals Streit - FÜR NIX.
Ich hab auch mal google zum glühen gebracht und sie da was geschrieben steht stimmt.
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 15:18:352. Der durch die Ausschüttung nicht getilgte Restbetrag der Forderung wird nicht in die Restschuldbefreiung einbezogen
Das da stimmt z.B. nicht. TE braucht bloß den Widerspruch zurück zu nehmen und schon steht Ikea in der Liste und kriegt Geld bach der Verteilerquote und der Rest kommt mit in die Restschuldbefreiung.

Das da stimmt auch:
Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 18:06:16Wird ikea nicht in die Liste aufgenommen so ist diese Forderung nicht von der InsoMasse umfasst.
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 15:18:35
Der Verwalter entscheidet auch wegen der Feststellungsklage
Das ist etwas zweideutig. Klar ist der Verwalter 1. Ansprechpartner und als RA sieht er sofort ob unerlaubte Handlung vorliegt und wird entsprechend beraten.
Dass die letzte Entscheidung das Gericht trifft ist doch jeden klar.
Darum steht da wohl auch:
Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 12:43:18Eine klassische Entscheidungssache zuerst durch den Verwalter
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 19:15:20
Das stimmt auch nach Haufe.
Wird ikea nicht in die Liste aufgenommen so ist diese Forderung nicht von der InsoMasse umfasst.
Zudem ist bis dato gar nicht klar entschieden ob unerlaubte Handlung vorliegt.
Das  hat alleine Ikea geschrieben.
Zitat von: Deadpool am 04. September 2021, 18:37:43
Bevor du so einen Müll raushaust, hilft ein Blick ins Gesetz, hier 302 InsO:
Die unerlaubte Handlung nach § 302 InsO indizierst du. Fest steht hier gar nichts.

Ich kann da trotz sorgfältiger Recherche keine Fehler erkennen.
Aber ich schreibe jetzt mal @ Ottokar an und bitte ihn den Thread zu lesen und uns seine Meinung zu sagen - vor allem aber um Ruhe ins Forum zu bringen.

Als normaler Mensch traut man sich ja gar nichts mehr schreiben.
Man muss ja direkt Angst davor haben auch nur mal ein falsches Wort zu verwenden und dafür öffentlich eine auf den Deckel zu kriegen.

Editiert: Hallo Admin, wenn du Zeit hast lese doch bitte mal im Thread die Beiträge von@ deadpool und @ harry durch. Es gibt wie fast üblich wieder Streit und als normaler Mensch traut man sich gar nichts mehr schreiben ohne gleich angemotzt zu werden. Danke dir.


Ich hatte mich gestern auch zurückgezogen, weil es echt furchtbar ist wie Deadpool sich aufführt.Harry war sehr bemüht um mir zu helfen.
Ich bin eh ein sehr unruhiges Hemd

Gast50787

Zitat von: Pusteblume am 05. September 2021, 13:37:30Harry war sehr bemüht um mir zu helfen.
Mir hat er auch super geholfen und mich aus der Schei...e von Geldmangel rausgezogen

Ich hab google mal Feuer unterm Hintern gemacht rein aus Interesse weil ich viel Muße habe.
Es stimmt lange nicht alles was @ deadpool von sich gibt. Persönlich finde ich die Dame als recht zänkisch. In einem anderen Thread hat auch der Admin schon ihren herablassenden Ton gerügt.
Das gelbe vom Ei scheint sie nicht zu sein. Alles wohl mehr Schein als Sein.

Deadpool

Zitat von: Gast50787 am 05. September 2021, 12:23:31Das da stimmt z.B. nicht. TE braucht bloß den Widerspruch zurück zu nehmen und schon steht Ikea in der Liste und kriegt Geld bach der Verteilerquote und der Rest kommt mit in die Restschuldbefreiung.

Nein, der Rest kommt eben nicht in die Restschuldbefreiung. Was ist denn bitte an der Norm des 302 nicht zu verstehen?

