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ALG II - Anmeldung

Begonnen von MaxMusterm4nn, 20. September 2021, 09:42:01

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MaxMusterm4nn

Moin,

bin momentan aus einem Auslandsjahr zuruckgekommen und habe kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, deswegen jetzt  ALG II  beantragen.

Zu meiner Situation: 29 Jahre, Single, kein Auto und keine Wohnungen (zumindest nicht dauerhaft). Hatte mich Selbstandig gemeldet aber bisher wegen Corona nichts verdient.

Nun möchte ich ALG II beantragen und wollte fragen was zu beachten ist. Bin momentan noch auf meiner alten Adresse gemeldet, bin dort aber ausgezogen. Wenn ich nun  ALG II beantrage soll ich diese Adresse drinnen lassen? Momentan wohne ich bei Freunden / Familie auf der Couch, da ich bisher noch keine eigene Wohnung gefunden habe. Gibt es sonst bei der Beantragung noch etwas zu beachten?

MFG,
MaxMustermann

crazy

Du stellst den Antrag an dem Ort an dem.Du Dich ständig aufhälst.
Im Moment noch vereinfachter Antrag.
Motgliedsnachweis KV für Beiträge beifügen. Da persönlich wrgen Corona Regeln schwieriger, schick erstmal hin, was die noch alles brauchen kommt dann per Post zu Dir.
Bei Selbständig braucht es EKS bzw AKS- hier deine voraussichtlochen Einnahmen rein und deine ggf Betriebsausgaben sowie Beiträge zu Pflichtversicherungen ggf auch Betriebsversicherungen

MaxMusterm4nn

Zitat von: crazy am 20. September 2021, 09:54:57
Du stellst den Antrag an dem Ort an dem.Du Dich ständig aufhälst.
Im Moment noch vereinfachter Antrag.
Motgliedsnachweis KV für Beiträge beifügen. Da persönlich wrgen Corona Regeln schwieriger, schick erstmal hin, was die noch alles brauchen kommt dann per Post zu Dir.
Bei Selbständig braucht es EKS bzw AKS- hier deine voraussichtlochen Einnahmen rein und deine ggf Betriebsausgaben sowie Beiträge zu Pflichtversicherungen ggf auch Betriebsversicherungen

Danke fur die schnelle Antwort. Kann ich die Adresse lassen auch wenn ich dort nicht wirklich immer bin *will kein Mietgeld vorerst*? Kann aber bei der Adresse den Briefkasten leeren.

Wichtig ist, das du dort werktäglich postalisch erreichbar bist.
Wie ist denn der Aufenthalt sonst geregelt?
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