Feststellungsklage Insolvenzverfahren

Begonnen von Pusteblume, 03. September 2021, 15:46:55

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Gast50147

Mach dir keine Sorgen mehr um dein InsoVerfahren.
Ich habe dich beraten und dein RA hat die Richtigkeit meiner Ausführungen bestätigt.

DU hasst jetzt nur noch 2 Verpflichtungen:
1. den pfändbaren Teil deiner Einnahmen abzuführen
2. jeden der was von dir will an deinen Verwalter zu verweisen und keinen eigenen Schrift- oder Telefonverkehr mit Gläubigern oder deren Vertreter zu führen.

Hältst du dich daran geht dein Verfahren reibungslos über die Bühne und die Gläubiger erhalten ihr Geld nach Verteilerquote und der Rest geht in die Restschuldbefreiung.
Danach kannst du neu durchstarten - bitte ohne neue Schulden :smile:

Ist dein Verfahren eredigt vergiss nicht bei der Schufa deine Einträge löschen zu lassen. Danach bist wie neu und untadelig.

Gast50787

Zitat von: Nirvana am 06. September 2021, 10:56:35
Sagte derjenige, der nicht einmal die Einleitung zum Tenor ("Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sinnerfassend lesen kann. :lol:

Der 6.Senat ist ein Strafsenat du kluger Mann  :lachen:
6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes - Wikipedia
Jetzt machst dich wirklich lächerlich. Schade drum, aber köstlich  :grins:

Und jetzt mag ich nicht mehr.
Das Spielchen ist mir zu albern. Versuch es mal im Sandkasten mit Förmchen spielen und Kuchen backen

Kaputt

Ich überlege gerade ob ich im richtigen Forum bin.
Scheint ein sehr kriegerisches Forum zu sein.
Meinen Thread den ich eröffnen müsste und weshalb ich hier bin, bringen solche Scharmützel bestimmt nichts.

Ich bin fast soweit mich wieder abzumelden

Nirvana

Zitat von: Gast50787 am 06. September 2021, 11:07:55
Zitat von: Nirvana am 06. September 2021, 10:56:35
Sagte derjenige, der nicht einmal die Einleitung zum Tenor ("Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sinnerfassend lesen kann. :lol:

Der 6.Senat ist ein Strafsenat du kluger Mann  :lachen:
6. Strafsenat des Bundesgerichtshofes - Wikipedia
Jetzt machst dich wirklich lächerlich. Schade drum, aber köstlich  :grins:
Und der VI. Senat ist ein Zivilsenat, Einstein. :mocking:

Falls es Dir noch nicht aufgefallen ist: Die Strafsenate werden arabisch durchnummeriert, die Zivilsenate römisch. Und zu welchem der beiden Zahlensystem "VI" gehört, setze ich bei Dir als bekannt voraus.

Gast50787

Traurig bin schade bist nicht drauf rein gefallen. Ärgerlich!
Aber bei Pusteblume ist es ja eine Zivilsache  :lachen:

Im Übrigen ging es NUR darum dass die ZPO auch in die StPO eingreift genau so wie in fast jedes andere Rechtsgebiet. Und das tut sie.

Aber um deine Diskussionsfreude zu unterbinden antworte ich jetzt nicht mehr.
Ich weiß nämlich dass das / dein / euer Ego es nicht zulässt, nicht die 1. Geige spielen zu können.

Und sie da weiter oben: Was den @ harry betrifft hat sogar der RA von Pusteblume die Richtigkeit seiner Beratung bestätigt.  :sehrgut: Schei.e was?

Pusteblume

Zitat von: Gast50147 am 06. September 2021, 11:01:01
Mach dir keine Sorgen mehr um dein InsoVerfahren.
Ich habe dich beraten und dein RA hat die Richtigkeit meiner Ausführungen bestätigt.

DU hasst jetzt nur noch 2 Verpflichtungen:
1. den pfändbaren Teil deiner Einnahmen abzuführen
2. jeden der was von dir will an deinen Verwalter zu verweisen und keinen eigenen Schrift- oder Telefonverkehr mit Gläubigern oder deren Vertreter zu führen.

Hältst du dich daran geht dein Verfahren reibungslos über die Bühne und die Gläubiger erhalten ihr Geld nach Verteilerquote und der Rest geht in die Restschuldbefreiung.
Danach kannst du neu durchstarten - bitte ohne neue Schulden :smile:

Ist dein Verfahren eredigt vergiss nicht bei der Schufa deine Einträge löschen zu lassen. Danach bist wie neu und untadelig.

Ja das werde ich weiterhin machen. Aus Fehlern lernt man und das habe ich.Schulden will ich nie wieder machen,daher nehme ich diese Chance sehr genau jetzt wahr und spreche direkt die Dinge an um Ärger zu ersparen.
Danke,danke!

Gast50874

Die Schufa löscht erst 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung die Einträge,  solange steht es als "erledigt" weiterhin drin

Gast50787

#67
Zitat von: Gast50874 am 06. September 2021, 11:52:08Die Schufa löscht erst 3 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung die Einträge

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig ist ein Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung 6 Monate danach zwingend zu löschen.

Es dürfte bei dir genau so auch entschieden werden wenn die Schufa sich queer stellt.
Aber sicher ist das nicht denn jeder Richter ist unabhängig bei seiner Entscheidung.
Das steht in Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz.

Kaputt

Bis die TE das Verfahren durchlaufen hat gilt nur noch eine 1-Jahresfrist.
für die Löschung vom Insolvenzverfahren bei der Schufa.
Das wollen die in Kürze neu novellieren.

Ottokar

Eine Rücklastschrift ist imho keine unerlaubte Handlung i.S.d. § 320 InsO.
Eine unerlaubte Handlung i.S.d. § 320 InsO muss Deliktcharakter haben, d.h. schon für sich selbst genommen strafbar sein und einen gesetzlichen Haftungsanspruch auslösen.
Eine Rücklastschrift ist ein gesetzlich normiertes Widerspruchsrecht, mit welchem der Kontoinhaber der Abbuchung eines Geldbetrages widerspricht. Eine Rücklastschrift ansicht kann somit gar keine unerlaubte Handlung i.S.d. § 320 InsO sein, da sie weder strafbar ist, noch einen gesetzlichen Haftungsanspruch auslöst.
Hinzu kommt, dass ein schuldrechtlicher Vertrag nicht an eine Lastschrifteinzugsermächtigung gekoppelt werden darf bzw. kann, da es sich bei einer solchen immer nur um eine einseitige Willenserklärung handelt.
Außerdem muss lt. § 320 InsO zusätzlich noch das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes erfüllt sein, auch das sehe ich hier nicht.
Tatsächlich bleibt einem als Schuldner hier gar keine andere Wahl, da ansonsten eine Gläubigerbegünstigung eintreten würde.
Ich würde den Widerspruch in keinem Fall zurückziehen, allerdings auf den Vorwurf der unerlaubte Handlung und des Vorsatzes beschränken.
Außerdem solltest du gegenüber IKEA das Sepa-Mandat kündigen und selbiges bei deiner Bank auf die Negativ- bzw. Sperrliste setzen lassen.
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