Google doch mal richtig:

ZitatWorum geht es in § 302 InsO?
Bei der Restschuldbefreiung werden bestimmte Forderungen ausgenommen. 

https://schuldnerberatung-schulz.de/ratgeber/insolvenzordnung/302-inso/

ZitatDem Gesetzgeber ist es als unbillig erschienen, dass einem Schuldner Restschuldbefreiung auch gegenüber einem Gläubiger erteilt wird, den er vorsätzlich geschädigt hat.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/blerschgoetschhaas-inso-302-ausgenommene-forderungen-2-verbindlichkeiten-aus-vorsaetzlich-begangener-unerlaubter-handlungunterhaltsrueckstaenden-und-steuerschulden-302-nr-1-n-f_idesk_PI17574_HI7322048.html

Zitat von: Gast50787 am 05. September 2021, 12:23:31Zudem ist bis dato gar nicht klar entschieden ob unerlaubte Handlung vorliegt.
Das  hat alleine Ikea geschrieben.

Und deshalb muss Ikea das aufgrund des Widerspruchs gerichtlich per Feststellungsklage klären, ansonsten geht Ikea leer aus bzw. die Forderung kommt in die Restschuldbefreiung, je nachdem, ob die TE die Forderung im Ganzen oder nur den Rechtsgrund angegriffen hat!

Außerdem hat der Verwalter mit dem Widerspruch der TE nichts zu tun, außer es so in der Tabelle zu vermerken. Das Widerspruchsrecht haben parallel zueinander der Verwalter, der Schuldner und jeder einzelne Gläubiger.

Zitat von: Gast50787 am 05. September 2021, 12:23:31Die unerlaubte Handlung nach § 302 InsO indizierst du.

Ich inzidiere gar nichts.
Es geht in dem Thread darum, dass die TE nicht versteht, wieso Ikea jetzt nach ihrem Widerspruch Feststellungsklage erheben will. Einfache Antwort: weil Ikea das machen muss, wenn es seine Forderung berücksichtigt haben möchte, ob nun als einfache Forderung zur Tabelle oder als Forderung nach 302.

Und dass es um eine Anmeldung nach 302 geht, stammt von der TE selbst:

ZitatDer Gläubiger sollte in die Liste,der Gläubiger wirft mir vor wegen unerlaubter Handlung

Zitat von: Pusteblume am 05. September 2021, 13:37:30Harry war sehr bemüht um mir zu helfen.

Gut, dann höre doch auf Harry. Letztendlich wird das Gericht entscheiden, ob es Ikea korrekt nach 302 angemeldet hat. Ich hoffe, du hast nur dem Rechtsgrund widersprochen und nicht der ganzen Forderung.

Zitat von: Gast50787 am 05. September 2021, 13:42:42Das gelbe vom Ei scheint sie nicht zu sein. Alles wohl mehr Schein als Sein.

Immer lustig, wenn man keine Ahnung hat, aber meint, andere beurteilen zu können.

Gast50787

Also verdammt noch mal: Eine unerlaubte Handlung die von § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist, wird bis dato nur von Ikea behauptet.
Ob sie wirklich vorliegt entscheidet doch nicht Ikea.
TE will ihren Widerspruch zurück nehmen und damit kommt Ikea in die Liste.
Wie oft denn noch? Ikea wird nach Verteilerquote ausbezahlt der Rest ist Schuldbefreiung.

Dass eine unerlaubte Handlung vorliegt ist doch gar nicht entschieden.

Das hast du ins Spiel indiziert eingebracht. Ob oder ob nicht sagt ihr der Verwalter als RA schon und entsprechend wird gehandelt.
Das begreife ja sogar ich. Und ich bin kein Fachmann.

Zitat von: Deadpool am 05. September 2021, 13:49:13Letztendlich wird das Gericht entscheiden
Jetzt hast es endlich begriffen, dass bis dato keine unerlaubte Handlung vorliegt.

Zitat von: Deadpool am 05. September 2021, 13:49:13Gut, dann höre doch auf Harry.
Hab ich auch gemacht und er hat mich aus der Geldschei..e rausgezogen.
Dumm ist der nicht.

Zitat von: Deadpool am 05. September 2021, 13:49:13
Immer lustig, wenn man keine Ahnung hat
Hauptsache du denkst dass du vollen Durchblick hast :nea:

Pusteblume

Ich möchte meinen Widerspruch gar nicht zurückziehen,weil mir die Schuldnerberatung und auch der Insolvenzberater dazu geraten  haben.Eben zum Widerspruch zu der angeblich unerlaubten Handlung als auch den Widerspruch als solches an sich.

Gast50787

#29
geändert