Feststellungsklage Insolvenzverfahren

Begonnen von Pusteblume, 03. September 2021, 15:46:55

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Pusteblume

Hallo,ich benötige dringend Hilfe,da ich keinen Insolzensberater oder kein Gericht erreiche.

Der Gläubiger droht mir mit Feststellungsklage wenn ich meinen Widerspruch nicht bis in 2 Wochen zurückziehe.

Ich möchte diesen nicht zurückziehen und habe dem Widerspruch glaubhaft erklärt warum es dazu zu stande kam und nicht dem entspricht was der Gläubiger mir vorwirft.

Was passiert jetzt mit mir?

Sheherazade

Bist du immer noch in der Wohlverhaltensphase? Sind das neue oder alte Schulden bei dem Gläubiger?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 03. September 2021, 16:01:19
Bist du immer noch in der Wohlverhaltensphase? Sind das neue oder alte Schulden bei dem Gläubiger?

Ich bin in der Wohlverhaltensphase noch nicht angelangt.Bin seit Anfang Juni in der Eröffnung der Insolvenzverfahren drin

Sheherazade

OK, dann habe ich deinen Beitrag hier falsch verstanden.

Dann wirst du dich an deinen Insolvenzberater wenden müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 03. September 2021, 16:14:37
OK, dann habe ich deinen Beitrag hier falsch verstanden.

Dann wirst du dich an deinen Insolvenzberater wenden müssen.

Das betrifft meinen Mann,was du nun verlinkt hast.Er z.b. hat das was ich heute bekommen habe,nicjt gehabt.

Gast50147

Wer ist denn der Gläubiger? Was soll denn mit eine Feststellungsklage geklärt werden? Geht es um bestehende oder zukünftige Ansprüche?

Das Urteil auf Grund einer Feststellungsklage ist kein vollstreckbarer Titel.
Der hat nur unterstützende (subsidiäre) Wirkung.
Dann kommt es erstmal darauf an ob der andere überhaupt ein Feststellungsinteresse hat. Das ist nämlich Grundvoraussetzung.
Drohen kann er viel. Ob es rechtskonform ist muss man erst mal prüfen.

Wenn dein Anspruchsgegner seinen Ansprcuh mit einer Leistungsklage durchsetzen kann, darf er gar keine Feststellungsklage einreichen.
Er muss den einfachsten Weg wählen der am erfolgsversprechendsten ist.


Deadpool

Du hast der zur Tabelle angemeldeten Forderung widersprochen, dem Gläubiger bleibt doch nur die Feststellungsklage, wenn er meint, dass du Schulden bei ihm hast und er in die Verteilung mit rein will, um nicht leer auszugehen.

Das Gericht wird jetzt prüfen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Warum hältst du sie für unberechtigt?


Pusteblume

Zitat von: Deadpool am 03. September 2021, 17:42:32
Du hast der zur Tabelle angemeldeten Forderung widersprochen, dem Gläubiger bleibt doch nur die Feststellungsklage, wenn er meint, dass du Schulden bei ihm hast und er in die Verteilung mit rein will, um nicht leer auszugehen.

Das Gericht wird jetzt prüfen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Warum hältst du sie für unberechtigt?

Der Gläubiger sollte in die Liste,der Gläubiger wirft mir vor wegen unerlaubter Handlung  ect.
Das konnte ich widerlegen und widersprechen vor Gericht. Das habe ich auch gemeinsam mit der Schuldnerberatung gemacht  .
Wie gesagt,ich kann dank Nachweise belegen ,daß dies was der Gläubiger behauptet nicht den Tatsachen entspricht .
Daraufhin kam heute dieses Schreiben vom Gläubiger das ich den Widerspruch zurückziehen soll,sonst wird es zur Feststellungsklage kommen.

Gast50787

Zitat von: Pusteblume am 03. September 2021, 17:45:26
Der Gläubiger sollte in die Liste,der Gläubiger wirft mir vor wegen unerlaubter Handlung  ect.
Welche unerlaubte Handlung sollst du denn begangen haben? - etc. ??
Eine unerlaubte Handlung wäre eine Rechtsgutsverletzung durch dich zu Ungunsten des Gläubigers.

