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Aktie kaufen - Fragen wegen Hartz4

Begonnen von Lindalin, 04. September 2021, 19:57:39

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0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Lindalin

Hallo,

ich interessiere mich aktuell um das Thema Aktien und spiele mit dem Gedanken eine, oder ein paar Aktien zu kaufen.
Im Internet habe ich gelesen, dass Hartz4 Empfänger mit ihrem Schonbetrag machen können was sie wollen.

Allerdings frage ich mich, ob ich bei jeder Wertsteigerung der Aktie dem Jobcenter Rechenschaft ablegen müsste, oder erst wenn die Aktie verkauft wird?
Zwischendurch fallen Steuern an, somit wird das JC höchstwahrscheinlich Kenntnis der Wertsteigerung bekommen. Zählt das in dem Fall als Einkommen / Kapitalertrag?
Darf ich das, so lange der Betrag im Rahmen des Schonbetrages bleibt?

Lg

kämpfer

Zum einen Gewinne aus Veräußerung angegeben werden, zum anderen wenn z.b.Dividenden anfallen hast du diese als Kapitalerträge anzugeben. Diese sind dann in Ertragsaufstellung oder dem Depotauszug von deiner Bank auch zu sehen. Zusammengefasst Gewinne, Dividenden Auszahlungen haben nicht mit Grenze des Schonvermögens zu tun. Außer die Aktien befanden sich vor einem Hartz4 Bezug in deinem Depot.


Lindalin

Okay, danke.

D.h. ich könnte im Endeffekt 100 EUR behalten, Schonbetrag hin oder her.

Edit: Habe eine Antwort gefunden. Kursgewinne sollten demnach  anrechungsfrei bleiben, solange die Aktien nicht verkauft werden. Verstehe ich das richtig?
https://www.frag-einen-anwalt.de/ALG-2-Aktien-kaufen-und-verkaufen--f302107.html

kämpfer

Diese Aussage sollte man sich m.E. zu Herzen nehmen, bezogen zum Thema  :zwinker:
Der Gesetzgeber sagt dazu in SGB II § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Absatz 1 Satz 3 und 4:
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
Der erste Halbsatz bedeutet, dass man sich auch von Reis und Äpfeln ernähren und den Rest des Regelbedarfs in Aktien investieren darf.
Der zweite Halbsatz bedeutet sogar, dass man sich etwas vom Regelbedarf ansparen muss für seltenere größere Ausgaben wie etwa eine neue Waschmaschine. Für Ansparungen für Haushaltsgeräte sind rund 40,- € im Monat vorgesehen. Die kann man auch in Form von Aktien ansparen, bis die WaMa oder der Kühlschrank kaputt geht. Tut man das nicht oder geht die Aktie in den Keller, kann man aber auch noch ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 erhalten für die WaMa usw.
Verzockt man sich aber an der Börse und benötigt deshalb vor dem Monatsende schon wieder ALG II, kann man aber auch wie ein Süchtiger behandelt werden, in dem Fall wie ein Spielsüchtiger. Dann kann Absatz 2 § 24 SGB II greifen:
(2) Solange sich Leistungsberechtigte, insbesondere bei Drogen- oder Alkohol abhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweisen, mit den Leistungen für den Regelbedarf nach § 20 ihren Bedarf zu decken, kann das Arbeitslosengeld II bis zur Höhe des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.
Das greift aber auch ohne Sucht, also bei sonstwie verursachtem "unwirtschaftlichem Verhalten"! Wenn etwa ein Verwandter oder ein Betreuer zum Jobcenter geht und sagt: "Der verzockt sein ganzes ALG II an der Börse!", kann es passieren, dass das Jobcenter künftig "Sachleistungen" statt Geld ausreicht: Also etwa Lebensmittel-Gutscheine und Bekleidung aus der Kleiderkammer als ALG II-Regelbedarf!

https://www.gutefrage.net/d/frage/darf-man-sich-als-hartz-iv-empfaenger-aktien-kaufen

Lindalin

#4
Schau mal mein Beitrag oben. Habe etwas hinzugefügt.

Nein, süchtig werde ich nicht :smile:
Aber gut zu wissen.

kämpfer

Habs gerade gerade gelesen.
Es soll Menschen vom Aktienhandel süchtig werde. War ja. nur eine kleine Warnung. :zwinker:
Aber letztendlich finde ich es gut wenn man sich der Materie beschäftigt, man muss halt alles ringsherum für sich abwägen.  :zwinker:

Lindalin

Ich hatte nur etwas Kopfkino, aber klar, das kann im Grunde jedem passieren mit der Sucht.

Gut, ich probiere es einfach mal aus.
Learning by doing.

kämpfer

Learning by doing. :sehrgut:
.... viel Erfolg Lindalin :smile:

Lindalin