Lass den doch seine Feststellungsklage machen wenn du Gegenbeweise hast.
Mit seinem Brief will der dich doch nur unter Druck setzen.

Deadpool

Klassische unerlaubte Handlung ist z. B. Kindesunterhalt nicht zu zahlen. Das haben wir im JC mittlerweile fast wöchentlich, dass wir Forderungen nach 302 InsO anmelden müssen. Ansonsten Geldbußen, Schulden aufgrund einer Straftat usw. Da gibt es schon einiges.

Zitat von: Pusteblume am 03. September 2021, 17:45:26Daraufhin kam heute dieses Schreiben vom Gläubiger das ich den Widerspruch zurückziehen soll,sonst wird es zur Feststellungsklage kommen.

Wenn er erstmal mit Klage droht, welches Verfahren ist dann hier gemeint:

Zitat von: Pusteblume am 03. September 2021, 17:45:26Das konnte ich widerlegen und widersprechen vor Gericht.

Dein Widerspruch wird nicht vom Gericht oder Insolvenzverwalter geprüft. Dafür bedarf es ja der Feststellungsklage.

Pusteblume

Zitat von: Gast50147 am 03. September 2021, 17:18:07
Wer ist denn der Gläubiger? Was soll denn mit eine Feststellungsklage geklärt werden? Geht es um bestehende oder zukünftige Ansprüche?

Das Urteil auf Grund einer Feststellungsklage ist kein vollstreckbarer Titel.
Der hat nur unterstützende (subsidiäre) Wirkung.
Dann kommt es erstmal darauf an ob der andere überhaupt ein Feststellungsinteresse hat. Das ist nämlich Grundvoraussetzung.
Drohen kann er viel. Ob es rechtskonform ist muss man erst mal prüfen.

Wenn dein Anspruchsgegner seinen Ansprcuh mit einer Leistungsklage durchsetzen kann, darf er gar keine Feststellungsklage einreichen.
Er muss den einfachsten Weg wählen der am erfolgsversprechendsten ist.

Der Gläubiger ist Ikea.Ich hatte damals eine Lastschrift zurückgezogen, weil mein Mann den Kindesunterhalt zu diesem Zeitpunkt schleppend bis unpünkrlivh gezahlt hatte.Ich musste diese Lastschrift zurückziehen damit ich den Lebensunterhalt bestreiten konnte.Ich kam damals mit allem zu spät zu zahlen.Dieses kann ich belegen zur Familiengerichtsschreiben und Jugendamt.Das war eine sehr unschöne Zeit,die Spuren gelassen haben.
Die Schuldenberatung hatte ein Schreiben diesbezüglich aufgesetzt,weil Ikea behauptet ich hätte mit der zurückgezogen Lastschrift eine unerlaubte Handlung begangen.
Ich könnte dies auch belegen und Anzeigen das da keine Absicht hintersteckte durch viele Schreiben von Gericht und Jugendämten weil mein Exmann ,alles in Gefahr in gebracht um mich und das Kind auf die Straße zu bringen.

Gast50147

Schauen wir uns das mal genauer an.
Um Geld für die Lebensführung zu haben, hast du eine Rückbuchung der Lastschrift verfügt.
Das ist eine unerlaubte Handlung. Der Grund spielt dabei eine untergeordnete Rolle.
Persönlich kann es dir eigentlich egal sein ob in der Gläubigerliste 10.000 oder 100.000 € Schulden stehen, denn von deinem Einkommen zahlst du nur was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bei einer Feststellungsklage entscheidet das Gericht ob Ikea in die Gläubigerliste aufzunehmen ist oder nicht und du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
Ikea erhält dann später die Insovenzquote aus der InsoMasse. (also recht wenig)
Der Vorteil ist, dass dir hinterher keiner Gläubigerbenachteiligung durch unerlaubte Handlung vorhalten kann.

Es gibt aber auch einen kostenpflichtigen Nachteil.
Wird ikea nicht in die Liste aufgenommen so ist diese Forderung nicht von der InsoMasse umfasst. Ikea ist dann ein sog. "Neugläubiger" und kann seinen Anspruch auch während des laufenden InsoVerfahrens im Klageweg durchsetzen.

Damit bekommt Ikea zwar kein Geld aber der springende Punkt ist der ....
nach Beendigung deines Insoverfahrens kann Ikea wieder gegen dich auf Grund des Titels vollstrecken in Arbeitslohn z.B.

D.h. auch nach Abschluss des InsoVerfahrens hast du keine Ruhe, denn der Betrag ist dann nicht von der Restschuldbefreiung gedeckt.




Pusteblume

Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 11:06:26
Schauen wir uns das mal genauer an.
Um Geld für die Lebensführung zu haben, hast du eine Rückbuchung der Lastschrift verfügt.
Das ist eine unerlaubte Handlung. Der Grund spielt dabei eine untergeordnete Rolle.
Persönlich kann es dir eigentlich egal sein ob in der Gläubigerliste 10.000 oder 100.000 € Schulden stehen, denn von deinem Einkommen zahlst du nur was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Bei einer Feststellungsklage entscheidet das Gericht ob Ikea in die Gläubigerliste aufzunehmen ist oder nicht und du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite.
Ikea erhält dann später die Insovenzquote aus der InsoMasse. (also recht wenig)
Der Vorteil ist, dass dir hinterher keiner Gläubigerbenachteiligung durch unerlaubte Handlung vorhalten kann.

Es gibt aber auch einen kostenpflichtigen Nachteil.
Wird ikea nicht in die Liste aufgenommen so ist diese Forderung nicht von der InsoMasse umfasst. Ikea ist dann ein sog. "Neugläubiger" und kann seinen Anspruch auch während des laufenden InsoVerfahrens im Klageweg durchsetzen.

Damit bekommt Ikea zwar kein Geld aber der springende Punkt ist der ....
nach Beendigung deines Insoverfahrens kann Ikea wieder gegen dich auf Grund des Titels vollstrecken in Arbeitslohn z.B.

D.h. auch nach Abschluss des InsoVerfahrens hast du keine Ruhe, denn der Betrag ist dann nicht von der Restschuldbefreiung gedeckt.


Ok,das klingt logisch. Ich darf Ikea dann aber während der Insolvenz nicht in Raten abstottern richtig?
Ich will ja sauber aus der Sache nun kommen. Ich habe Fehler gemacht und möchte die 2.Chance wahrnehmen, denn wenn ich eins gelernt habe ist es nie wieder Schulden zu machen.Man sieht ja was man davon hat.

Gast50147

Den abführbaren Teil deiner Einnahmen bekommt der Insolvenzverwalter (meist ein RA).
Nein, keine Zahlungen an Firmen / Gläubiger während des InsoVerfahrens.
Zahlungen nur an den Verwalter.
Man kann sich auch der Gläubigerbegünstigung schuldig machen und das ist dann ein echter Straftatbestand nach  § 283c StGB.

Zahlungen an Gläubiger können dein ganzes InsoVerfahren nichtig machen.
Zahle nur den pfändbaren Teil an den InsoVerwalter den das Gericht bei InsoEröffnung festgelegt hat. An keinen anderen !!!

Pusteblume

Zitat von: Gast50147 am 04. September 2021, 11:55:44
Den abführbaren Teil deiner Einnahmen bekommt der Insolvenzverwalter (meist ein RA).
Nein, keine Zahlungen an Firmen / Gläubiger während des InsoVerfahrens.
Zahlungen nur an den Verwalter.
Man kann sich auch der Gläubigerbegünstigung schuldig machen und das ist dann ein echter Straftatbestand nach  § 283c StGB.

Zahlungen an Gläubiger können dein ganzes InsoVerfahren nichtig machen.
Zahle nur den pfändbaren Teil an den InsoVerwalter den das Gericht bei InsoEröffnung festgelegt hat. An keinen anderen !!!

Ja das dachte ich mir schon. Ich hoffe die setzten Ikea damit drauf.
Vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung, das beruhigt mich bis Montag.